• Hab doch gesagt Du sollst zu uns ziehen und Habu oder Fohr brauen.
    Hier ist das alles ganz problemlos.
    Mit dem Auto zur Zulassungsstelle, ins 07er Buch eintragen lassen, Sachbearbeiterin (übrigens immer die Gleiche, die sich mit dem Kram auskennt) kommt mit raus, geht ne Runde ums Auto, sagt wie schön das Auto ist, und vergleicht die Fahrgestell-Nr. mit der im Brief, an der Kasse bezahlen und abfahrn....
    Die spinnen doch bei Euch!

  • bei uns is überhaupt nix, nich mal autoangucken.
    tragens ein ziehn dir die kohle dafür aussen taschen aber kontrollieren überhaupt nix...
    kein tüv kein sonstwas.egal welcher zustand.

  • haste mal den angeblich obersten züvler angerufen oder angeschrieben? rechtsschutzversicheurng? ich tät mich mal middm anwalt unterhalten.

  • Den Montag vorm Motorkult haben wir den Diplomat zu einer freien Prüfstelle gebracht ( KÜS ).


    Er hat den Wagen durchgeguckt und für gut befunden.


    Ausgestellt hat er eine Bescheinigung "Untersuchung nach dem Internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr"


    Unten im Text steht noch drin "Die durchgeführte Untersuchung entspricht im Umfang einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO"


    Noch weiter unten steht als Bemerkung/Hinweis "Das Fahrzeug entspricht technisch einer 07-Zulassung!"


    Damit bin ich nach Köln gefahren und habe ohne Probleme von einem freundlichen Mann alles innerhalb von 5 min eingetragen bekommen.
    Und dafür hat man dann tage vorher schon die Hose gestrichen voll... ;)

  • Zitat

    Original von Nick
    daß das Fahrzeug
    der Zweckbestimmung eines Oldtimers im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung entspricht.



    aha. und die wäre?

  • Zitat

    Original von <Bernd, member04>
    Hab doch gesagt Du sollst zu uns ziehen und Habu oder Fohr brauen.
    Hier ist das alles ganz problemlos.
    Mit dem Auto zur Zulassungsstelle, ins 07er Buch eintragen lassen, Sachbearbeiterin (übrigens immer die Gleiche, die sich mit dem Kram auskennt) kommt mit raus, geht ne Runde ums Auto, sagt wie schön das Auto ist, und vergleicht die Fahrgestell-Nr. mit der im Brief, an der Kasse bezahlen und abfahrn....
    Die spinnen doch bei Euch!


    Genau,Habuflabi oder Fohr!
    Brau denen was richtiges dann ticken die auch anders!
    Hab meine schon so 10 Jahre,nur Briefe brauchte man haben(+Flens+Berlin natürlich),das 1949er Motorrad wär sogar ohne Brief gegangen,da der verschollen ist.
    Könnte ja auch schlecht so 10 Autos zur Zulassungsstelle schleppen,hab alles eintraagen lassen was da war,Änderungen waren irgendwie teuer!(Glaub 31,-DM?)
    Meines Wissens bis heute kein TÜV-Trödel im Westerwaldkreis,oder?
    Hat auch noch nie jemand nach dem Fahrtenbuch gefragt(versehentlich mal im Handschuhfach verschrottet :sad: )
    Und das Beste:Noch nie Polizweikontrolle!
    Ralf(mein Beileid)

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()

  • Rechtsanwälte & Notariat








    Zulassung eines KFZ - 07-Kennzeichen


    Im Folgenden finden Sie Hinweise zu:


    Allgemeines:
    Zur Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters:
    Zum Alter des Fahrzeuges:
    Zum Sammlungsbegriff:
    Zur vorübergehenden Stillegung:
    Weitere Voraussetzungen:



    Allgemeines:


    Eine Erfindung des ehemaligen Verkehrsministers Wiesmann ist das rote 07-Kennzeichen. Von der Vorstellung des Verordnungsgebers her ist es ein Kennzeichen für Sammler alter Fahrzeuge im Sinne eines Wechselkennzeichens, welches dem Sammler ermöglichen soll, ganze Sammlungen von Fahrzeugen im Straßenverkehr rollfähig zu halten, ohne sie im Alltag bewegen zu dürfen.



    Gesetzliche Grundlage ist die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO, sowie die StVZO selbst. Mit dieser Ausnahmeverordnung fand der Begriff “Oldtimer” im Jahre 1994 erstmals begrifflich Erwähnung, ohne jedoch hier genau definiert worden zu sein.



    Aus der genannten Ausnahmeverordnung, sowie aus der StVZO ergeben sich folgende Voraussetzungen für die Erteilung des Kennzeichens:


    Es muss eine Zuverlässigkeit des Fahrzeuginhabers gegeben sein
    Es muss sich um Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bei den Fahrzeugen handeln
    Die Fahrzeuge müssen stillgelegt worden sein
    Es muss sich um eine Sammlung von Fahrzeugen handeln



    Zur Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters:


    Um die Zuverlässigkeit des Fahrzeughalters überprüfen zu können, muss der Antragssteller bei Beantragung des 07-Kennzeichens ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, welches er zuvor beim Einwohnermeldeamt beantragen muss.



    Ferner fragt die Kfz-Zulassungsstelle den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ab. Einige Zulassungsstellen verweigern das 07-Kennzeichen beim Vorhandensein eines einzigen Punktes, was aber nicht korrekt sein dürfte.



    Zum Alter des Fahrzeuges:


    Aus der Begründung zur vorgenannten Ausnahmeverordnung lässt sich herleiten, dass der Verordnungsgeber sich ein Alter von 20 Jahren bei den Fahrzeugen vorstellte. Diese Regel praktizieren auch die meisten Straßenverkehrsämter. Bedauerlicherweise kommt es aber immer wieder zu Ausbrüchen. So existiert beispielsweise ein Urteil des OVG Lüneburg, welches auf die Oldtimerdefinition des H-Kennzeichens abgestellt hat und auch für das 07-Kennzeichen ein Alter von 30 Jahren verlangte. Diese Auffassung dürfte im Ergebnis aber unzutreffend sein, da die Regelung des 07-Kennzeichens vor der Regelung des H-Kennzeichens erlassen wurde und sich aus der Begründung des 07-Kennzeichens gerade das Alter von 20 Jahren ergibt.



    Dieses Alter von 20 Jahren ist aber kein unüberwindbares Dogma. Sofern man als Antragssteller beispielsweise nachweisen kann, dass das Fahrzeug mit einer Überlebensrate von bis zu 1.000 Exemplaren laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) Flensburg zu verzeichnen ist, kann das Kennzeichen auch schon hinsichtlich solcher Fahrzeuge erteilt werden, die die 20 Jahre noch nicht erreicht haben. Allerdings sind diese Recherchen beim KBW sehr teuer!



    Umgekehrt nehmen einzelne Zulassungsstellen Großserienfahrzeuge wie Golf I von der Zulassung mittels 07-Kennzeichen aus, obwohl diese im Einzelfall älter als 20 Jahre sind. Die Begründung lautet hier, das trotz des Überschreitens der 20 Jahre-Grenze, ein Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut nicht vorliegt.



    Zum Sammlungsbegriff:


    Aus der vorgenannten Ausnahmeverordnung lässt sich herauslesen, dass das Kennzeichen einem Halter mehrerer Fahrzeuge ausgegeben werden soll. Der Verordnungsgeber hat hier in seiner Verordnung ausdrücklich den Plural gewählt. Ferner lässt auch die Begründung zur Ausnahmeverordnung erkennen, dass über das 07-Kennzeichen nur Sammlungen von Fahrzeugen zugelassen werden sollen, wobei aber nicht geregelt ist, wann eine Sammlung vorliegt.


    Einige Zulassungsstellen gehen bereits beim Vorhandensein eines Oldtimers von einer Sammlung aus, andere verlangen zwei Oldtimer oder gar noch mehr. Da der Begriff der Sammlung nicht geregelt ist, dürfte es rechtlich zu beanstanden sein, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Zulassung nur eines Fahrzeuges verweigert.



    Zur vorübergehenden Stillegung:


    Um Doppelanmeldungen zu vermeiden, müssen die über die 07-Nummer zugelassenen Fahrzeuge zuvor – zumindest vorübergehend – stillgelegt sein.



    Weitere Voraussetzungen:


    Teilweise verlangen die Straßenvekehrsämter die Erfüllung weiterer Voraussetzungen


    Einige Straßenverkehrsämter verlangen den Nachweis eines sgn. Alltagsfahrzeuges. Diese Erfordernis einiger Straßenverkehrsämter findet keine gesetzliche Grundlage. In der sog. Ausnahmeverordnung wie auch in der StVZO ist von dem Vorhandensein eines Alltagsfahrzeuges nicht die Rede. Dort sind lediglich die einzelnen Einschränkungen der Nutzungserlaubnis beschrieben. Alleine die Tatsache, dass ggf. kein regelmäßiges Alltagsfahrzeug existiert, reicht unserer Auffassung nach nicht aus, um den Inhaber des Kennzeichens eine verordnungswidrige Nutzung seiner Kraftfahrzeuge zu unterstellen. Schließlich gibt es auch Leute, die komplett ohne Fahrzeug auskommen.
    Nachweis der Verkehrssicherheit: Einige Straßenverkehrsämter verlangen zusätzlich, dass der Inhaber des 07-Kennzeichens bei einem Antrag der Fahrzeuge in den Sammelschein ihre Verkehrstüchtigkeit durch Vorlage eines Gutachtens nachweist. Auch das Erfordernis dieses Verkehrssicherheitsnachweises findet im Gesetz keine Grundlage, was aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die Fahrzeuge selbstverständlich verkehrssicher sein müssen. Zu dieser Frage wurde jüngst in vorgenanntem Sinne ein Urteil gesprochen.



    Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Antragssteller schriftlich zur Behörde geladen und ihm wird das rote Oldtimerkennzeichen erteilt. Gleichzeitig erhält er einen “besonderen Fahrzeugschein”, in dem die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge unter Angabe der Fahrgestellnummer vom Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde eingetragen werden und der vom Antragssteller zu unterschreiben ist.



    Das rote 07-Kennzeichen wird erstmals regelmäßig zunächst nur für ein Jahr auf Probe erteilt, kann dann aber – wenn keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind – unbefristet bis auf Widerruf verlängert werden.



    Der große Nachteil des 07-Kennzeichens ist dessen eingeschränkte Verwendbarkeit. Die Fahrzeuge, die in dem besonderen Fahrzeugschein verzeichnet sind, dürfen nämlich nur im Straßenverkehr bewegt werden:


    um zu Oldtimerveranstaltungen zu kommen
    um an Oldtimerveranstaltungen teilzunehmen
    zur Durchführung von Prüfungsfahrten, Probe- und Überführungsfahrten
    sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge



    Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet daher aus. Absolut tabu sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen etc.



    Sofern man bei der Durchführung einer der vorgenannten Ausnahmeverordnung nicht entsprechenden Fahrt erwischt wird, dürfte dies zum Entzug des Kennzeichens auf Grund einer Unzuverlässigkeit des Halters führen.


    Außerdem ist davon auszugehen, dass das 07-Kennzeichen auch nie wieder erteilt wird.



    Für das rote 07-Kennzeichen muss man selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherer verlangen teilweise die Dokumentation der in dem besonderen Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeuge.





    © Rechtsanwälte Knoop & Knoop, Lippstadt; www.knoop.de info@knoop.de, Tel. 02941 / 3046; Impressum

    Gruß,Peter.

  • Geht doch. Inklusive Unkenntlichmachung durch schlechte Kamera und unruhige Hand. :O :O :O



    Leider hab ich nur 2 für vorne bekommen. :O :O

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()

  • das bei uns noch alles normal über die Bühne geht.


    als ich den weißen rs auf die rote nummer nahm, ging das auch ohne jeglichen probleme.
    habe meinem cousin selbst einen capri mit abgeschnittenen brief auf die rote nummer zaubern können. - war alles kein problem.
    logisch sind alle autos verkehrssicher, aber habe noch nie ein fzg vorführen müssen.
    muß ralf auch recht geben, wurde in meiner 07 zeit noch nie von grün/weiß angehalten.
    Wie gesagt im westerwald ticken die uhren noch richtig-----noch.

  • ha ich freu mich drauf. werd morgen oder so mal bei uns anrufen und schauen ob ich vaddas XJ nicht doch noch auf 07er bekomme. der wird erst nächstes jahr 20 und dann isses zu spät. aber der geht vielleicht als exot durch. da gibts ja ausnahmeregelung. und zustand is der 2.

  • Ausnahme war auf meinem Zettel entweder unter 0,1% der damals zugelassenen Fahrzeuge oder aus irgendeinem besonderen Grund erhaltenswertes Kulturgut. Oder so.
    Die Tusse vom Amt hat den Zettel behalten.

  • Danke. Nur eins stimmt mich seit langem sehr nachdenklich.
    Glückwunsch für sowas oder n H Kennzeichen oder überhaupt bestandenen Tüv. Das ist ok, weil jeder sich für sowas mittlerweile echt den Arsch und den Geldbeutel aufreissen muß.
    Aber EIGENTLICH sind solche Dinge mit technisch guten Autos eine Selbstverständlichkeit. Früher wurde einem nur zum Geburtstag gratuliert, vielleicht noch zum Führerschein.
    Aber mittlerweile gehört ja nahezu jedes sich dem Staat ein kleines bischen entgegensetzen und nicht gleich aufgeben in die Kategorie. Schlimm, das es so weit ist. Als wären wir alle Schwerstkriminelle, die mit dem Fahren solcher Autos alle Todsünden auf einmal begehen.
    Was man eigentlich erwarten sollte, statt: Sie fahren auf H oder 07? Sie hinterziehen Steuern!
    Ein: Vielen Dank, daß Sie seit Jahren nicht nur generell für Ihr Alltagsauto Steuern, Min.ölsteur und Versicherung zahlen, sondern auch mit Ihrem Hobby noch fett in die Staatskasse buttern.
    Wir sollten alle stricken oder mehr lesen, statt in der Freizeit, nur zum Spaß, Benzin zu verbrauchen, doppelt und dreifach Steuern zu zahlen und dafür auch noch immer schlechter behandelt zu werden.
    Ich werd die Woche mal in die Bücherei gehen und mir was ausleihen.
    Wenn ich ohne Polizeikontrolle und sonstige Drangsaleien nach Hause komme, wird das meine neue Leidenschaft.. :irre:
    Wir sind uns eh einig im Freundeskreis: nix beiseite legen, mit 60 schwerstkriminell werden, Knast statt Altersheim.
    Zur Seife kommt man da eh nicht mehr runter. ;)

  • die idee hat was. 30 jahre noch planen für den coup des lebens. richtig absahnen, ab nach kuba oder nen anderes nicht-auslieferungs-land. und sich am strand mit ner cuba-libre inne hand von einer schönheit einen blasen lassen. tja, und wenns nicht klappt: rente auf staatskosten...

  • Achso, ich dachte, wenns mitm blasen nich klappt.
    Da seh ich schwarz mit 60. :D:D:D
    Aber genauso siehts aus. Und da scherze ich nicht.

  • War gestern einer im Radio der im Knast eingebrochen ist weil er rein wollte.
    Drei Malzeiten am Tag, dazu Klotze und bekommt die Wäsche gemacht, besser als bei Muttern meinte er :spitze:
    Sie haben ihn wieder rausgeschmissen :sad:
    Der Arme :gruebel: