• Ich würde gern jemanden töten!!!


    Vor 2 Wochen war ich mit meinem Flensburggedöns beim Strassenverkehrsamt, wegen 07er. Alles klar, 5 Punkte is ok, bloß noch Führungszeugnis. Ich frage die Dame: Bei dem Fahrzeug Baujahr 78, muß ich da noch extra ein Gutachten vom Tüv einholen? Nein, alles ab 20 tragen wir Ihnen so ein.
    Heute mit 2 Briefen und Scheinen, Führungszeugnis, Doppelkarte und 4 Schildern wieder zum Amt. Andere Frau: Ja, für den Opel müssen Sie aber Deuvet machen. Watt is Deuvet? Ja, so ein Gutachten.
    Ich sag, ich hab doch Ihre Kollegin extra gefragt. Bla bla, Kollegin streitets ab usw. Ich laut, Chefin kommt, geht nich ohne §49a!
    Also ich Schilder wieder dran, zum Tüv mitm Opel. Sorry, kein Dipl. Ing. da.
    Aber in Garching. Ich auffe Bahn, 20km.
    Und jetzt kommts: Der Typ kommt nach 20 min. mit nem Nachwuchsprüfer im Schlepp raus. Zettel in der Hand, wo schon was mit Leuchtstift markiert ist. 20 Meter vorm Auto fänht er schon das Rummotzen an.
    Radet überhaupt nicht mit mir, nur mit dem Jungen. Blabla, da gespachtelt, da Macken......
    Und dann: Selbst mit einer neuen Lackierung schafft der die 49 nie. Zum Glück wird das 07er nächstes Jahr abgeschafft.
    Ich sag: Davon weiß ich nichts, nur das Mind.alter wird erhöht. Er redet Scheiße.
    Ich sag, wie soll ich ein Auto herrichten, wenn ichs nicht bewegen kann. Er sagt: Die 07 ist nicht zur Steuerhinterziehung geschaffen worden.
    Da schau ich auf seinen Zettel: Das grün markierte ist Zustand 2 !!!
    DEN muß ich erfüllen. Darauf großer Streit, Herr OTTE, handelt nach strikter Anweisung des obersten TÜV Bosses in Bayern, den er persönlich kennt. Ihn, Herrn Otte fände man auch im Internet. Da sag ich zu ihm: Als den meistgehassten Prüfer Deutschlands, oder als was?Da sagt er: Nein, ich bin nur korrekt. Da konnte ich mir ein: Dann verabschiede ich mich nun von Ihnen. Heil Hitler! nicht verkneifen.
    Die 42,50 gabs aber zurück, die Tippse kann ja nix dafür.


    Jetz hab ich mit nem anderen Tüv telefoniert, der war am Telefon ganz ok, meinte aber auch was von, naja so 2-3 sollter haben.
    Mal sehen. 14:30 Termin.

  • Ja geht's noch? :fuck: :stupid::irre:


    Der wollt sich doch nur vor dem Azubi produzieren!!!! So ein A...!


    Drück dir ganz fest die Daumen für nachher!

  • hammer. so säcke gibt es immer wieder. zustand 2 zu fordern ist auch beknackt. für h brauchts doch nur 3.


    und dann so eine arrogante mistsau.


    viel erfolg noch!

  • Ähm...
    §49 Schalldämpfer
    §49a Lichttechnik, allg.
    :wonder:

  • meinten die vll §19, den brauch es hier um einen ami ohne deutschen brief auf die 07 zu machen.


    beim deutschen brauchte garnichts. nur brief. problem ist, dass das im ermessen des amtes bzw des beamten liegt.


    wobei die auch nicht immer rechtens handeln. vll kannst du dir die 07 regularien für dein land raussuchen und denen unter die nase halten?

  • Zitat

    Original von VeTho72
    Scheiß Halbgötter im Blaumann.....


    Das wär doch mal eine Berufsangabe, die ich mir ins Profil schreiben könnte :spitze:

  • Wie jetzt?Du mußt doch eigentlich gar nicht zum Tüv?Nach aktueller Rechtslage gelten die alten Bestimmungen.Willkür?
    Bin ich froh das ich in BW wohne.Problemlos.
    Googl mal.Da gibts so ne Kanzlei da kannst du dir das ausdrucken und denen unter die Nase reiben.
    Obs was bringt weiß ich natürlich nicht.
    Drück dir trotz allem mit dem anderen Tüv die Daumen.
    Gruß,Peter.

  • Ich denke, Du willst ein Sammelkennzeichen machen. Dafür brauchst Du doch keine §21c..?!?
    Und die 49 hat die Chefin wahrscheinlich nur falsch abgeschrieben, meinte sicher die 29. Zeugt natürlich von ihrer Qualität...
    §29 ist eine ganz banale HU. Die brauchst Du allerdings auch für 07er, wenn ich mich nicht täusche. Dazu ist der Zustand und eventueller Spachtel aber völlig egal. Verkehrssicher, dann HU bestanden!

  • Nein! Das is bloß ne Beurteilung. Kein Tüv, weder 21c noch 29.
    Die Scheiße aufm Zettel hat der Prüfer geschrieben.


    Son Gutachten Is halt hier Vorschrift, wies aussieht. Da hilft kein Beschweren, nur n positives Gutachten!

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()

  • Die oben genannten Anforderungen sind für's H-Kennzeichen. Das wäre das erste Mal, dass die auch für 07 verlangt werden!!!!!


    Erstmal mit der Tusse klären, was sie wirklich will bzw. ob sie überhaupt richtig verstanden hat, was DU willst!


    Liebe Grüße, Bonnie


    P.S. sonst kommste mich besuchen, Madame hat hier auch H bekommen ;) Mit etwas Gemecker und dezenten Hinweisen, aber auch der Bemerkung "da das Fahrzeug komplett original ist, kann der Zustand etwas vernachlässigt werden!"

  • Das hat mit dem SVA nichts mehr zu tun. Es is ne 49er STVZO Ausnahmereglungsuntersuchung, ich weiß es doch auch nicht.

  • die 07er nummer läuft unter 49.Ausnahmeverordnung, deswegen die 49.
    such dir nen prüfer der kein wixer ist, am besten einen der alte autos mag, dann sollte es klappen.


    die ämter haben leider einen recht großen spielraum bei der vergabe...eigentlich wäre es auch ohne die prüfung möglich.


    hat der wagen noch tüv? dan zeig denen im sva den tüv bericht, das könnte auch helfen

    Einmal editiert, zuletzt von Kowalski ()

  • Landratsamt Freising:


    Die Ausstellung eines Oldtimer-Fahrzeugscheines ist nur möglich, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist
    oder wird. Die Fahrzeuge müssen gewissen Kriterien entsprechen. Um als Oldtimer-Fahrzeug
    anerkannt zu werden, muß das Mindestalter 30 Jahre betragen. Sollte das Fahrzeug jünger als 30 Jahre sein,
    so benötigen Sie eine Bestätigung eines Überwachungsvereines (TÜV, Dekra), daß das Fahrzeug
    der Zweckbestimmung eines Oldtimers im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung entspricht.
    Falls Sie weitere Informationen benötigen, informieren Sie sich bitte hierüber in unserer Kfz.-Zulassungsbehörde.




    Das wusste ich ja, aber die Sachbearbeiterin vor 2 Wochen sagte, das brauch man nicht. Und Zustand 2 is nur lachhaft.

  • Scheiß-stadt wo du da wohnst.


    zeig denen doch belege von deiner teilnahem an oldtimerveranstaltungen. Die Regelung so ist Dreck, kann ja nicht sein, demnach wäre ein 30 jähriger schrotthobel i.o. kann ja nicht wahr sein...


    mit nem verständigen tüver sollte es doch klappen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kowalski ()