Mahlzeit!
Folgendes Gedankenspiel:
Fahrzeug ist in Besitz von Person A, gehört Person A, wird gefahren, getankt, repariert von Person A.
Zugelassen ist es aus Versicherungstechnischen Gründen (billigere Police) auf Person B.
Beide Personen wohnen nicht zusammen und Person B sieht das Fahrzeug im Endeffekt nie.
Problem: Verstoß im ruhenden Verkehr, der einen Punkt bedingt, und zwar für den Halter. Im fließenden Verkehr wären es Fahrer und Halter.
Verstoß wird nicht angefechtet, war legitim.
Kann der im Brief eingetragene „Halter“ die Strafe inkl Punkt auf den Besitzer und eigentlichen Halter des Fahrzeugs abwälzen? Strafe ist egal, zahlt eh Person A, Punkt wäre doof für Person B.