Vorführung TÜV-überfälliges Fahrzeug

  • Tach zusammmen,


    ich brauch mal Meinungen:


    Hab ein Motorrad, welches schon SEHR lange TÜV überfällig ist.


    Es ist eigentlich mängelfrei, hab auch noch den letzten Prüfbericht "ohne Mängel", ist seitdem ca 200km gelaufen.


    Hat die ganze Zeit angemeldet (ist es noch) inner Garage gestanden.


    Jetzt will ichs mal wieder TÜVen und frage mich, ob ich nen Hänger besorge oder auf eigenen Rädern zur Prüfung fahren soll.


    Eigentlich sollte ichs doch ZUR PRÜFUNG auf DIREKTEM WEG fahren dürfen, oder?


    Will nich extra nen Hänger organisieren, hab aber auch kein Bock, für das nicht-organisieren Punkte und Bussgeld zu kassieren...


    Was würdet ihr tun bzw. kennt wer die genaue gesetzl. Sachlage?


    Tschau, Chris

  • So lange die Karre angemeldet hast, riskiert Du wahrscheinlich eine Strafe. Ich weiß nicht ob der TÜV nicht auch die Karre stillegen darf wg. Anzeigen usw.


    Eine Möglichket wäre, die Karre abzumelden, dann zum TÜV und du kriegst 24 Monate TÜV. Anmelden und fertig!

  • Würd ich ähnlich machen, erstens gibt´s nicht nur Bußgeld und eventuell Punkte (je nach Dauer der Überziehung bis 40,- + 1 Punkt), sondern der neue Tüv wird auch zurückdatiert auf das Datum der eigentlichen Fälligkeit. Also wenn Du z.B. 6 Monate drüber bist, gibt´s auch nur 18 Monate neu...

  • auf die rennerei des ab- und wieder anmeldens hab ich noch weniger bock, als darauf nen anhänger zu organisieren.


    krieg eh nur 1 monat plakette, is egal.
    gäbe auch wohl ZWEI punkte und 40.-


    frag mich nur, ob ich durch "direkten weg zur werkstatt/prüfung" nicht schlicht und ergreifend hinfahrn DARF.


    Anmeldungsfahrt mit noch nicht vorhandenen Kennzeichen is ja auch erlaubt (oder WAR das mal?)

  • Zitat

    Original von taunitreiber
    Anmeldungsfahrt mit noch nicht vorhandenen Kennzeichen is ja auch erlaubt (oder WAR das mal?)


    bin mir ziemlich sicher das nicht, fänd ich sehr skurril und passt ja absolut nicht zu deutschlands bürokratie ;) .

  • Zitat

    Original von Cavalera


    bin mir ziemlich sicher das nicht, fänd ich sehr skurril und passt ja absolut nicht zu deutschlands bürokratie ;) .


    doch, in der vergangenheit gings definitiv. doppelkarte besorgen und ab dafür. tüv musste man in diesem fall natürlich haben, sonst hätte man ja nich anmelden können... nach einer abmeldung darf/durfte man auch noch nach hause fahren.


    diese "skurrile" un-bürokratie wird leider immer mehr abgeschafft.


    beim abgeschleppt-werden muss/musste? der im hinteren fahrzeug sitzende ja auch keinen führerschein haben, und noch nichtmal 18 sein...

  • Wenn Du eh nur noch einen Monat kriegen würdest dann würd ich eben noch einen warten. Die können Dir ja dann nicht null Monate TÜV geben. Bezüglich der Fahrt zum TÜV würd ich mal die grünen befragen.
    Fahren mit noch nicht angemeldetem Fahrzeug ist nur während des Anmeldevorgangs mit Genehmigung der Zulassungsstelle erlaubt.
    Fahren mit abgemeldetem Fahrzeug am Abmeldetag bis 24.00 Uhr ist erlaubt, auch ohne Plaketten da das Fahrzeug für den Tag noch voll versteuert und versichert ist. Abmeldebescheinigung mitführen!

  • wenn man mehr als 24 monate drüber ist, gibt es immer GENAU EINEN MONAT ;(


    hatte auch gehofft, mit den zwei jahren wieder in den turnus zu kommen, aber is nich.


    TÜV und co wissen schon, wie sie sich ihre einnahmen sichern...

  • Es sollte alles auf der Abmeldebescheinigung stehen, was man darf und was nicht.


    Alle Fahrten die im Zusammenhang mit der An- Um- und Abmeldung stehen darf man mit entsiegelten Kennzeichen machen. Auch TÜV und ASU, natürlich auf direktem Weg. Doppelkarte mitführen!


    Jedenfalls hier im Rhein-Erftkreis NRW.

  • Zitat

    Original von Sascha | Member #11
    Alle Fahrten die im Zusammenhang mit der An- Um- und Abmeldung stehen darf man mit entsiegelten Kennzeichen machen. Auch TÜV und ASU, natürlich auf direktem Weg. Doppelkarte mitführen!


    so ist das, man sollte das letzte kennzeichen dran lassen, nie ohne fahren! und bei der versicherung muß man sich erkundigen, ob die doppelkarte den versicherungsschutz bei übergabe oder ab zulassung bietet.
    so kann man mit alten kennzeichen und doppelkarte zum tüv und zur zulassungsstelle fahren.


    Grüße Seb

  • Ich kann mich da nur anschließen. Karre abmelden. Und dann mit neuer Doppelkarte und alten Schildern direkt zum Tüv. Macht zwei Jahre TÜV und anschließend darfst Du damit auch noch zur Zulassungsstelle fahren. Wenn sich die Schilder nicht ändern, natürlich. Ist definitiv so, habe ich neulich erst mit einem Auto gemacht.
    jj

  • Zitat

    Original von taunitreiber
    wenn man mehr als 24 monate drüber ist, gibt es immer GENAU EINEN MONAT ;(


    hatte auch gehofft, mit den zwei jahren wieder in den turnus zu kommen, aber is nich


    Hallo!
    Bist Du Dir da sicher?
    Ich würde mal mit denen reden und mir einen festen Termin geben lassen., damit Du wenn Du angehalten werden solltest nachweisen kannst, daß Du auf dem Weg zu TÜv bist.
    Dann würde ich mir überlegen, ob es nicht günstiger ist den Tüv doppelt zu machen statt abmelden, anmelden und die ewige Warterei bei der Zulassungstelle.
    Wie gesagt ich würde mal mit den Beamten reden, was die vorschlagen.
    Gruß Kalli.#

  • was mir erzählt wurde und woran ich mich halte. betrifft meinen c-rekord. tüv jetzt seit 2 jahren abgelaufen. immer angemeldet gewesen. nie dazu gekommen endlich mit der kiste anzufangen.


    ich muss die kiste abmelden. dann mit überführungsdoppelkarte nen 5 tages-KZ besorgen. damit zum tüv. ne normale untersuchung. dann hoffentlich die plakette und damit dann neu anmelden.


    viel rennerei und kosten, aber gleichzeitig den termindruck im nacken, den ich brauche. nach 1,5 jahren ohne anmeldung droht mir sonst ne vollabnahme. also muss ich jetzt endlich mal ran.


    denn mit einem überfälligen tüv darfste nicht fahren. kann gut gehen, muss es aber nicht. und die tüv-schergen können dich theoretisch anschwärzen wenn du so bei denen auf den hof donnerst. ausser der tüv ist erst 2 monate oder so überfällig. da gibts doch so ne frist meine ich.


    was anderes ist, wenn du nen mängelbericht hast und du must zur wiederuntersuchung. damit im handschuhfach darfst du vorstellig werden. aber auch nur innerhalb der frist, die auf dem bericht steht.


    das mit dem zurückdatiern stimmt. allerdings würde mich interessieren, was die machen, wenn ich im september dahin fahre. dann ist der tüv 3 jahre abgelaufen. deshalb nur 1 jahr neutüv?

  • Zitat

    Original von m e v i d o
    was mir erzählt wurde und woran ich mich halte. betrifft meinen c-rekord. tüv jetzt seit 2 jahren abgelaufen. immer angemeldet gewesen. nie dazu gekommen endlich mit der kiste anzufangen.
    .......
    ...
    allerdings würde mich interessieren, was die machen, wenn ich im september dahin fahre. dann ist der tüv 3 jahre abgelaufen. deshalb nur 1 jahr neutüv?


    njet, wenn mehr als 24 monate überfällig => 1 monat plakette.


    wenn man nur lang genug überzieht, "spart" man also doch wieder was...


    sonst müsst man ja bei zb 36 monaten über erstmal 1 untersuchung völlig für nüsse machen und würde bei der zweiten dann 1 jahr kriegen. DAS ham se sich dann wohl doch nicht getraut, die zurückdatiererei so weit zu treiben...


    IM ÜBRIGEN:
    hab die jungs in grün angerufen, die meinten sogar ich könnte fahren... ist aber irgendwie ermessenssache (glaubwürdigkeit von wegen "direkter weg zur prüfung" und "ansonsten nie gefahren in den letzten 2 jahren" )


    ab- und wieder anmelden mach ich nich, scheiss stundenlange rumsitzerei aufm amt wenn man pech hat, und gebühren kost das auch...


    hab jetzt n kumpel animiert, das teil in seinen lieferwagen zu packen, der glücklicherweise grad mal leer war. jetzt kommt das mopped in ne werkstatt, wo der prüfer hinkommt.


    zahl ich 2 abnahmen und gut ists.
    40 euro und zwei punkte will ich dann doch lieber nich für sowas riskieren (wobei ich bestimmt eh nich angehalten worden wäre, aber wie schrieb einer?)


    der teufel ist ein eichhörnchen...

  • Ich würde nicht mit der Karre dahinfahren:


    Kosten tut es 15 Eur nach 2 Monaten, 25Eur nach 4 und 40Eur/2Pkt nach 8 Monaten, wenn Dich die Grünen anhalten :(

  • ich machs ja auch nich, obwohl ich von ZWEI VERSCHIEDENEN männern in grün quasi "grünes licht" bekommen habe...


    da ich noch 2 andere angemeldete, geTÜVte und "fettere" mopeds habe, und das besagte (eigentlich auch mängelfreie) in den letzten 4 jahren nur rund 200km gelaufen ist, hätte ich zwar im falle eines falles eine ganz gute "diskussionsbasis" gehabt, aber:


    ich will ihnen einfach nicht die chance geben, mich zu schröpfen.


    leider hab ich zu der sachlage nirgendwo was "schwarz auf weiss" finden können.

  • Bin auch manchmal fast ein Jahr überfallig (mein Bus auch bestimmt schon wieder 6 Monate ) was nicht heissen soll das die Fahrzeuge verkehrsunsicher sind, bin wirklich vorsichtig mit meinen Autos, hat noch nie wirklich Ärger gegeben !!!
    Bin dann immer auf dem Land zum Werkstatttüv gefahren, die datiren´s halt zurück (gibt schlimmeres, will mit dem Überfällig ja auch nicht´s sparen) :O :O :O


    Ski und Rodel gut und ansonsten noch nen schönen Abend


    Christoph

  • tach auch,


    bei meinem motorrad war der tüv auch 2,5 jahre
    abgelaufen .. logisch bin ich hingefahren, und hab 2 Jahre bekommen, das alles ist angeblich ermessenssache des prüfers ... er prüft das ding ja nicht nur kurz für 2 monate sondern immer für 2 jahre ...


    grüße

  • der ermessensspielraum ist hier die große frage 8o
    bei uns in der gegend haben sich die tüver so geeinigt, daß man immer mindestens 13 monate bekommt, die einen legen es so aus, daß man mit 2 jahren drüber 13 monate plakette bekommt die anderen geben einem zwei jahre 8) , ich hab schon erlebt das es nach 5 jahren drüber bis monat des ablaufs gab aber halt keine zwei jahre oder, daß nach über zwei jahren "ohne" es generell zwei jahre gab ?(
    das ganze zurückdatieren is ja eh, wenn man es mal mit verstand betrachtet ;(;(;(
    einfach bei dem tüv zu dem du willst vorher anfragen!!!



    ansonsten sind fahrten zur zulassungsstelle definitv erlaubt, wenn man das vorherige kennz (egal wie alt) dranmalt und ne doka hat

  • Also hinfahrn mit abgelaufenem TÜV aber gültigen Kennzeichen ist kein Problem. Nur vorher beim TÜV anrufen und Termin machen. Wenn du dann angehalten wirst erzählst halt dass die Kiste nur rumstand und du gerad aufm Weg zum TÜV bist, die Grünen solln da anrufen, das machen die dann, finden raus das alles in Ordnung ist und wünschen dir Glück für die Prüfung.
    Ich kann allerdings nicht sagen was im Falle eines Unfalles passiert...

  • Um das ganze -vielleicht interessiert es ja wen- nochmal quasi anders herum zu schildern: OHNE TÜV und OHNE Anmeldung zum TÜV fahren und danach zur Anmeldung (um die Kurzzeitplatten zu sparen) ist auch nicht drin (eigene Nachfrage bei grün-weiss). Kann man sich zwar irgendwie auch denken, aber die Kosten für Kzk verführen ja doch irgendwie dazu, es anders zu machen :rolleyes:

  • Eddy: Das ist unter bestimmten Umständen schon drin. Du brauchst kein TÜV und keine Anmeldung, aber die alten Kennzeichen und das Fz muss vorher im selben Kreis zugelassen gewesen sein und du darfst damit net über die Kreisgrenze fahrn. Außerdem brauchst du die Doppelkarte von der Versicherung mit der das "abgemeldet" Fahren natürlich abgeklärt sein muss. Und du musst beim StVA anrufen und denen das vorher sagen.
    Hab ich mit meim Passat nämlich auch gemacht (auch wenn der eigentlich aus Soltau kommt ;-) ).

  • Sag ich doch. Mein Schrauber ist kürzlich mit meinem abgemeldeten Probe zum TÜV gefahren, hat zwei Jahre bekommen und ist zur Werkstatt zurück gefahren. Dann habe ich den Wagen angemeldet und mir so die roten Nummern gespart. Natürlich sieht das die Polizei nicht gerne, aber es ist erlaubt.
    jj

  • Zitat

    Original von Eddy
    Kann man sich zwar irgendwie auch denken, aber die Kosten für Kzk verführen ja doch irgendwie dazu, es anders zu machen :rolleyes:

    Zitat

    Original von Tommy
    Außerdem brauchst du die Doppelkarte von der Versicherung mit der das "abgemeldet" Fahren natürlich abgeklärt sein muss.

    Das Kzk kostet n Appel und n Ei. Das teure ist lediglich die Doppelkarte. Bezahlt man diese, ist das Kzk also kein Ding mehr.

  • wie ich ja schon schrieb, hab ich mich dann doch für die variante mit lieferwagen entschieden, da ich glücklicherweise kurzfristig nen transporter inkl. einladehilfe (kumpel) bekommen hab.


    ab in die werkstatt des vertrauens...


    ergebnis: plakette für 22 monate


    da war er wieder, der ermessensspielraum...


    hatte in der vergangenheit mal bei ner anderen prüforganisation gefragt, die sagten klipp und klar:
    bei mehr als 24 monaten überfällig gibts nur 1 monat


    naja, ende gut, alles gut, jetzt konnt ich dann grad schön im regen aber mit plakette nach haus rengdengdengen und stinken :-)


    wenns hart auf hart gekommen wär, wär ich auch zur prüfung hingefahren, hier mehren sich ja auch die stimmen, dass mans darf...

  • Zitat

    Original von piratte

    Das Kzk kostet n Appel und n Ei. Das teure ist lediglich die Doppelkarte. Bezahlt man diese, ist das Kzk also kein Ding mehr.
    [/QUOTE]


    Wenn Du das Geld so locker sitzen hast ;) Nee im Ernst, die Welt kostet das nicht, aber sparen würde es sich trotzdem jeder wohl lieber, vor allem das Gerenne zum Amt.


    Tommy: Mag alles sein, aber nachdem mir die Polizei das höchstpersönlich "verboten" hat, bzw. meinte dass ich nicht zum TÜV, wohl aber zur Anmeldung fahren dürfte hab ich´s lieber gelassen. Ist mir inzwischen auch Latte ob das bei den Bullen die richtige Auskunft war, denn da ich jetzt mein H habe werde ich die Karre nie wieder abmelden (hoffe ich zumindest). Erwähnenswert ist noch, dass ich ja keinen abgelaufenen TÜV hatte, sondern Null-Komma-Nix an TÜV, ich brauchte ´ne Vollabnahme wegen vorangegangener Stillegung und damit Briefverfall etc.


    Schwamm drübber, dat Ding rennt wieder. Und im Zweifelsfall nicht hier posten und rumdiskutieren, sondern bei Polizei/Straßenverkehrsamt anrufen und fertig is die Kiste.
    Das ist jetzt nicht gegen Taunitreiber gerichtet! Aber anrufen und nachfragen is nunmal der kürzeste Weg zur Info.

  • Zitat

    Original von piratte
    Das Kzk kostet n Appel und n Ei. Das teure ist lediglich die Doppelkarte. Bezahlt man diese, ist das Kzk also kein Ding mehr.


    In der Regel wird das Geld für die Doppelkarte bei nachfolgender Anmeldung (natürlich bei der gleichen Versicherung) aufgerechnet so das man wirklich nur die Kleinigkeit für die Kzk bezahlt.

  • Also meines wissens darf man mit nem abgemeldeten Auto mit versicherungskarte auch zu TÜV/AU fahre, ohne ein kurzzeitkennzeichen zu besorgen, um die Karre dann anzumelden. Zumindest hatte mir das die Zulassungsbehörde in Steinfurt so gesagt. Hab ich dann auch gemacht.

  • Zitat

    Original von Eddy
    Wenn Du das Geld so locker sitzen hast ;) Nee im Ernst, die Welt kostet das nicht, aber sparen würde es sich trotzdem jeder wohl lieber, vor allem das Gerenne zum Amt.

    Hab das Geld ganz und gar nicht locker sitzen, wer hat das schon? ?( :D Aber ich kam ums Kzk nicht herum. Hab dafür etwa 20€ +DoKa gelöhnt.
    Du hast aber recht: Ich hätte auch die 20€ lieber gespart ;)



    Michael
    Ja, stimmt. DoKa brauchte ich aber von heute auf morgen und hatte mich noch kein Stück um Versicherung gekümmert, weiß jetzt ja noch nicht mal, wo ich das Auto versichern will ;) Son Versicherungsmaklertyp im Ort meinte dann zu mir, daß keine Versicherung mehrere Monate vor Anmeldung bei dieser eine DoKa ausgeben würde, also habe ich mir vom Versicherungsvertreter meines Vertrauens eine zu für meinen Laienverstand günstigen Konditionen besorgt. Die werde ich aber nicht verrechnen lassen können, weil die entsprechende Versicherung keine Oldtimer versichert :(