Kilometer- /Entfernungspauschale

  • Weiß zufällig jemand was genaueres, ob die sich nächstes Jahr wieder verringert oder ganz wegfällt?

  • Hallo Nick,


    hier ein Auszug aus dem "Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahlende 2006" von der Homepage des Finanzministeriums NRW:


    Werbungskosten


    Das sind Aufwendungen, die Sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihres
    Arbeitslohns machen, also Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
    Insbesondere handelt es sich hierbei um


    • Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe der
    verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale
    beträgt für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen
    Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte 0,30 Euro; berücksichtigt werden
    nur volle Kilometer. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann
    zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig
    benutzt wird. Für die Wege, für die kein eigener oder zur Nutzung überlassener
    Kraftwagen benutzt wird, ist die Entfernungspauschale auf insgesamt 4500
    Euro begrenzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und bei steuerfreier
    Sammelbeförderung. Steuerfreie oder pauschal versteuerte Aufwendungszuschüsse
    bzw. Sachleistungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen
    Wohnung und Arbeitsstätte sind auf die Entfernungspauschale anzurechnen.


    Gruß


    Uli

  • ja, ab dem 20. km, soll das bleiben. toll, ich fahr 22km, also bekomm ich noch für 2 km entfernungspauschale, das lohnt sich ja.
    wann genau das sein soll, muß ich heute abend mal nachlesen, stand gestern bei uns in der zeitung, aber noch nicht genau gelesen


    Seb

  • Zitat

    Original von OnkelB
    ja, ab dem 20. km, soll das bleiben. toll, ich fahr 22km, also bekomm ich noch für 2 km entfernungspauschale, das lohnt sich ja.
    Seb


    Partner! Bei mir sinds ziemlich genau 20Km! :(


    Greetz

  • ich habe das so verstanden, daß nur diejenigen berechtigt sind die mindestens auf 20km kommen, daß diejenigen aber jeden km absetzen können. hab ich´s falsch 8o?(

  • So wie Moritz habe ich das auch gelesen, bzw. mich auch neulich mit meiner Freundin drüber unterhlten..sie fährt täglich 2x50km....

  • Bei mir sinds auch 2x50km. Qual der Wahl:
    A) Umzug aufn Bauernhof einen Ort vor der Firma = 1a Vorraussetzung fürs Freibierfest.
    B) Hier bleiben, kein Freibierfest.
    Kläre das noch diesen Monat. :(

  • Ahaaa,
    "die Entfernungspauschale entfällt bei einem Arbeitsweg von weniger als 20Km", also krieg ich meine 20Km voll angerechnet.


    Greetz

  • Definitive Ansage: es werden nur die Kiliometer über 20km angerechnet! Es werden sozusagen 20km kompl. gestrichen.
    Gerade bei dem Steuerberater unserer Firma angerufen, er meinte es lohnt sich in Zukunft nur ab ca. 35km überhaupt Angeben zu machen, da darunter alles in den Freibetrag rutscht....
    Ich fänd das ja ok, wenn es genug Arbeit gäbe, dann könnte ich mit meiner Freundin zusammen ziehen und wir uns Arbeit an einem Ort in direkter Umgebung suchen, Familie gründen, bauen und was für Land und Wirtschaft tun. So halt nur für die Ölkonzerne. Bevors zu politisch wird, halt ich jetzt mein Klappe


    Grüße Seb