07er Kennzeichen in Spanien - Erfahrungswerte?

  • Hallo zusammen!



    Hat jemand von Euch Erfahrungswerte wie die Spanischen Behörden (Polente) auf unsere Deutschen 07er Kennzeichen reagieren?


    Vielleicht sogar einen Link zu einem entsprechenden Gesetzestext? Mit Benutzung von Google hab ich beim ADAC, DEUVET etc. nur schwammiges Zeug finden können.


    Nach meinem Rechtsverständnis, können die Kollegen da unten aber ja nicht einfach geltendes EU-Recht ablehnen.



    Beste Grüsse & Danke im voraus.

  • Da die 07 keine Zulassung im eigentlichen Sinne ist können die das.

    Frankreich z.B. legt Dir die Karre an Ort und Stelle still.

  • Da die 07 keine Zulassung im eigentlichen Sinne ist


    Was ist das denn? So rechtlich. Betrifft mich ja nicht und hab ich mich auch nie mit beschäftigt, aber interessieren tät mich das jetzt schon und ich hab keine Lust zu gugeln.

  • Nach GB geht bzw ging vor dem Brexit auch, allerdings nur mit mindestens "semi"offizieller Einladung zu einer passenden Veranstaltung und auch nur für den Weg dahin und zurück. Niederlande geht garnicht (eigene Erfahrung), die Polizisten sind so heiß darauf einem Deutschen was anzuhängen, dass Du mit einem roten Kennzeichen garantiert Ärger bekommst. Und wenn Du nur ~250 m von der Grenze weg bist muss trotzdem der holländische Abschlepper alarmiert werden, um Dich rüberzuschleppen.

  • Und wie Micha sagt es ist keine Zulassung im eigentlichen Sinne...


    Habe ein Motorrad gekauft wozu ich die 07er Zulassung jedoch nicht das Kennzeichen bekommen habe. Wollte das Ding bei der normalen Zulassung behalten doch die Zulassungsstelle wollte sie einbehalten... Nach langem hin und her und vielen Büros und 1,5 Stunden haben sie mir das Kärtchen in die Hand gedrückt und gesagt das darf nur die ausstellende Behörde einziehen und somit habe ich die Karte immernoch irgendwo.

  • Keine Zulassung ist Quatsch. Ich hab für jedes Fahrzeug auf der 07 eine Zulassungsbescheinigung.

    Ich war auch schon in Frankreich, Spanien und Portugal. Selbst in Serbien oder Bosnien hatte ich keine Probleme damit. Da macht es dann Sinn die grüne Karte dabei zu haben.

    Einfach machen...

  • Richtig Zulassungsbescheinigung hast du. Glaube jedoch das es keine in eigentlichen Sinne ist weil dann hätte die Zulassungsstelle Berlin die Bescheinigung/eigentlich Karte einziehen können oder müssen als ich das Fahrzeug angemeldet habe. Nach Aussage des Leiters der Zulassungsstelle dürfen sie das nicht darf nur die ausstellende Behörde...


    Und auch darf ein Fahrzeug nur eine Zulassung haben. Wollte für ein Fahrzeug was zugelassen war ein 5 Tageskennzeichen haben wurde natürlich abgelehnt aus ebengenannten Grund...


    Täte mich jetzt nicht wundern wenn die Fahrzeuge auf 07 überhaupt nicht im Register geführt werden sprich man gar keine Abfrage machen kann außer ob gestohlen....

  • Auf der Seite vom ADAC steht das es zumeist toleriert wird....da kann man jetzt viel rein interpretieren! Und nur weil man noch nie Ärger bekommen hat bedeutet das im Umkehrschluss auch nicht das es erlaubt ist


    In diesem Sinne Gruß an die zwei wirklich netten Polizisten die mir empfohlen haben meinen Motor, Felgen und Spoiler mal eintragen zu lassen :jupp:

  • Nach meinem Kenntnisstand zählen rote Kennzeichen, egal ob 07 oder 06 nicht als Zulassung. Deswegen darf man Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen auch nicht auf öffentlichen Grundstücken abstellen wenn dies nicht in Zusammenhang mit einer entsprechend zulässigen Fahrt steht.

  • In diesem Sinne Gruß an die zwei wirklich netten Polizisten die mir empfohlen haben meinen Motor, Felgen und Spoiler mal eintragen zu lassen :jupp:

    Wenn Du Motor und Felgen nicht auf dem Zettel hast, sind die beiden sehr netten Herren schnell der Spoiler.


    In der Fahrzeugzulassungsverordnung steht, daß Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen keine Betriebserlaubnis oder Zulassung haben müssen.

    Der Unterschied zwischen 06 und 07 besteht darin, daß bei der 06 das Fahrzeug vom Kennzeichenhalter (Händler bzw Werkstatt) selbst festgelegt wird, welches Fahrzeug bewegt werden soll.

    Für 07 legt das Amt das aufgrund eines Antrags fest.

    Knackpunkt sind aber die fehlende Zulassung und Betriebserlaubnis. Damit darf man offiziell das Land nicht verlassen, da es sich hier ausschließlich um Kennzeichen nach deutschem Recht handelt.


    Nach meinem Verständnis ist das Kurzzeitkennzeichen hier eine andere Geschichte, weil dieses tatsächlich eine Zulassung beinhaltet und eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen muss.

    Da dürfen einem les flics nicht an die unteren Extremitäten urinieren, nur weil sie europäisches Recht nicht verstehen.