AHK für meinen Granada MK1 Limo 2türig

  • Hallo zusammen, ich erwäge, mir an meinen Granada MK1, BJ. 77, 2.0 GL, 2 türige Limo eine AHK anzubauen.

    Weiß jemand was, ob vlt. irgendwo noch eine rumliegt?

    Beste Samstags-Grüße an euch

    Uwe

  • Fehlen da die Hülsen für durch den Träger damit dieser nicht platt gedrückt wird, oder sehe ich die nur nicht, oder benötigt diese AHK keine?


    Für die Suche hilfreich, Limo, Coupe und 2TL sind gleich, Turnier ist komplett anders.

    Die vom IIer und IIIer passen auch drunter, ragen aber weiter nach hinten raus, da die Stoßstangen ja immer wuchtiger wurden.

  • Ja klar,

    ist jetzt nicht ein dramatisches Fehlteil, weil leicht zu ersetzen, ich wollte nur darauf hinweisen, dass man welche verwenden sollte und sie mir hier auf den Bildern fehlen.

  • Nee, aber sieht mir nach der ganz frühen aus,

    ist soweit ich das erkennen konnte auch nur für 1,5t geprüft.

    Die frühen haben so´ne gewisse Wabbeligkeit und dürfen eben dementsprechend auch nichts ziehen.

    Gefällt mir einfach nicht das Teil, kann aber trotzdem super sein.

  • Mahlzeit zusammen,

    ich wollte nur mal kurz berichten:

    Die AHK ist dran.

    Hülsen, Schrauben und Kabelsatz sind neu.


    Was noch fehlt, ist der Tausch des Blinkrelais.


    Weiß jemand, ob es technisch möglich ist, ein Blinkrelais zu nehmen, welches den Ausfall einer Lampe durch schnelles Blinken signalisiert? So könnte man sich die zusätzliche Kontrolllampe sparen.


    Lt. anonymem Telefonat mit der DEKRA muss sie nicht eingetragen werden, da im originalen KFZ-Brief die Anhängelast bereits eingetragen war und die AHK ne Prüfziffer auf dem Typenschild hat.


    So werde ich das nun auch mal stehen lassen und mir die Fahrt zum TÜV sparen.


    Schön verschwitzte Grüße

    Uwe

  • Die gleiche Info hat mir mein Tüver auch gegeben, muss nicht eingetragen werden, bzw. würde er mir die AHK eintragen wenn jemand meckern sollte :05er:


    Er gab mir aber auch den Tip das Typenschild der AHK mit ner Folie oder ähnlichem abzudecken, um ein verblassen/korrodieren des Schildes zu vermeiden. Was ich für gar keinen so schlechten Hinweis halte...


    Gruß Frieder

  • Schön wie Prüfer mit Halbwissen glänzen...

    Die Kupplung muss nicht eingetragen werden wenn sie ein E-Prüfzeichen hat.

    Bei damaligen Kupplungen ist/war nur ein deutsches Prüfzeichen, beginnend mit einer Welle, drauf. Und das nicht nur auf der Plakette sondern auch auf der Kupplung selbst. Diese sind immer noch eintragungspflichtig.

  • Hast du ne Westfalia drin? Wenn’s die mit Ziffer F3216 ist hab ich das Gutachten. Aufm Typenschild steht 307/116.


    Irgendwo hab ich auch noch die Nachtrags-ABE für den Mk1, mit deren Hilfe man Auflasten kann, ging ja irgendwann erheblich mehr Anhängelast wenn man auf 6% Steigung reduziert.

  • Hallo zusammen, schade, das Halbwissen war mir liebe :thumbsup:


    Es ist die D62-3 von Oris.

    Aktuell sind im Betreff 1600kg eingetragen, wenn ich mich nicht irre.

    Damit komme ich im Alltag Recht gut klar.


    Danke für eure Rückmeldungen