RS-Felgen für Granada

  • Moin. Ich meine ET38 sind vom Scorpio, ET 36 sind vom Granada. Sollte/kann man eintragen lassen wenn es wie bei dir ET 38 ist .

  • Ja, das sind Scorpiräder.

    Es gab welche in gleicher Optik für den Granada, die waren aber 6,5 Zoll breit.

    Und ja, sowohl die einen als auch die anderen müssen eingetragen werden.

  • Danke für die Antwort!

    D.h., wenn ich sie nicht extra eintragen lasse, erlischt meine Betriebserlaubnis?

    Gruß

  • eigentlich ja


    wie streng das eine kontrolle sieht, ist ermessenssache. von stehen lassen und abschleppen bis wiedervorführung mit nachweis, oder jahrelang passiert garnichts.

    im schadenfall könnte die versicherung veto einlegen, wobei mitlerweile bei den meisten der grobe vorsatz ausgeschlossen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelB ()

  • Für die Scorpiofelgen wird es kein Gutachten für den Granada geben, also ist Einzelabnahme angesagt.

    Da diese Felgen auf Wunsch serienmäßig am Scorpio montiert waren gibt es vermutlich auch kein allgemeines Gutachten.

    Der Prüfer kann für die Ermittlung der Traglast die Achslasten des Scorpio heranziehen.

    Das musst Du aber alles mit dem Prüfer besprechen.

    In Verbindung mit H wird es gerade, zumindest hier in meiner Umgebung, ziemlich schwierig.

    Ist halt politisch alles nicht gewollt.

  • Sieht aus wie ein Wertgutachten, das heisst aber nicht das Du die Räder fahren darfst wenn sie nicht in den Fahrzeugpapieren stehen.

    Das heisst nur das bei der Begutachtung diese Räder montiert waren.

  • Seh ich auch immer wieder...

    Selbst bei frisch gepulverten oder lackierten Felgen sind da manche absolut schmerzbefreit...

  • Ist halt politisch alles nicht gewollt.

    Da steckt ausnahmsweise mal in erster Linie kein politisches Unwollen dahinter.

    Das kommt direkt von den Prüfkonzernen als Reaktion auf diverse Vorfälle folgender Art:


    Ein Prüfer trägt wohlwollend etwas ein, wo er sich auf kein Schriftstück beziehen kann. Der Kunde kommt in eine Verkehrskontrolle (SOKO Poser) kommt den Jungs und Mädels von der Rennleitung vielleicht noch ein bisschen blöd da er sich auf der sicheren Seite wähnt, die beschlagnahmen seinen Wagen und lassen ihn zur Prüfstelle ihres Vertrauens schleppen. Der Prüfer dort ist natürlich angehalten möglichst etwas zu finden, das er bemängeln kann, da sie sonst für Beschlagnahmung, Transport, Prüfung und gegebenenfalls Entschädigung/Nutzungsausfall des Besitzers des Wagens aufkommen müssen.

    Entsprechend wird dort mit großer Sicherheit notfalls auch eine nicht konforme Eintragung festgestellt werden.

    Der Besitzer des Wagens hat natürlich keinen Bock auf den entstandenen Kosten sitzen zu bleiben und ja auch einen guten Anwalt an der Hand und verklagt dann halt mal den Prüfer auf Schadenersatz der auf sein Drängen und Bitten die Eintragung gemacht hatte, da er eine offenbar nicht zulässige Eintragung gemacht hat.


    Genau so leider schon diverse Male vorgekommen und aus erster Hand erzählt bekommen. Dazu das rigorose Vorgehen der Poser-Sokos.

    Und da weder die Prüfer Bock auf Ärger haben und deren Vorgesetzten erst recht nicht, erging halt irgendwann die Anweisung nur noch Sachen einzutragen die jeder Prüfung standhalten. Dazu verstärkte interne nachträgliche Überprüfungen von Eintragungen.


    Oder andere Story:

    Kunde bekommt diverse Eintragungen und H-Kennzeichen und verkauft die Karre kurz darauf.

    Der neue Besitzer schlägt mit dem Wagen in einer Werkstatt auf, die schlagen dort die Hände über den Kopf zusammen und erzählen ihm, daß das ja alles gar nicht zulässig wäre und das der Wagen so niemals ein H-Kennzeichen hätte bekommen dürfen. Der schlägt wiederum bei der Prüfstelle auf und macht dort einen Terz...


    Die erschwerten Bedingungen für solche Eintragungen und auch fürs H-Kennzeichen sind entsprechend nicht aufgrund politischem Unwollen entstanden sondern in erster Linie aufgrund dem Verhalten diverser Fahrzeughalter.

  • Ich meinte natürlich keine schwindeligen Eintragungen.

    Aber wenn mir einer erzählt das er die Zeitgenössigkeit einer Reifengröße prüfen muss die im Felgengutachten steht, welches im 10Jahreszeitraum liegt aber wo, natürlich, kein Taunus drin steht dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

    Zumal die Reifengröße im Abrollumfang zur Serienbereifung passt.

    Vor ein paar Jahren wurde mir, bei Eintragung anderer Felgen auf einem anderen Wagen, sogar gesagt das diese Größe eigentlich passender wäre als die, die ich damals drauf hatte.

  • Ich versteh Dich voll!

    Die sind halt selbst mittlerweile aufgrund diverser Anweisungen von oben entsprechend verunsichert.


    Hätte auch kotzen können, als mein TÜV-Prüfer mir die Alus vom 7'er nicht auf meinen 5'er eintragen wollte ohne eine Tragfähigkeitsnachweis von BMW. Obwohl die Achslasten des 7'er höher waren... Und BMW mir den Tragfähigkeitsnachweis nur ausdrucken wollte, wenn ich die Alus neu bei Ihnen kauf... S_M

  • Ich versteh Dich voll!

    Die sind halt selbst mittlerweile aufgrund diverser Anweisungen von oben entsprechend verunsichert.


    Hätte auch kotzen können, als mein TÜV-Prüfer mir die Alus vom 7'er nicht auf meinen 5'er eintragen wollte ohne eine Tragfähigkeitsnachweis von BMW. Obwohl die Achslasten des 7'er höher waren... Und BMW mir den Tragfähigkeitsnachweis nur ausdrucken wollte, wenn ich die Alus neu bei Ihnen kauf... S_M

    Dein Prüfer hatte keinen Bock.
    Der Tüv(Prüfer) kann sich die Zulassung/Homologationspapiere von jedem Fahrzeug anschauen. Da steht ALLES drin, was bei diesem Fahrzeugtyp einmal in welcher Kombination vom Band gerollt ist und homologiert (zugelassen wurde).
    Will heißen dort findet er die Traglasten der 7er Alus und Querverweise auf die zugrundeliegenden Prüfprotokolle :rolleyes

    Ist dann allerdings vom Aufwand her ganz klar ne 21er