Mal ne Frage zu Kurzzeit Kennzeichen

  • Die Dinger bekommt man ja nur mit Ach und Krach um auf kürzestem Weg zum TÜV oder zur Werkstatt zu fahren, wenn die Karre keinen TÜV hat.


    Weiß hier jemand, wie hoch das Strafmaß ist, wenn man damit, sagen wir mal von Hamburg nach München fährt, und erwischt wird?

  • Ich behaupte mal, das ist Fahren ohne Zulassung, wenn die für einen anderen Zweck verwendet werden, als den, für den sie ausgegeben sind, und das ist richtig teuer. Auch , wenn nix passiert. Wenn, dann erst recht. Man möge mich korrigieren.

  • Ich denke nicht, dass das mit 50 Euro gegessen ist.
    Außerdem : Wenn sie Dich anhalten, dann bleibt die Kiste auf der Stelle stehen.
    Und wenn es jemand ganz genau meint dann lässt er die Kiste auch noch auf eine Verwahrstelle bringen, da sie ja abgemeldet da auch nicht stehen darf.
    Die Kosten dafür wird man Dir freundlicherweise überlassen.

  • Fahren ohne Zulassung 70 Euro und 1 Punkt? Wieso ist das so billig geworden?


    Vor 15 Jahren etwa kostete das rund 1000 DM und 4 Punkte (nach dem alten Punktesystem).

  • Ich hab letztens jemanden von der Zulassung (nicht mein Kreis) getroffen und gefragt wie sich das offiziell von denen aus verhält .


    Der meinte nur .... Das wahre inoffiziell wie vorher .Die wollen die ganzen Ausländer mit ihrem Schrott von der Straße .
    Dein Fahrzeug ohne TÜV sollte halt schon verkehrssicher sein .
    Der hat gemeint einfach überführen .
    Versichert ist der ja . Du hast ja Deckung von der Versicherung sonnst bekommst du das ja nicht .
    Wenn die dich stoppen fährst gerade zum TÜV , wo du den auf gegabelt hast sieht man ja nicht wirklich .
    Bzw. Warst auf dem TÜV , Mängelschein ist vorhanden . Damit fährst du jetzt heim und erledigst das .


    Ich hab dann gefragt wie das ist wenn die mich festhalten wollen .....
    Der meinte das es dafür einen Grund geben muss .
    Loch im Boden oder Handbremse die nicht richtig geht wahre da kein Grund .
    Der Wagen wurde ja von einem Sachverständigen geprüft und nicht VU geschrieben .
    Wenn der VU ist der natürlich nicht mehr überführbar .
    Das ist wohl was anderes .


    Könnte ich mich drauf verlassen .


    Nur was das verlassen hält weis ich nicht .



    MFG Freddy

    Einmal editiert, zuletzt von Fordford ()

  • Versichert ist der ja . Du hast ja Deckung von der Versicherung sonst bekommst du das ja nicht .

    Also wenn du die Nummern bekommst weil du gesagt hast das du von Hamburg nach Hamburg zum TüV willst, aber in München damit aufgegriffen wirst, weiss ich nicht was die Versicherung dazu sagen wird fals was passiert.Du hast dir damit ja augenscheinig die Nummern unter vorhalten falscher Tatsachen im Grunde erschlichen und so wirds die polente sehen und die sofort dir abnehmen.Denk bloss nicht das du ein Verwarngeld bezahlen darfst und dann kannste schön weiter so rumdüsen.Ich sehe das Thema auch mit einer pochenden Schlagader am Hals , weil im Grunde brauchte man auch davor schon keinen aktuellen TüV , noch nicht einmal Nummernschilder wenn man auf direktem weg zum TüV war.Die rote Nummer war immer ein überführungskennzeichen, jetzt ist die nur noch ein Witz und wurde totgemacht.

  • Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist. Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen. Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.

  • Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.

    Das ist ja nicht schlecht , scheint ja noch was zu gehen wenn das stimmt.Ich lese überall das das KVA nur unter vorlage einer TüV bescheinigung die Schilder rausrückt und Basta.

  • Nein, innerhalb des Kreises geht.
    Hilft nur nicht wenn die Prüfstelle, zu der man seit 15 Jahren fährt, in einem anderen Kreis liegt.
    Oder man an der Kreisgrenze wohnt und die Garage, wo das Auto steht, z.B. im Nachbarbezirk liegt.

  • @ Autofahrer123 bei der Versicherung gibt es nur eine Deckungskarte für Kzkz .


    Die Versicherung ist nicht Orts,Kreis oder Bundesland bezogen .Das wahre mir neu .Nur halt innerhalb von Deutschland gültig .


    Das einzig neue ist die Auflage vom Amt .


    Eigendlich ist das hier alles für die Füße....
    Wer kauft schon eine Auto nicht fahrbereit und ohne TÜV am anderen Ende von Deutschland .
    Dulle außen vor . ;)


    Wer was verkauft das was sein soll bekommt auch TÜV hin .Wo ist da das Problem?


    Mfg

  • Aaaaaaaaaslso bei mir war das so, dass auf den Fahrzeugschein fürs KzKz ein Vermerk kam "ohne Einschränkungen". Das war wohl ein Fehler der Dame. Dort hätte eigentlich ein Vermerk stehen sollen, dass ich damit nur zur HU darf.
    Kannst also auch Glück haben oder es ist wie Freddy schrob.
    Hat sonst jemand in letzter Zeit ein KzKz geholt?

  • hier.
    war n großer Akt weil wegen ohne Papiere.
    Für die Fahrt zum Tüv stand drauf "Nur in MK blabla". Als ich dann mit dem gleichen Kennzeichen in Schwarzwald heimfaren wollte, wurde mir die Betriebserlaubnis erteilt (knapp 40€) und der Zusatz wurde gestrichen. Die übertriebenen Kosten bei der Betriebserlaubnis waren halt die reinste Verarsche weil das nur einmal Stempel aufn Schein drücken war, aber was solls.

  • Wer was verkauft das was sein soll bekommt auch TÜV hin .Wo ist da das Problem?


    Mfg


    Entschuldige bitte, aber das ist Bullshit. Es gibt genügend Karren, die eben - beispielsweise - seit 1 oder 2 Jahren keinen TÜV mehr haben. Oder vielleicht erst seit 2 Monaten! Oder was-weiß-ich-wie-lange. Und genau deswegen verkauft werden - weil der aktuelle Besitzer keine Zeit / kein Geld / keine Lust mehr hat. Oder die im Ausland stehen und deswegen logischer Weise keinen TÜV haben können!


    Fährt, bremst, lenkt, leuchtet - hat aber z.B. wegen löchrigem Schweller keinen TÜV mehr bekommen. Oder wg. Steinschlag in der Scheibe. Oder, oder, oder. Wenn man das Auto eh verkaufen möchte, investiert man nicht noch x EUR, die man über den Verkaufspreis meist nicht mehr reinbekommt.


    Davon gibt's Hunderte bei mobile.de, ebay usw.



    "Nicht fahrbereit" und "kein TÜV" ist übrigens ein Unterschied, ne?



    Man kann durchaus ein Auto am anderen Ende von Deutschland, Europa usw. ohne TÜV kaufen, das trotzdem verkehrssicher ist. Und das möchte man dann eben ggfs. einfach nach Hause fahren.



    Wenn es nicht fahrbereit ist, geht natürlich nur Anhänger/Transporter - aber davon war ja nicht generell die Rede.

  • TÜV oder nicht .... Das Fahrzeug würde ich mir liefern lassen.


    Hätte ich vielleicht dabei schreiben sollen . 8)