neue Motoren in alten Autos

  • So, ich hab auch noch 'ne kleine Meinung. Nichts wird bekanntlich so heiß gegessen wie's gekocht wird, in Sachen Fahrverbotszone und Oldtimer ist mit Sicherheit noch nicht das letzte Wort gesprochen.


    Viele Oldie-Besitzer die innerhalb einer solchen Zone wohnen, würden damit einer Enteignung gleich kommen. Da wird wohl kaum einer seinen Oldie entweder da raus schieben oder ständig auf 'nen Hänger verladen.


    Ich halte es auch für ausgeschlossen, daß solche Klientel die z.B. einen 300SL Flügeltürer (oder weiß der Geier was) besitzen, auf Euro3 umrüsten - die finanziellen Mittel dürften wohl locker vorhanden sein. Genau diese Sorte von Wohlstand wird sich das mit Sicherheit nicht gefallen lassen und so manches Klageschreiben wird in der Schublade beim Anwalt schlummern bis es gebraucht wird. Und genau das ist meine Vermutung, daß der etwas weniger wohlhabende Mitbürger im Windschatten dieser Leute mitziehen kann.


    In Verbindung mit den Automobilclubs, die jetzt sicherlich unter Druck stehen, kann man wohl mit Ausnahmen rechnen. Ich vermute, daß hier die Grenze bei H-Kennzeichen und 07er gezogen wird. Egal wie, wir müssen den Fuß zwischen die Tür klemmen!


    Ich kann euren Unmut verstehen, aber für Panik ist es noch zu früh. Also, weiter sachlich am Ball bleiben.

  • Und wieder nix zum Thema: Lieber Kay, lies doch mal was ich vorher geschrieben hab. Nämlich nix! Weil ich einfach keine Ahnung habe. Deswegen fühl ich mich auch so unheimlich ertappt von dir. Meine einzige Motivation hier einzugreifen war, dass du hier mit einer unheimlichen Arroganz auftrittst und Stammschreiber angreifst. Das mit der Arroganz ist nicht beleidigend gemeint, aber wie du geschrieben hast, genau lesen ist wichtig und so kann ich dir nur empfehlen deine Beiträge in diesem Thread nochmal zu lesen und zu überdenken was du von dem Typen halten würdest der dahinter steckt wenn du ihn nicht kennen würdest.
    Ich weiß dass du Ahnung hast, aber wenn du deswegen alle andern als "taube Nüsse" abstempelst, die weniger Ahnung haben oder einfach noch nichts geschrieben haben (es gibt tatsächlich welche die erstmal nur mitlesen!) musst du nicht denken, dass sie dich alle anbeten wie den großen Diktator.


    Zum Thema kann ich nur sagen, dass man da wohl besser einen Brief an die zuständigen Stellen schreiben sollte, was Se ja auch gemacht hat und auf die Antwort bin ich gespannt.
    Wäre natürlich auch schön von Leuten etwas zu erfahren die das ganze schon hinter sich haben, aber da diese ja denken, dass man "unwürdig" ist wenn man sowas nicht schon selbst gemacht hat, bekommt hier wohl niemand die Informationen schriftlich, hab ich das richtig verstanden?

  • Anfrage per eMail bei der Dekra, :


    "Hallo, im Zusammenhang mit der evtl. Einrichtung von
    Umweltzonen in Deutschland möchte ich meinen Oldtimer mit moderner
    Fahrzeugtechnik ausrüsten (modernen Motor, Abgasreinigungsanlage ). Was
    würde ien entsprechndes Gutachten nach §21 StVZO, inkl. eines
    entsprechnenden Abgasgutachten zur Umschlüsselung auf Euro 2,3 oder 4
    kosten ? Wo bekomme ich Informationen zu den technischen Voraussetzungen
    und Grenzwerten zu den Abgasemsissionen her ?
    Über eine Nachricht von Ihnen würde ich mich sehr freuen.


    Mit freundlichem Gruss"




    Antwort:


    " Sehr geehrter Herr ,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:


    Unter Umständen ist die Nachrüstung mit bestimmten Systemen sinnvoll und
    interessant, mit denen eine Stufe Euro 2 bzw. 3 erreicht werden kann.
    Das wirkt sich dann auch deutlich positiv auf die jährliche Kfz-Steuer
    aus.


    Die Oldtimereigenschaft im Sinne des ehemaligen §21 C bzw. heutigen §23
    StVZO lässt sich jedoch bei einbau eines modernen Motors nicht erhalten.



    Fragen Sie bitte in Ihrer Werkstatt nach, man wird Sie sicherlich
    kompetent beraten.


    Informieren können Sie sich z.B. auf folgenden Internetseiten von
    Herstellern bzw. Online-Vertreibern.


    http://www.gat-kat.de/


    und


    http://www.gat-kat.de/egs-info.htm


    oder


    http://www.kat-versand.de


    oder anderen Seiten des Internets zum Thema Umrüstung,
    Umschlüsselung, Abgas, Katalysator.


    Mit dem Nachrüstsystem wird u.U. eine ABE geliefert, diese kann
    bei Einbau durch eine AU-Fachwerkstatt und deren Bestätigung
    von einer Abnahme freistellen.


    Die von Ihnen angestrebte Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
    verkehr" (TP) erfolgen.


    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
    ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
    beauftragt.


    Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
    Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird
    und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
    aufwandsabhängig abgerechnet werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme"



    Sach mal, simmer hier im kinnergarden oder was ? Ich hatte doch eine klar formulierte Anfrage gesendet. Und bekomme nur ein "wenden Sie sich an Ihre Prüfstelle" ! Es scheint wirklich keine zentrale Stelle zu geben, die einem hier die technischen Unterlagen zur Verfügung stellen kann/will !

  • Ähm net Böse gemeint Matz aber die anfrage war sehr Wage und dementsprechend ist die antwort mehr als Dürftig !


    tja , wie ich schon schrieb man muss sich direkt nen passenden Tüffprüfer suchen und mit dem alles Durchkauen ........ wenn ein Umbau Hand und Fuss hat ,alles vernünftig durchdacht und dokumentiert ist , wird sich der Tüv auch nicht unbedingt querstellen !
    nur muss jemand einfach die Zeit , das Knowhow und das nötige kleingeld investieren und einfach mal umbauen .
    auf der anderen seite , wärs bestimmt kein Fehler sich mal mit Leuten kurzzuschliessen die diverse Katumbauten schon gemacht haben ....
    zum bleistift Hier
    nur mal so als kleiner Denkanstoss , damit die Diskussion wieder in die richtige Richtung geht .



    Tommy : klassische fehleinschätzung ;) red aufm treffen einfach mal mit Kay und vielleicht wirst du mehr verstehn


    er hat SE ja angeboten ihm auf dem Treffen mit Infos zu versorgen ,wenn er das alles hier schreiben wollte , würden wohl einige beim lesen einschlafen , weils doch etwas viel ist

    Einmal editiert, zuletzt von Bandit ()

  • "klassische Fehleinschätzung"


    Das hoff ich doch sehr, aber was soll ich andres von ihm denken nach diesen freundlichen Beiträgen? Gottseidank sind hier eh alle imaginär ;-)

  • Hab ich grad aus nem anderen Forum geklaut. In der Anfrage ging es um den Einbau eines DOHC in nen Taunus und anschließender Umschlüsselung (damals wohl noch auf Euro 1).


    "Antwort TÜV.


    Sehr geehrter *** ,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Weil der von Ihnen angesprochene Motortyp in Ihrem Fahrzeugtyp nicht serienmäßig verbaut wurde, sind zusätzliche Messungen und Kosten für die Abgasmessung auf dem Rollenprüfstand einer amtlichen Abgasprüfstelle (ca. 1000,- €), Geräuschmessung (ca. 90,- €), Höchstgeschwindigkeitsmessung (ca. 90,- €), Bremsprüfung (je nach Änderungsumfang bis ca. 2000,- €) zu erwarten, weil eine Prüfung im Einzelverfahren durchgeführt werden muss.


    Entsprechende Nachweise für die von Ihnen vorgesehene Umrüstung liegen bei uns nicht vor.



    Mit freundlichen Grüßen


    Axel Böhme
    TÜV NORD Mobilität "


    Soweit der damalige (2005) Standpunkt von offizieller Seite her.

  • Hab auch ne Antwort :
    Sehr geehrter Herr Mühlsteph,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.
    Zum Thema:
    Wenn Sie einen anderen Motortyp aus einem Fahrzeugtyp der gleichen Baureihe (laut ABE) verwenden und dabei ein serienmäßiger Rüstzustand hergestellt wird (Luftfilter, Auspuffanlage, Getriebe, Achsübersetzung, Bremsanlage, Fahrwerk), dann kann der Sachverständige auf die ABE-Daten der Fahrzeugausführung zurückgreifen.
    Wenn der Motortyp in Ihrem Fahrzeug nicht serienmäßig verbaut wurde, sind zusätzliche Messungen und Kosten für die Abgasmessung auf dem Rollenprüfstand einer amtlichen Abgasprüfstelle, Geräuschmessung, Höchstgeschwindigkeitsmessung, Bremsprüfung zu erwarten, weil eine Prüfung im Einzelverfahren durchgeführt werden muss.
    Leider ist es nicht möglich, an dieser Stelle alle Eventualitäten zu erläutern. Am einfachsten ist es, Sie nehmen Kontakt zur nächsten TÜV-Station auf und besprechen sich mit dem Sachverständigen vor Ort. Dazu müßten Sie natürlich bereits wissen, welchen Motor Sie einbauen wollen.
    Natürlich kann eine umfangreiche und zeitaufwändige Beratung nicht kostenlos erfolgen. Damit sind Sie allerdings relativ sicher, wie ein entspr. Umbau erfolgen muss.


    Wenden Sie sich also bitte direkt an die TÜV STATION in Ihrer Nähe.
    Über den Link
    http://www.tuev-nord.de/OTS/(0…uzddgf3yu)/sti_start.aspx
    sind Sie auf der Startseite der TÜV NORD GRUPPE.
    Jetzt können Sie das entsprechende Bundesland wählen und "TÜV-STATIONEN" anklicken. Damit werden Ihnen alle TÜV-STATIONEN in diesem Land angezeigt.
    Klicken Sie auf die gewünschte TÜV-STATION und Ihnen werden die Adresse, die Rufnummern, der Name des Leiters der TÜV-STATION, die angebotenen Dienstleistungen und die Öffnungszeiten angezeigt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Kampmann
    TÜV NORD Mobilität
    http://www.tuev-nord.de
    Dies e-mail enthält eine persönliche Nachricht. Die Veröffentlichung und Wiedergabe ist nur nach Zustimmung des Verfassers zulässig.



    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: automail@tuev-nord.de Im Auftrag von [mailto:htfurby@freenet.de]
    Gesendet: Freitag, 2. März 2007 15:57
    An: VL-info@tuev-nord.de
    Betreff: Betreff: Motorumbau/Abgasnorm


    Die folgenden Daten wurden über das Webformular eingegeben:
    -----------------------------------------------------------
    betreff: Motorumbau/Abgasnorm
    nachricht: Aufgrund der immer grösser werdenden diskusion um Feinstaub und CO² hab ich überlegt einen modernen Motor (mit euro 3 oder 4) in meinen Taunus Bj.71 zu bauen . Ist das überhaupt möglich oder sind die Abgasnormen Fahrzeuggebunden ? Benötige ich spezielle Abgasgutachten , daten über CW-Wert ,Achsübersetzung ,Fahrzeuggewicht usw.? Ich würde mich freuen wenn sie mir alle Vorraussetzungen die mein KFZ erfüllen muss zusenden würden . Gruss und Dank, Kai Mühlsteph

  • niemand nix genaues nicht weiß. man ist am ende wieder auf den good-will der prüfer angewiesen - auch wenn mans vorher abspricht.


    nene, da lass ich mich nicht drauf ein. es MUSS entsprechende Regelungen geben! In D gibts für alles Regelungen!


    Ich fürchte allerdings die TÜV-Hauptstelle überfordert zu haben. Noch nix Antwort.

  • Hallo!


    Die Antworten sind glaub ich schon so genau, wie es eben auf die Schnelle geht.


    Was ihr jetzt braucht, ist eine konkrete Aussage über die Kosten für die einzelnen Prüfungen. Dann sich erkundigen, ob für eien speziellen Umbau (festgelegt auf einen Motor, einen Fahrzeugtyp) so etwas wie ein Mustergutachten erstellt werden kann. Die Kosten für dieses Mustergutachten können dann als Investition gesehen werden, um so einen Umbau professionell anzubieten oder man kann sie sich teilen.


    Wieso soll denn das genau geregelt sein? So oft kommt das nicht vor, dass jemand so einen aufwändigen Umbau machen will.



    Gruss
    Günther

  • @ Bandit: hast ja recht. war ein bisschen aus der hüfte. hab dann nochmal präzsiert und folgende antwort erhalten:


    "Sehr geehrter Herr ,


    den Messungen des Abgasverhaltens liegt für PKW vorrangig die EG-Richt-
    linie 70/220/EWG in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde. Diese
    Fassungen werden dann landläufig in EURO 1 bis derzeit 5 unterteilt.


    Mit jünger werdendem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnungen, wurden
    und werden die Abgasgrenzwerte, welche in einem Fahrzyklus ermittelt
    werden müssen, immer geringer.


    Für die korrekte Einstufung des Abgasverhaltens ist nicht nur der Motor
    mit dem Kennbuchstaben sondern noch einige andere abgasrelevante
    Bauteile von Bedeutung.


    Zu nennen sind hier nur beispielsweise die Einspritzanlage, die
    Motorsteuerelektronik , die Übersetzungsverhältnisse sowie u.U. die
    Abgasanlage.
    Selbst das Gewicht des Fahrzeugs kann eine Rolle spielen.


    Wir empfehlen Ihnen Rücksprache mit einem amtlich anerkannten
    Sachverständigen zu halten, der letztendlich auch eine Abnahme
    durchführen könnte und unter Berücksichtigung aller Randbedingungen,
    vor Ort den Sachverhalt beurteilen kann.



    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
    ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
    beauftragt.





    Ein Abgasgutachten ist nicht mit einer simplen Abgasuntersuchung ver-
    gleichbar, sondern wird im Fahrzyklus in klimatisierten Räumen unter
    speziellen Bedingungen durchgeführt. Diese Kosten können allein schon
    einige Tausend Euro betragen.



    Sollten Sie ernsthaft an der Durchführung eines Abgasgutachtens oder am
    Erwerb eines eventuell bestehenden Gutachtens interessiert sein, wenden
    Sie sich bitte direkt an


    DEKRA Automobil GmbH
    Technology Center
    Automobil Test Center
    Senftenberger Str. 30
    01998 Klettwitz
    Tel.: 035754/7344-500
    Fax: 035754/7345-500
    E-Mail datc@dekra.com



    Bitte geben Sie dazu die konkreten Fahrzeugangaben wie vollständige Typ-
    Angaben, Erstzulassungsdatum, Motorkennbuchstabe, ggf. Getriebekennung
    oder Art des Getriebes und die verwendete Reifengröße an.


    Bei den Kosten kommt es darauf an, ob wir bereits ein Gutachten für
    diesen Typ erstellt haben und uns der Auftraggeber dem Vertrieb des
    Gutachtens zugestimmt hat bzw. ob Sie ein Gutachten möchten um es
    weiter zu vertreiben oder ob wir Ihr Gutachten ggf. vertreiben dürften.



    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH"


    geht doch ;-) hat von euch jemand die EG-Richtlinie 70/220/EWG zufällig gerade auf dem Nachttisch ?

  • Zitat

    hat von euch jemand die EG-Richtlinie 70/220/EWG zufällig gerade auf dem Nachttisch ?


    Dazu bräuchtest du aber auch noch eine nette Juristin neben dir im Bett, die die Richtlinie lesen und verstehen kann. :D

  • Zitat

    Original von Tommy
    Eur-Lex: 70/220/EWG


    Edith: blöde Smilies... doch nich in urls reinmischen!!!



    Das ist leider nur ein der zigtausend Änderungen die diese alte EWG-Richtlinie seit dem Erscheinungsjahr 1970 ergfahren hat. Hab das Original auch schon vergeblich auf der EU-Seite gesucht. :gruebel:

  • Hmm, da hast Recht. Wollte mich nur nich durchklicken, dachte das Orchinal is da auch irgendwo.

  • also wie ich schon schrieb , man ist auf einen Kompetenten und willigen Tüffprüfer angewieden .....
    habe einige sehr interessante infos bekommen . schreib ich aber erst morgen weil :
    1 Halbe Flasche Rum
    2 eben ewig telefoniert ...
    3 muss um 5 wieder Raus :sad: Samstagfrühschicht ::D

  • Ingo net [SIZE=4]RUM[/SIZE] spammen hier , morgen Nüchtern und müde vom arbeiten konkretes und nu Schulz jetzt ::D