Das schlüppiblaue QP von George kommt zurück zu Herrchen.
Nicht fahrbereit - ohne Motor.
Suche einen Wahnsinnigen, der mir den gegen Sprit und Aufgeld nach Absprache in die Heimat holt.
Sollte in den nächsten 4-6 Wochen passieren.
Ich froie mich 
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Das schlüppiblaue QP von George kommt zurück zu Herrchen.
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Sollte in den nächsten 4-6 Wochen passieren.
Ich froie mich 
Was wiegt das Teil?
Ich denke so 950-1000kg sind realistisch
Dann dürfte der Hänger 600kg haben.
Was wiegt das Teil?
Nurmal so ...
Mit ner Kombi Frontfräse und 1400kg Anhängelast ...
Anhänger aus Alu ~ 450kg merkst du nen Granada ohne Motor schon richtig heftig hinter dir .
Das geht und ist legal , fährt sich aber nicht so geil .
Dessen sollte man sich bewusst sein .
Mit nem Scorpio oder Granada als Zugfahrzeug merkst du den wiederum garnicht .
Ich hätte da nicht so Lust drauf . Andererseits hätte ich hier jemand der das vielleicht macht , da der ab und an im Norden mal was transportieren muss .
Ich frag mal pauschal .
Ich hab jetzt ne 1,7t Hecktrieb Limo. Das funktioniert dann ganz gut ;) mitm Arschtra hätte ich da nicht im Traum dran gedacht. ![]()
Okay , in dem Fall wohl locker und leider kein Abenteuer .
Ich hab jetzt ne 1,7t Hecktrieb Limo. Das funktioniert dann ganz gut ;) mitm Arschtra hätte ich da nicht im Traum dran gedacht.
Mach ma mit dem Astra und ne Fotostory draus ![]()
Der 203er zieht das wie nix. Aber: hast du minimum BE? Nochwas: das zgg vom Anhänger darf nicht höher als die anhängast vom Zugfahrzeug sein. Also den Hänger weniger beladen allein gilt nicht.
Der 203er zieht das wie nix. Aber: hast du minimum BE? Nochwas: das zgg vom Anhänger darf nicht höher als die anhängast vom Zugfahrzeug sein. Also den Hänger weniger beladen allein gilt nicht.
Ohne jetzt kluckscheissen zu wollen, aber wie kommst da drauf? Ich verstehe den Eintrag bei Wikipedia so, dass das tatsächliche Gewicht zählt. Zumindest was die Anhängelast angeht.
Führerscheintechnisch mag das anders sein, betrifft mich zum Glück mit CE aber nicht ![]()
Ich hab BE und das was du sagst stimmt nicht ganz. Der Hänger darf beladen eben nicht mehr wiegen als die Anhängelast plus Stützlast. Und das maximale Zuggewicht darf auch nicht überschritten werden. Hab schon öfter Autotrailer mitm Escort gezogen, das Gespann hatte dann gute 1,5t bei 54PS ![]()
Ich korrigiere: wenn ich §42 StvO richtig verstehe geht es um das tatsächliche Gewicht des Anhängers und nicht um das zulässige-macht Sinn, ich weiss. Vor kurzem habe ich allerdings einen der DEKRA Prüfer auf "meinem" Schrottplatz getroffen, der mir davon abgeraten hat, weiterhin Autos mit meinem BMW zu trailern. Seine Absicht war nicht unbegründet, denn er schraubt selbst an alten BMW und kannte die Anhängelast des Autos auch.
Der Wortlaut in der StvO ist allerdings sehr missverständlich formuliert und läßt diesen Passus quasi offen.
Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen weder das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen.
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hier ist so ein Verbrecher
Das ist doch ganz klar. Die gezogene Anhängelast, also die Last, die angehängt ist, darf eben nicht über der für das Auto zulässigen Anhängelast sein.
Heißt nen 3,5t Trailer, der leer 700kg wiegt, darf ich mit dem Grünling ziehen, solange ich nur n Bobbycar trailere.
Eben nicht!! GP hat völlig Recht. Das hat mir vor einiger Zeit der freundliche Autobahnpolizist erklärt, nachdem er mich auf den Rastplatz rausgezogen hat. Zugmaschine Scorpio Kombi, aufm Trailer Granada Kombi ohne Motor. Wenn das zGG vom Anhänger über der zulässigen Anhängelast vom Zugfahrzeug liegt, darfst du den Anhänger nicht anhängen. Auch nicht leer. So ist die Gesetzeslage. Macht keinen Sinn, ist aber so. Lösung: Anhänger ablasten in den Papieren. War ne lange Diskussion. Bin aus allen Wolken gefallen, aber ist so. Der Dorfpolizist weiß das sicher nicht, die Jungs von der Bahn wissen das.
Seit wann soll das denn so sein?
Und warum wusste das bisher bei all den Kontrollen die ich hatte noch kein Polizist?
Also wenn da nichts geändert wurde würde ich behaupten das der Autobahnpolizist daneben lag.
Lag er damals nicht. Das war 2014. Wie die Gesetzeslage heute ist weiß ich nicht. Ich musste alle Hebel in Bewegung setzen und nen Pickup mit 3,5 t organisieren. Zum Glück fast zu Haus gewesen. Muss man nicht haben. War anstrengend.
ui! knifflig. willkommen in d'land.
verstehe ich das jetzt richtig?
zGG vom haenger 2t- auto darf 1,8t ziehen, haenger wiegt leer 500 kilo und ich darf den nicht leer ziehen? also brauch ich dann n massgeschneiderten anhaenger von 1,8t zGG damit ich den leer ziehen darf? wtf.
Genau so. Dämlich, aber ist so. Wenn du an einen kommst wie ich damals , wirds interessant.
Lag er damals nicht. Das war 2014. Wie die Gesetzeslage heute ist weiß ich nicht. Ich musste alle Hebel in Bewegung setzen und nen Pickup mit 3,5 t organisieren. Zum Glück fast zu Haus gewesen. Muss man nicht haben. War anstrengend.
Sowohl vor als auch nach 2014 wusste da niemand was von.
Geguckt wurde immer nur das die Anhängelast nicht überschritten wurde.
Auch von der Autobahnpolizei.
Ich werde mich da nochmal erkundigen, aber wenn dem wirklich so ist dann sind wohl ein Grossteil der Anhängerfahrten in D unzulässig.
Micha bin da voll bei dir. Aber so war es, und der gute Mann hatte Recht. So im Anschreiben damals. Musste ha noch paar Euro dafür abdocken.
Der Unterschied liegt im Führerschein ...
B= immer 750kg Anhänger möglich wenn das Fahrzeug 750kg ziehen darf . Das mögliche Gesamtgewicht des Anhängers darf die mögliche Zuglast nicht überschreiten . D.h. Anhängelast 1200kg , der Anhänger hat 1300kg Gesamtmasse darf auch nicht leer gezogen werden wenn er 500kg wiegt . Auch beladen das er nur 1100kg wiegt ist nicht wegen möglichem Gesamtgewicht .
BE= alles was das Zugfahrzeug darf ist möglich, auch nen lehren Hänger ziehen der geradeso passt .
Siehe Escort mit Trailer vom Mafiaman .
Grad noch bei Fahrlehrer / Tüvprüfer nachgefragt: man darf (mit BE) entsprechend der zul. Anhängelast anhängen, egal was der Anhänger zGG hat.
Freddy?! das verwirrt mich schon wieder.
Michas bebilderte erklaerung hab ich denk ich verstanden.
(da ich schiffe aller groessen fahren darf ist mir jetzt egal, was da hinten dran haengt. hauptsache die karre zieht das weg, hehe. ;) )
So dachte ich auch, da FS CE vorhanden bei mir. Die Entscheidungsträger damals in meinem Fall interessierten keine bunten Bildchen, und auch nicht was irgendwelche Fahrlehrer erzählen. Einzig und allein der Gesetzestext war bindend. Hab mich dann auch nicht weiter rumgestritten, war mir zu dumm. Vom gesunden Menschenverstand und Logik her, natürlich, darf tatsächlich ran was der Hersteller der Zugmaschine zulässt. Wahrscheinlich hatte ich einfach nur großes Pech, an so einen "Kontrolleur" zu geraten.
Egal jetzt, bring einer dem Mann sein Coupe!
hatte das letztes jahr auch, kontrolle am kleinwagen mit leerem trailer. genau das problem. hab mich dann weiter erkundigt, mit dem ergebnis, dass das aktuell reale gewicht als anhängelast gilt.
in der fahrzeugzulassung steht ja auch zulässige anhängelast bzw. zulässiges gesammtgewicht des zuges. das hat mit der zulässigen gesamtmasse des anhängers ja nichts zu tun, solange ich die werte am zugfahrzeug einhalte. wie das in verbindung mit den neuen kinderführerscheinen ist, weiß ich nicht.
da wirds wohl immer wieder diskussione, meinungen und auslegungsgeschichten geben in diese oder diese richtung.
Ich denke immer noch das der Polizist in Deinem Fall den Gesetzestext missverstanden hat.
Aber egal, ich werde mich da auch nochmal schlau machen.
Die Gesetzeshüter haben auch keine Ahnung was Verkehrsrecht angeht. Wenn man ihnen das so sagt kriegen se Pipi inne Augen und man hat ne ganz große Verkehrskontrolle vor sich wegen Respektlosigkeit.
Und wenn mein ehemaliger Fahrlehrer, jetzt TÜV-Prüfer, mir was sagt, hat das Hand und Fuß weil es sein Job ist sowas zu wissen. Außer beim H-Kennzeichen, da streiten wir uns ständig. ![]()
Freddy?! das verwirrt mich schon wieder.
Michas bebilderte erklaerung hab ich denk ich verstanden.
(da ich schiffe aller groessen fahren darf ist mir jetzt egal, was da hinten dran haengt. hauptsache die karre zieht das weg, hehe. ;) )
Ich hab im Sommer D/DE gemacht und fürn Lkw so ziemlich alles nachgeholt was ging ...
Wir bleiben wie gesagt rein beim Auto 3,5t.
Wer BE hat kann anhängen wie er will und was das Auto darf . Rechnen muss dann halt entsprechend .
Wer nur rein Auto hat ... darf immer auch bei 3,5t noch einen 750kg Anhänger führen (wenn das Auto das darf !)
Jetzt -> darf nur noch angehängt werden was 3,5t nicht überschreitet (Auto+ Anhänger)
Dann darf der Anhänger wenn er beladen ist nicht schwerer sein als die Anhängelast vom Auto (3,5t als Gesamtes im Hinterkopf)
Jetzt kommt noch eins Hinzu... das mögliche wenn auch nicht benötigte Gesamtgewicht des Anhänger ob beladen oder nicht , darf nicht höher sein als die Anhängelast. Warum ist einfach egal , weil das so ist .
Mit B rechnet man halt nicht , man vergleicht Zahlen .
Wenn der Anhänger 5kg mehr Gesamtmasse hat als das Auto (3,5t als Gesamtes im Hinterkopf) ziehen darf , darf er egal ob leer , halbbeladen oder voll nicht bewegt werden . Auch wenn man unter 3,5t bleibt .
Somit kann man theoretisch nie überladen oder sich verrechen .
Ist halt so ne Behördensache und muss nicht verstanden werden .
Wer Lkw mit Anhänger hat , braucht sich hiermit kaum zu befassen . Bus ist leicht anders wenn man Anhänger ziehen will.
Könnte ich auch erklären , würde jetzt dann aber total verwirren.
Wahnsinn was hier für halbwissen hin und hergeschoben wird, wenn man so viel Angst hat, seine seelenlose Plaste Zugmaschine um 84kg zu überladen, weil die Stützlast minus Erdkrümmung mal Pi weniger als die Anhängelast bei 8% Steigung geteilt durch den Dienstgrad des anhaltenden Bullen ist, sollte man vielleicht einfach zu Hause bleiben.
Das ist ein 1er Granada ohne Motor. Der ist nicht schwer und jeder Granada mit ner AHK kann den ziehen.