Verkehrs/Versicherungsrechtliche Frage

  • Mahlzeit!


    Folgendes Gedankenspiel:


    Fahrzeug ist in Besitz von Person A, gehört Person A, wird gefahren, getankt, repariert von Person A.


    Zugelassen ist es aus Versicherungstechnischen Gründen (billigere Police) auf Person B.


    Beide Personen wohnen nicht zusammen und Person B sieht das Fahrzeug im Endeffekt nie.


    Problem: Verstoß im ruhenden Verkehr, der einen Punkt bedingt, und zwar für den Halter. Im fließenden Verkehr wären es Fahrer und Halter.

    Verstoß wird nicht angefechtet, war legitim.



    Kann der im Brief eingetragene „Halter“ die Strafe inkl Punkt auf den Besitzer und eigentlichen Halter des Fahrzeugs abwälzen? Strafe ist egal, zahlt eh Person A, Punkt wäre doof für Person B.

  • Du müsstest doch eigentlich den Anhörungsbogen der Behörde kennen. Da wird explizit nach der Identität des Fahrers ( und meinetwegen auch Verursachers, bei vergehen im ruhenden Verkehr) gefragt.


    Du kannst aber auch das Fahrzeug selbst anmelden und durch Deinen alten Herrn versichern lassen. Wer Versicherungsnehmer ist, interessiert das Strassenverkehrsamt nicht. Die wollen nur eine Versicherungsbestätigung.

  • Denke mal B kriegt einen Anhörbogen und schreibt zurück "Ich wars nicht, das war A."

    Damit sollte das erledigt sein.


    Du müsstest doch eigentlich den Anhörungsbogen der Behörde kennen. Da wird explizit nach der Identität des Fahrers ( und meinetwegen auch Verursachers, bei vergehen im ruhenden Verkehr) gefragt.


    Du kannst aber auch das Fahrzeug selbst anmelden und durch Deinen alten Herrn versichern lassen. Wer Versicherungsnehmer ist, interessiert das Strassenverkehrsamt nicht. Die wollen nur eine Versicherungsbestätigung.

    Tüv war abgelaufen, von dem her ist es nicht falsch parken oder so und ist generell Schuld des "Halters". Ist nicht auf mich bezogen, frage für einen Freund...

  • Für abgelaufen TÜV ist tatsächlich der Halter verantwortlich.

    Sinnvoll wäre gewesen das Besitzer A auch der eingetragene Halter ist und B nur der Versicherungsnehmer.

  • DC

    geht aber nicht um so´n Versicherungsprozenteerhaltungsmoppeng, oder?

    Hier grad mal geguckt, die HU war 5/2010 fällig, kein Mopiz sondern ein Granada und ja, angemeldet.

  • Versicherungsprozenteerhaltungsmoppeng ist eine saarländer Schwachsinnsidee.

    Ist der Ersatzwinterfiesta. Und ja, natürlich angemeldet. Steht seit Ende 2007, aber ich habe den wohl mit frischem TüV abgestellt. Auch gerade nachgeschaut, ist doch erst 11/2009 abgelaufen.

  • Grad Bescheid gekriegt, Kuh ist vom Eis:

    Halter ist nicht der der eingetragen ist sondern der der die alleinige Verfügungsgewalt hat, also damit fährt, tankt, drin fickt und so weiter.

    Ordnungswidrigkeit geht nun an Person A statt Person B. Schrieb von der Zulassungsstelle bezüglich "mach dringend Tüv, sonst melden wir es zwangsweise ab!" muss noch erfragt werden ob der umgeleitet werden kann. Das wäre dann der Idealfall.


    Das Ganze geht natürlich nur wenn die Post an Person B noch nicht raus ist, man also frühzeitig handelt und Person A sich der Bußgeldstelle "stellt".


    Und ein Fahrzeug muss nicht gefahren werden, dass der Tüv abläuft. Fahrzeug dann im Keller abstellen wäre wohl sinnvoller gewesen als auf den öffentlichen Parkplatz :coyo: Zum Glück steht immerhin mein Motorrad seit 5.2012 in der Garage und ist abgedeckt dass man die Plakette nicht mehr sehen kann :evillaugh:

  • Mich hamse mal mim Firmenwagen abgeschleppt, während ich eigentlich schon lange auf dem halben Weg nach München sein sollen. Terminfracht... :laugh::laugh::laugh:

    War aber die Nacht des Wintereinbruchs und deshalb die Ausrede gut. Nur durfte niemals das Ticket bei meinem Chef landen. Also nächsten Tag gleich zur Rennleitung und Selbstanzeige gemacht und die Post ist dann direkt an mich gegangen.