zahlt doch die versicherung
wenn die Reparaturkosten unter 130% vom WBW der Karre bleiben u.U. ja, man muss nur glaubhaft machen, dass man ein berechtigtes Interesse an der Weiternutzung hat, welches ganz klar nicht über die Optik des Modells begründet werden kann. Und mindestens 6 Monate angemeldet lassen, sonst fordert die Versicherung nachher Kohle zurück.