H4 als LED H-tauglich nachrüsten

  • Für LED gilt meinen Wissensstand immer, dass es eine ABG für die entsprechenden Scheinwerfer mit der jeweilige Prüfnummer geben. Und da gibt es weder bei Osram noch bei Phillips was. Damit ist der Einbau illegal und es läuft auf fahren ohne Betriebserlaubnis raus. Die entsprechende Typprüfung müsste der Hersteller beantragen und ich habe da wenig Hoffnung, dass das passieren wird.

    Und so lange das so ist, muss man sich über H keine Gedanken machen. Da könnte man ggfs mit Verbesserungen der Sicherheit argumentieren, wird aber im Zweifel immer eine Einzelentscheidung des Prüfers sein.

    Ich lass mich hier aber gerne eines besseren belehren.

  • Habe ich bezüglich Einbau von LED genau so vor kurzem in irgendeinem Oldieblatt gelesen wie kuty das geschrieben hat.

  • Ich habe es ehrlich gesagt nur ueberflogen, und auf des forums Schwarmwissen gehofft - danke!

  • Phillips arbeitet an Gutachten für Oldtimer und hat auch schon einige in der Liste. Im Escort MK1 z.B. sind die schon geprüft.
    Ich meine Irgendwo gab Phillips mal an, man solle sich an sie wenden, dann können die Prüfungen am eigenen Fahrzeug durchgeführt werden, und entsprechend dann in die Liste der Zulassungen aufgenommen werden.

    Das wäre mein erster Schritt; Dem Phillips Kundenservice ne Mail schreiben. Die werden dir auch was zum H sagen können.

  • für jede scheinwerfervariante der nüsse, lohnt sich bestimmt für die, also nur h4, rund eckig tc1 2 3.

  • Leider wird im Bericht erst weiter unten darauf hingewiesen, dass es Fahrzeug spezifisch abgenommen werden muß. Stattdessen erst noch Video vom Umbau.

  • Capri 3 wäre ne Überlegung wert :gruebel:

    Hat schon jemand geschrieben?

    Sonst mache ich das ggf heute Abend.

  • Anfrage ist raus.
    Habe erstmal ganz pauschal gefragt, ob man sein Fahrzeug für die Gutachtenerstellung im Zuge der Zulassung zur Verfügung stellen kann und wie es sich mit dem H-Kennzeichen verhält.

    Will die Jungs und Mädels nicht gleich überfordern :thumbsup: Das ist dann der nächste Step :thumbsup:

    Halte euch auf dem Laufenden.

  • Vielleicht bin ich ein Einzelfall, aber bei meiner Nuss ist noch nie eine Birne durchgebrannt bis auf Standlicht und Tachobeleuchtung. Selbes beim Mustang. Die Ford Limas scheinen keine Überspannungen zu produzieren. Hab 13,8V bei laufendem Motor und die Birnen scheinen das jahrzehntelang abzukönnen.

  • deshalb denke ich keine Sekunde an LED

    dito......


    Alleine das Reinigen von Reflektor und Streuscheibe innen bringt schon was.

    Capri hat den Vorteil daß man die BMW Strahler einsetzen kann, eine befriedigende Umrüstung.

    Beim Granni ein Relais für's Abblendlicht nachrüsten ist sinnvoll.

  • Davon ab, dass das Formular schonmal mal n ziemlich beschissenes Format hat und man auf der Website in nem Tool kommunizieren muss, was echt mistig ist, gibt es ne Antwort.
    Hier erstmal meine kurze Frage:


    "Hallo,

    in meinem Bekanntenkreis kommt immer wieder das Thema "besseres Licht im Oldtimer" auf. LED ist hier natürlich eine Option, nur leider gibt es für die meisten Fahrzeuge in meinem Kreis noch keine Zulassung für die LED-Nachrüstlampen.

    Wie verhält es sich mit den Gutachten für die Zulassungen? Kann man unterstützen indem man sein Fahrzeug zur Verfügung stellt, das Gutachten für den Fahrzeug-Typ also am eigenen Fahrzeug erstellt wird? Ist das möglich?
    Desweiteren die Frage nach dem H-Kennzeichen. Sind die LED-Nachrüstlampen H-Kennzeichenfähig oder erlischt dieses dann?

    Vielen Dank im Voraus"


    Eben die Antwort dazu, kann man sich nicht ausdenken :tina:


    "vielen Dank, dass Sie sich an den Philips Automotive Support gewendet haben.
    Bitte verwenden Sie den folgenden Link, um Ihr Auto/Motorrad in unserer Kompatibilitätsliste zu überprüfen:
    https://www.philips.de/c-e/au/…d-compatibility-list.html

    Ausschlaggebend für die Erfüllung der Zulassungskriterien ist allein das Übereinstimmen der Scheinwerfer-Genehmigungsnummern an den Scheinwerfern Ihres Fahrzeugs/Motorrad und in dieser Liste.

    Die Fahrzeugdaten (Modell, Typ, Baujahr...) dienen lediglich der vereinfachten Identifikation des Fahrzeugs.
    Wenn Ihr Scheinwerfer eine andere E-Nummer hat als die, die im ABG-Dokument und in unserer Kompatibilitätsliste aufgeführt ist, bedeutet das, dass Sie eine spezielle Scheinwerfer-E-Nummer haben, die von uns nicht physisch getestet ist und ist nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die in der Kompatibilitätsliste und im ABG-Dokument enthaltenen Fahrzeugmodelle und Scheinwerfer E-Nummern sind die von uns physikalisch geprüften Fahrzeugmodelle und Scheinwerfer.

    Wir arbeiten kontinuierlich daran die Kompatibilitätsliste zu erweitern, um unsere LED-Technologie so für eine möglichst große Anzahl an Fahrzeugmodellen verfügbar zu machen und rechnen mit der Zulassung weiterer Fahrzeugmodelle im Jahr 2023.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage über zukünftige Fahrzeugmodelle treffen können.

    Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns natürlich gerne jederzeit wieder kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen"


    Die einzige neue Information ist, dass es wohl Fahrzeug unabhängig ist.

    Ergo auf diese Liste klicken und lustig Nummern am Auto vergleichen.


    Ich versteh immer nich was so schwer daran ist eine klassische Ja/Nein Antwort zu geben. Das wird echt immer mehr zum Problem in allen Bereichen :stupid:


    Ich schreib heute Abend zu Osram :smile