• Ich würde gern jemanden töten!!!


    Vor 2 Wochen war ich mit meinem Flensburggedöns beim Strassenverkehrsamt, wegen 07er. Alles klar, 5 Punkte is ok, bloß noch Führungszeugnis. Ich frage die Dame: Bei dem Fahrzeug Baujahr 78, muß ich da noch extra ein Gutachten vom Tüv einholen? Nein, alles ab 20 tragen wir Ihnen so ein.
    Heute mit 2 Briefen und Scheinen, Führungszeugnis, Doppelkarte und 4 Schildern wieder zum Amt. Andere Frau: Ja, für den Opel müssen Sie aber Deuvet machen. Watt is Deuvet? Ja, so ein Gutachten.
    Ich sag, ich hab doch Ihre Kollegin extra gefragt. Bla bla, Kollegin streitets ab usw. Ich laut, Chefin kommt, geht nich ohne §49a!
    Also ich Schilder wieder dran, zum Tüv mitm Opel. Sorry, kein Dipl. Ing. da.
    Aber in Garching. Ich auffe Bahn, 20km.
    Und jetzt kommts: Der Typ kommt nach 20 min. mit nem Nachwuchsprüfer im Schlepp raus. Zettel in der Hand, wo schon was mit Leuchtstift markiert ist. 20 Meter vorm Auto fänht er schon das Rummotzen an.
    Radet überhaupt nicht mit mir, nur mit dem Jungen. Blabla, da gespachtelt, da Macken......
    Und dann: Selbst mit einer neuen Lackierung schafft der die 49 nie. Zum Glück wird das 07er nächstes Jahr abgeschafft.
    Ich sag: Davon weiß ich nichts, nur das Mind.alter wird erhöht. Er redet Scheiße.
    Ich sag, wie soll ich ein Auto herrichten, wenn ichs nicht bewegen kann. Er sagt: Die 07 ist nicht zur Steuerhinterziehung geschaffen worden.
    Da schau ich auf seinen Zettel: Das grün markierte ist Zustand 2 !!!
    DEN muß ich erfüllen. Darauf großer Streit, Herr OTTE, handelt nach strikter Anweisung des obersten TÜV Bosses in Bayern, den er persönlich kennt. Ihn, Herrn Otte fände man auch im Internet. Da sag ich zu ihm: Als den meistgehassten Prüfer Deutschlands, oder als was?Da sagt er: Nein, ich bin nur korrekt. Da konnte ich mir ein: Dann verabschiede ich mich nun von Ihnen. Heil Hitler! nicht verkneifen.
    Die 42,50 gabs aber zurück, die Tippse kann ja nix dafür.


    Jetz hab ich mit nem anderen Tüv telefoniert, der war am Telefon ganz ok, meinte aber auch was von, naja so 2-3 sollter haben.
    Mal sehen. 14:30 Termin.

  • Ja geht's noch? :fuck: :stupid::irre:


    Der wollt sich doch nur vor dem Azubi produzieren!!!! So ein A...!


    Drück dir ganz fest die Daumen für nachher!

  • hammer. so säcke gibt es immer wieder. zustand 2 zu fordern ist auch beknackt. für h brauchts doch nur 3.


    und dann so eine arrogante mistsau.


    viel erfolg noch!

  • Ähm...
    §49 Schalldämpfer
    §49a Lichttechnik, allg.
    :wonder:

  • meinten die vll §19, den brauch es hier um einen ami ohne deutschen brief auf die 07 zu machen.


    beim deutschen brauchte garnichts. nur brief. problem ist, dass das im ermessen des amtes bzw des beamten liegt.


    wobei die auch nicht immer rechtens handeln. vll kannst du dir die 07 regularien für dein land raussuchen und denen unter die nase halten?

  • Zitat

    Original von VeTho72
    Scheiß Halbgötter im Blaumann.....


    Das wär doch mal eine Berufsangabe, die ich mir ins Profil schreiben könnte :spitze:

  • Wie jetzt?Du mußt doch eigentlich gar nicht zum Tüv?Nach aktueller Rechtslage gelten die alten Bestimmungen.Willkür?
    Bin ich froh das ich in BW wohne.Problemlos.
    Googl mal.Da gibts so ne Kanzlei da kannst du dir das ausdrucken und denen unter die Nase reiben.
    Obs was bringt weiß ich natürlich nicht.
    Drück dir trotz allem mit dem anderen Tüv die Daumen.
    Gruß,Peter.

  • Ich denke, Du willst ein Sammelkennzeichen machen. Dafür brauchst Du doch keine §21c..?!?
    Und die 49 hat die Chefin wahrscheinlich nur falsch abgeschrieben, meinte sicher die 29. Zeugt natürlich von ihrer Qualität...
    §29 ist eine ganz banale HU. Die brauchst Du allerdings auch für 07er, wenn ich mich nicht täusche. Dazu ist der Zustand und eventueller Spachtel aber völlig egal. Verkehrssicher, dann HU bestanden!

  • Nein! Das is bloß ne Beurteilung. Kein Tüv, weder 21c noch 29.
    Die Scheiße aufm Zettel hat der Prüfer geschrieben.


    Son Gutachten Is halt hier Vorschrift, wies aussieht. Da hilft kein Beschweren, nur n positives Gutachten!

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()

  • Die oben genannten Anforderungen sind für's H-Kennzeichen. Das wäre das erste Mal, dass die auch für 07 verlangt werden!!!!!


    Erstmal mit der Tusse klären, was sie wirklich will bzw. ob sie überhaupt richtig verstanden hat, was DU willst!


    Liebe Grüße, Bonnie


    P.S. sonst kommste mich besuchen, Madame hat hier auch H bekommen ;) Mit etwas Gemecker und dezenten Hinweisen, aber auch der Bemerkung "da das Fahrzeug komplett original ist, kann der Zustand etwas vernachlässigt werden!"

  • Das hat mit dem SVA nichts mehr zu tun. Es is ne 49er STVZO Ausnahmereglungsuntersuchung, ich weiß es doch auch nicht.

  • die 07er nummer läuft unter 49.Ausnahmeverordnung, deswegen die 49.
    such dir nen prüfer der kein wixer ist, am besten einen der alte autos mag, dann sollte es klappen.


    die ämter haben leider einen recht großen spielraum bei der vergabe...eigentlich wäre es auch ohne die prüfung möglich.


    hat der wagen noch tüv? dan zeig denen im sva den tüv bericht, das könnte auch helfen

    Einmal editiert, zuletzt von Kowalski ()

  • Landratsamt Freising:


    Die Ausstellung eines Oldtimer-Fahrzeugscheines ist nur möglich, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist
    oder wird. Die Fahrzeuge müssen gewissen Kriterien entsprechen. Um als Oldtimer-Fahrzeug
    anerkannt zu werden, muß das Mindestalter 30 Jahre betragen. Sollte das Fahrzeug jünger als 30 Jahre sein,
    so benötigen Sie eine Bestätigung eines Überwachungsvereines (TÜV, Dekra), daß das Fahrzeug
    der Zweckbestimmung eines Oldtimers im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung entspricht.
    Falls Sie weitere Informationen benötigen, informieren Sie sich bitte hierüber in unserer Kfz.-Zulassungsbehörde.




    Das wusste ich ja, aber die Sachbearbeiterin vor 2 Wochen sagte, das brauch man nicht. Und Zustand 2 is nur lachhaft.

  • Scheiß-stadt wo du da wohnst.


    zeig denen doch belege von deiner teilnahem an oldtimerveranstaltungen. Die Regelung so ist Dreck, kann ja nicht sein, demnach wäre ein 30 jähriger schrotthobel i.o. kann ja nicht wahr sein...


    mit nem verständigen tüver sollte es doch klappen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kowalski ()

  • Hab doch gesagt Du sollst zu uns ziehen und Habu oder Fohr brauen.
    Hier ist das alles ganz problemlos.
    Mit dem Auto zur Zulassungsstelle, ins 07er Buch eintragen lassen, Sachbearbeiterin (übrigens immer die Gleiche, die sich mit dem Kram auskennt) kommt mit raus, geht ne Runde ums Auto, sagt wie schön das Auto ist, und vergleicht die Fahrgestell-Nr. mit der im Brief, an der Kasse bezahlen und abfahrn....
    Die spinnen doch bei Euch!

  • bei uns is überhaupt nix, nich mal autoangucken.
    tragens ein ziehn dir die kohle dafür aussen taschen aber kontrollieren überhaupt nix...
    kein tüv kein sonstwas.egal welcher zustand.

  • haste mal den angeblich obersten züvler angerufen oder angeschrieben? rechtsschutzversicheurng? ich tät mich mal middm anwalt unterhalten.

  • Den Montag vorm Motorkult haben wir den Diplomat zu einer freien Prüfstelle gebracht ( KÜS ).


    Er hat den Wagen durchgeguckt und für gut befunden.


    Ausgestellt hat er eine Bescheinigung "Untersuchung nach dem Internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr"


    Unten im Text steht noch drin "Die durchgeführte Untersuchung entspricht im Umfang einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO"


    Noch weiter unten steht als Bemerkung/Hinweis "Das Fahrzeug entspricht technisch einer 07-Zulassung!"


    Damit bin ich nach Köln gefahren und habe ohne Probleme von einem freundlichen Mann alles innerhalb von 5 min eingetragen bekommen.
    Und dafür hat man dann tage vorher schon die Hose gestrichen voll... ;)

  • Zitat

    Original von Nick
    daß das Fahrzeug
    der Zweckbestimmung eines Oldtimers im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung entspricht.



    aha. und die wäre?

  • Zitat

    Original von <Bernd, member04>
    Hab doch gesagt Du sollst zu uns ziehen und Habu oder Fohr brauen.
    Hier ist das alles ganz problemlos.
    Mit dem Auto zur Zulassungsstelle, ins 07er Buch eintragen lassen, Sachbearbeiterin (übrigens immer die Gleiche, die sich mit dem Kram auskennt) kommt mit raus, geht ne Runde ums Auto, sagt wie schön das Auto ist, und vergleicht die Fahrgestell-Nr. mit der im Brief, an der Kasse bezahlen und abfahrn....
    Die spinnen doch bei Euch!


    Genau,Habuflabi oder Fohr!
    Brau denen was richtiges dann ticken die auch anders!
    Hab meine schon so 10 Jahre,nur Briefe brauchte man haben(+Flens+Berlin natürlich),das 1949er Motorrad wär sogar ohne Brief gegangen,da der verschollen ist.
    Könnte ja auch schlecht so 10 Autos zur Zulassungsstelle schleppen,hab alles eintraagen lassen was da war,Änderungen waren irgendwie teuer!(Glaub 31,-DM?)
    Meines Wissens bis heute kein TÜV-Trödel im Westerwaldkreis,oder?
    Hat auch noch nie jemand nach dem Fahrtenbuch gefragt(versehentlich mal im Handschuhfach verschrottet :sad: )
    Und das Beste:Noch nie Polizweikontrolle!
    Ralf(mein Beileid)

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()

  • Rechtsanwälte & Notariat








    Zulassung eines KFZ - 07-Kennzeichen


    Im Folgenden finden Sie Hinweise zu:


    Allgemeines:
    Zur Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters:
    Zum Alter des Fahrzeuges:
    Zum Sammlungsbegriff:
    Zur vorübergehenden Stillegung:
    Weitere Voraussetzungen:



    Allgemeines:


    Eine Erfindung des ehemaligen Verkehrsministers Wiesmann ist das rote 07-Kennzeichen. Von der Vorstellung des Verordnungsgebers her ist es ein Kennzeichen für Sammler alter Fahrzeuge im Sinne eines Wechselkennzeichens, welches dem Sammler ermöglichen soll, ganze Sammlungen von Fahrzeugen im Straßenverkehr rollfähig zu halten, ohne sie im Alltag bewegen zu dürfen.



    Gesetzliche Grundlage ist die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO, sowie die StVZO selbst. Mit dieser Ausnahmeverordnung fand der Begriff “Oldtimer” im Jahre 1994 erstmals begrifflich Erwähnung, ohne jedoch hier genau definiert worden zu sein.



    Aus der genannten Ausnahmeverordnung, sowie aus der StVZO ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Erteilung des Kennzeichens:


    Es muss eine Zuverlässigkeit des Fahrzeuginhabers gegeben sein
    Es muss sich um Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bei den Fahrzeugen handeln
    Die Fahrzeuge müssen stillgelegt worden sein
    Es muss sich um eine Sammlung von Fahrzeugen handeln



    Zur Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters:


    Um die Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters überprüfen zu können, muss der Antragssteller bei Beantragung des 07-Kennzeichens ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, welches er zuvor beim Einwohnermeldeamt beantragen muss.



    Ferner fragt die Kfz-Zulassungsstelle den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ab. Einige Zulassungsstellen verweigern das 07-Kennzeichen beim Vorhandensein eines einzigen Punktes, was aber nicht korrekt sein dürfte.



    Zum Alter des Fahrzeuges:


    Aus der Begründung zur vorgenannten Ausnahmeverordnung lässt sich herleiten, dass der Verordnungsgeber sich ein Alter von 20 Jahren bei den Fahrzeugen vorstellte. Diese Regel praktizieren auch die meisten Straßenverkehrsämter. Bedauerlicherweise kommt es aber immer wieder zu Ausbrüchen. So existiert beispielsweise ein Urteil des OVG Lüneburg, welches auf die Oldtimerdefinition des H-Kennzeichens abgestellt hat und auch für das 07-Kennzeichen ein Alter von 30 Jahren verlangte. Diese Auffassung dürfte im Ergebnis aber unzutreffend sein, da die Regelung des 07-Kennzeichens vor der Regelung des H-Kennzeichens erlassen wurde und sich aus der Begründung des 07-Kennzeichens gerade das Alter von 20 Jahren ergibt.



    Dieses Alter von 20 Jahren ist aber kein unüberwindbares Dogma. Sofern man als Antragssteller beispielsweise nachweisen kann, dass das Fahrzeug mit einer Überlebensrate von bis zu 1.000 Exemplaren laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) Flensburg zu verzeichnen ist, kann das Kennzeichen auch schon hinsichtlich solcher Fahrzeuge erteilt werden, die die 20 Jahre noch nicht erreicht haben. Allerdings sind diese Recherchen beim KBW sehr teuer!



    Umgekehrt nehmen einzelne Zulassungsstellen Großserienfahrzeuge wie Golf I von der Zulassung mittels 07-Kennzeichen aus, obwohl diese im Einzelfall älter als 20 Jahre sind. Die Begründung lautet hier, das trotz des Überschreitens der 20 Jahre-Grenze, ein Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut nicht vorliegt.



    Zum Sammlungsbegriff:


    Aus der vorgenannten Ausnahmeverordnung lässt sich herauslesen, dass das Kennzeichen einem Halter mehrerer Fahrzeuge ausgegeben werden soll. Der Verordnungsgeber hat hier in seiner Verordnung ausdrücklich den Plural gewählt. Ferner lässt auch die Begründung zur Ausnahmeverordnung erkennen, dass über das 07-Kennzeichen nur Sammlungen von Fahrzeugen zugelassen werden sollen, wobei aber nicht geregelt ist, wann eine Sammlung vorliegt.


    Einige Zulassungsstellen gehen bereits beim Vorhandensein eines Oldtimers von einer Sammlung aus, andere verlangen zwei Oldtimer oder gar noch mehr. Da der Begriff der Sammlung nicht geregelt ist, dürfte es rechtlich zu beanstanden sein, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Zulassung nur eines Fahrzeuges verweigert.



    Zur vorübergehenden Stillegung:


    Um Doppelanmeldungen zu vermeiden, müssen die über die 07-Nummer zugelassenen Fahrzeuge zuvor – zumindest vorübergehend – stillgelegt sein.



    Weitere Voraussetzungen:


    Teilweise verlangen die Straßenvekehrsämter die Erfüllung weiterer Voraussetzungen


    Einige Straßenverkehrsämter verlangen den Nachweis eines sgn. Alltagsfahrzeuges. Diese Erfordernis einiger Straßenverkehrsämter findet keine gesetzliche Grundlage. In der sog. Ausnahmeverordnung wie auch in der StVZO ist von dem Vorhandensein eines Alltagsfahrzeuges nicht die Rede. Dort sind lediglich die einzelnen Einschränkungen der Nutzungserlaubnis beschrieben. Alleine die Tatsache, dass ggf. kein regelmäßiges Alltagsfahrzeug existiert, reicht unserer Auffassung nach nicht aus, um den Inhaber des Kennzeichens eine verordnungswidrige Nutzung seiner Kraftfahrzeuge zu unterstellen. Schließlich gibt es auch Leute, die komplett ohne Fahrzeug auskommen.
    Nachweis der Verkehrssicherheit: Einige Straßenverkehrsämter verlangen zusätzlich, dass der Inhaber des 07-Kennzeichens bei einem Antrag der Fahrzeuge in den Sammelschein ihre Verkehrstüchtigkeit durch Vorlage eines Gutachtens nachweist. Auch das Erfordernis dieses Verkehrssicherheitsnachweises findet im Gesetz keine Grundlage, was aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die Fahrzeuge selbstverständlich verkehrssicher sein müssen. Zu dieser Frage wurde jüngst in vorgenanntem Sinne ein Urteil gesprochen.



    Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Antragssteller schriftlich zur Behörde geladen und ihm wird das rote Oldtimerkennzeichen erteilt. Gleichzeitig erhält er einen “besonderen Fahrzeugschein”, in dem die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde eingetragen werden und der vom Antragssteller zu unterschreiben ist.



    Das rote 07-Kennzeichen wird erstmals regelmäßig zunächst nur für ein Jahr auf Probe erteilt, kann dann aber – wenn keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind – unbefristet bis auf Widerruf verlängert werden.



    Der große Nachteil des 07-Kennzeichens ist dessen eingeschränkte Verwendbarkeit. Die Fahrzeuge, die in dem besonderen Fahrzeugschein verzeichnet sind, dürfen nämlich nur im Straßenverkehr bewegt werden:


    um zu Oldtimerveranstaltungen zu kommen
    um an Oldtimerveranstaltungen teilzunehmen
    zur Durchführung von Prüfungsfahrten, Probe- und Überführungsfahrten
    sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge



    Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet daher aus. Absolut tabu sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen etc.



    Sofern man bei der Durchführung einer der vorgenannten Ausnahmeverordnung nicht entsprechenden Fahrt erwischt wird, dürfte dies zum Entzug des Kennzeichens auf Grund einer Unzuverlässigkeit des Halters führen.


    Außerdem ist davon auszugehen, dass das 07-Kennzeichen auch nie wieder erteilt wird.



    Für das rote 07-Kennzeichen muss man selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherer verlangen teilweise die Dokumentation der in dem besonderen Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeuge.





    © Rechtsanwälte Knoop & Knoop, Lippstadt; www.knoop.de [email protected], Tel. 02941 / 3046; Impressum

    Gruß,Peter.

  • Geht doch. Inklusive Unkenntlichmachung durch schlechte Kamera und unruhige Hand. :O :O :O



    Leider hab ich nur 2 für vorne bekommen. :O :O

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()