Die Rechtsprechung scheint inzwischen anders, als es mir aus der Vergangenheit bekannt war, laut BGH ist so ein Vertrag nicht in jedem Fall nichtig bzw. anfechtbar wg. Irrtums. Müssen's also wieder mal die Anwälte austragen. Bloß gut, dass es da mehr als genug von gibt.
Und wieder ein Grund mehr, in diesem Leben nix mehr über die erwähnte Plattform zu verkaufen.
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