OT Elternpflege und ihre Kosten

  • Hi!
    Ist ziemlich nervig das Thema aber vielleicht weiß ja hier einer ein bißchen bescheid darüber...?
    Der Erzeuger meiner Frau hat sich mit viel Branntwein und Öttinger so zugerichtet das er jetzt im
    Pflegeheim sein muss, da die Pflege zu Hause nicht mehr funktioniert. Das Problem : keiner weiss wie lange der Depp es noch macht.
    Wegen dem Pflegeheim kommt monatlich ein Minus von etwa 400€ zustande, welches die Rente nicht auffängt.
    Jetzt war die Überllegung das Haus zu verkaufen damit die Schwiegermutter näher bei uns wohnt, da sie auch nicht mehr 100% fit ist.
    Die Hütte wird meiner Schätzug nach nicht mehr als 80K bringen da der Meister mit trinken beschäftigt war und somit keine Zeit hatte
    was an der Hütte zu tun....
    Das Geld kann man ja eigentlich getrost an die Pflegeeinrichtung überweisen.
    Jetzt das eigentliche Problem: wie sieht es mit Sozialamt oder ähnlichem aus, wenn die Schwiegermutter jetzt plötzlich Miete zahlen muss,
    und das monatliche Minus von 400 auf sagen wir mal 1000€ steigt.
    Muss ich dann die Scheisse zahlen? Bzw. muss ich zahlen wenn das Ersparte verbrannt ist?
    Wie hoch sind die Eigenanteile die ich von meinem Lohn behalten "darf"?
    Wie sieht es aus mit Haus verkaufen wen er da lebenslanges Wohnrecht hat, aber 100%ig sicher ist das er nicht mehr aus dem Heim kommt?
    Das Problem : ich hatte vor 4 1/2 Jahren ne Hirnblutung, arbeite zu 50% Rest Rente, war aber privat gut abgesichert so dass jetzt
    die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt.
    Ich hätte da ja ne Idee, aber in Deutschland bekommt man dafür glaube ich lebenslang, und wie ein Unfall wird´s im Heim
    wohl eh nicht aussehen....
    Gestern sollte es einen Vortrag über diese Situation geben, der aber leider abgesagt wurde und ein Folgetermin frühestens im Frühjahr ´16 zu erwarten ist.
    Wenn´s läuft, dann läuft´s

  • Schwierig .....


    Sobald der das Heim betritt hat das Amt einen Finger auf dem Haus . Ohne die kast du nichts machen . Mit lebenslangem Wohnrecht kannst du das Haus nicht einfach verkaufen .


    Der Käufer übernimmt das was sehr unwahrscheinlich ist , oder du musst das mit Amt und Notar klären ..... wenn du das verkaufst wirst du an den Erzeuger deiner Frau zahlen müssen damit wenn der aus dem Heim kommt sich gleichwertig ne andere Unterkunft suchen kann .
    Ach wenn jeder weis das der nur noch in der Kiste das Heim verlässt .


    So ist das zumindest in etwas bei einem noch lebenden Elternteil .
    Sehr wahrscheinlich musst du zum Anwalt für genaueres .


    Einen kleinen Trost gibt es aber .... Du bist zu keinem Unterhalt der Eltern deiner Frau verpflichtet .


    Aber .... Deine Frau .


    Da wird auch irgendwie berechnet . Evtl. Zum leichten Schaden für dich . Deine Frau ist jetzt Hauptverdiener ?


    Berechnet wird das mit Lebenskosten für dich , deine Frau und Kinder , dein Haus usw.


    Der wichtige Faktor ist das Geld deiner Frau . Ob ihr jetzt da noch irgendwie zusammen veranlagt werdet weis ich nicht .


    Es gibt da Freigrenzen ..... Ebenfalls Anwalt fragen .


    Je weniger deine Frau verdient desto besser .Aus dem Bauch raus würde ich sagen das die unter 1500 nichts holen können .


    Wenn die dich irgendwie mitberechnen , das weis ich jetzt nicht kann das auch höher gehen .
    Hier ist das aber übers Haushaltsgeld irgendwie gerechnet.....


    Ob Ihr später wenn alles rum ist noch was zahlen musst , keine Ahnung .


    Das Sozialamt zahlt erst mal , Rechnungen schreiben die später gerne .... Egal was da steht müsst ihr zum Anwalt ,weil es sein kann das ihr garnix zahlen müsst .
    Die schicken das einfach und berechnen was ..... Wer zahlt , zahlt halt .


    Aber wie gesagt du musst eigendlich nicht dafür aufkommen .



    Das Erbe auszuschlagen wegen dem Amt bringt nix , die Rechnung ist vom Erbe unabhängig .


    Mach dir aber erstmal nicht zu viel Gedanken .... Das ist bei uns jetzt auch alles schon was her und bin mir in allem nicht mehr 100% sicher .


    Am guten Anwalt kommst deine Frau nicht vorbei .



    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von Fordford ()

  • Ach ja .... Da gibt es noch was unschönes ....


    Wenn deine Frau noch Geschwister hat und die entsprechend verdienen oder nicht ...
    Die Rechnung wird erstmal geteilt. Bei denen nichts zu holen ist da die unter der Grenze liegen zahlen nix. Die anderen schon .


    Evtl. Auch einer ganz alleine . Wenn das Haus umgeschrieben wurde um es vor dem Amt zu schützen oder in der Familie weiter geht und die Eltern drin wohnen bleiben dürfen ...Wohnrecht .


    Ist das nicht 10 Jahre fest .... Gilt das nicht und wird rückgängig gemacht .
    Wenn man schwer umgebaut hat undeigenes Geld drin steckt ist das dumm .


    Dann sehr dringend zum Anwalt oder Notar zum erkundigen .

  • Ja-ne Schwester is noch da. Aber die kümmert sich
    1. um nix und
    2.würde ich für der Ihren Verdienst nicht morgens aufstehen....
    Meine Mrs. verdient 400€ mal mehr mal weniger, aber ich denke das bei meinem Geld
    die Sache gleich mal durch 2 geteilt wird.....
    Ich muss mal mit meinem Steuerberater sprechen, vielleicht weiss der noch was....


    Tja....dann wird ich mich mal nach nem Anwalt für soziales umschauen-Danke erst mal.......

  • Nur ganz kurz eingeworfen, weil damit vielfach die erste Panik behoben wird:


    Selbstbehalt für deine Frau (als Unterhaltspflichtige): 1800 €
    für dich (als Ehegatte der Pflichtigen): 1440 €
    Bis insgesamt 3240 € passiert also erstmal nix.


    Vielleicht beruhigt das erstmal.


    Zum Haus würde das Ganze etwas umfangreicher werden - das würde hier den Rahmen sprengen.
    Auch hier nur ganz kurz:
    Ich würde:
    - Hütte Hütte sein lassen
    - Schwiegermutter beim Umzug in eure Nähe helfen

  • Zitat

    Das Geld kann man ja eigentlich getrost an die Pflegeeinrichtung überweisen.


    So wirds wohl werden.


    Erstmal müssen die Kinder für die Eltern einstehen (wenn sie entsprechend verdienen bzw. Vermögen da ist).
    So hart wie es klingt, aber das eigene Geld/ Erbe retten wollen und dafür den "Staat" zahlen lassen is nich.
    Gibt allerdings auch Ausnahmen, wenn zB. über Jahrzehnte keinerlei Kontakt bestand.
    Am besten ist hier wohl ein Anwalt, da es unzählige Eventualitäten gibt.


    Aus dem Bauch raus würde ich einen Gutachter kommen lassen, der die Hütte schätzt
    und dann selbst kaufen. Kommt man mit Sicherheit am besten weg.

  • Nee-das war auch so nicht gemeint das ich da ein Erbe retten will.
    Ich hab halt nur kein Bock für den Idioten zu zahlen.
    Wenn die Hütte weg is, dann halt weg-da hängt keiner dran.
    Da sind so viele Baustellen zu bewältigen...kein Bock. Hab meine eigene Hütte.
    Wie oben geschrieben, da ist die letzten 25 Jahre nix mehr passiert-ausser mal neue Fenster. Das war´s.
    Dach undicht, Keller nass, Heizung geht nicht so richtig.....beim vermieten würde man sich nur Ärger anschaffen.


    Das mit den Freibeträgen hatte ich so ähnlich mal gelesen, dann wäre alles gut. So dicke war
    ich dann auch wieder nicht versichert.... Dann muss den Rest vielleicht wirklich ein Anwalt bzw. Notar
    anschauen.
    Es ist ja auch glaube ich so dass erspartes von mir (Frau) bis zu einer gewissen Höhe wegen Altersvorsorge
    nicht angegriffen wird. Könnte halt problematisch werden wenn dann da 3 Autos und ein Motorrad in der
    Garage stehen und eventuell demnächst noch ein kleiner Eicher.....

  • Auch wenn ich eure Vermögensverhältnisse ja nun nicht kenne... da muss schon so einiges zusammenkommen, bevor das angegriffen wird.
    Das eigene Haus (wenn's nicht gaaanz außergewöhnlich ist) gehört da schon mal nicht zu.


    Beim Vermögen gibt es allerdings keine festen Grenzen, die mit x-EUR beziffert werden können.
    Daher wird sich da auch jemand nur in ganz außerordentlichen Fällen mit befassen, Unterhalt aus dem bereits bestehenden Vermögen zu fordern...


    Sooo wertvoll sind so olle Ford ja nun auch nicht, als dass man damit ein Vermögen anhäufen könnte.


    Auch das würde ich ganz gelassen auf mich zukommen lassen

  • Gibt allerdings auch Ausnahmen, wenn zB. über Jahrzehnte keinerlei Kontakt bestand.


    Puh. Bei uns war da - in einem ähnlichen Fall - nichts zu machen. Ich hab meinen Schwiegervater noch nie gesehen und meine Frau seit Ihrer frühen Jugend nicht mehr


    Aber -

    Am besten ist hier wohl ein Anwalt, da es unzählige Eventualitäten gibt.

    - vielleicht sollte ich mir da doch mal einen Anwalt zulegen :dirkl:


  • deutsche regeln und gesetze sind immer so, dass es auch noch einen anderen weg gibt. falls die 3240 nicht ausreichen, nimmst du einen kredit, diese ausgaben werden noch hinzu gerechnet. da gibts noch viele möglichkeiten, bis die kinder mal zuzahlen müssen.


    ich habe zum beispiel ein haus mit einem wohnrecht gekauft. der wohnrechtsinhaber lebte seiner zeit auch noch im pflegeheim. ich habe das damals mit dem anwalt alles durchgekaut, falls er plötzlich jesus begegnet und wieder vor der tür steht und ich zwischenzeitlich die hütte saniert habe. jedenfalls ist die ausübung des wohnrechtes dann auch nicht so einfach.


    und nen hausverkauf zu erzwingen ist auch schwierig und langwierig. wenn es so schlecht ist, würde das haus bewertet zum restwert und eine andere unterkunft gegen gerechnet, somit ist deine schwiegermutter auch wieder unter der freigrenze und muss nicht zuzahlen.


    ist ein großes und umfangreiches feld....aber man braucht sich da nicht verrückt machen lassen

  • Eben! Wichtig ist erstmal, sich nicht verrückt machen zu lassen.


    Stimmt - zu den 3240 kann noch so einiges dazu kommen, z.B. auch ein Kredit.
    Der aber nur, wenn er schon älter ist - also: Vorsicht!
    Jetzt schnell loslaufen und bei der Bank des Vertrauens (wenns sowas bei Banken gibt) günstig Geld kaufen, ist zu spät.

  • Ja dann gucken wir mal.
    Wir lassen wir das mal langsam kommen, das ist ja jetzt erst mal
    am "wachsen". Die muss jetzt erst mal in der Hütte bleiben
    bis wir ne passende Wohnung gefunden haben.
    Wenn ich wirklich die 3240 frei hätte könnt´s klappen.
    Mit bißchen Glück erfahre ich nächste Woche ein bißchen mehr,
    ich möchte mich mal mit einem soziale Dienst hinsetzen. Mal gucken was die
    so sagen.....ich werde berichten......

  • So.
    Ich komm gerade vom sozialen Dienst im Krankenhaus.
    Festgelegte Sätze wer wann wo wieviel bezahlen muss gibt es nicht.
    Dass wird immer jeweils aus Einkommen, Personenanzahl im Haushalt und den
    Ausgaben (ggf. auch Schulden) fest gemacht..
    Das Sozialamt würde sich da wohl auch nicht in die Karten schauen lassen, also
    gibt´s wohl nichts weiter zu tun als abzuwarten.
    Vielleicht sollte ich mir überlegen wofür ich mal richtig dickes Geld ausgeben wollte,
    bzw. noch eine (Teil-) Renovierung vorziehen.....

  • .....tja-das Thema sollte erst mal durch sein.
    Durch mein "Erlebnis" mit dem Fiat auf der BAB hab ich jetzt
    mal ´n bißchen Geld für´n neues Auto ausgegeben-mit Hilfe der
    Bank. Lässt sich nichts dran rütteln, das Auto brauch ich ja um meine Familie
    satt zu kriegen. Schöne kleine Raten, und wenn der Karren bezahlt ist,
    dann dürfte der C-Max meiner Frau soweit sein dass er weg kann.....


    Traurig aber wahr-da hab ich sooo Gas gegeben beim Hütte abbezahlen, und dann
    hängt man sich Schulden an den Hals die man eigentlich nicht bräuchte.....