brief weg.

  • Frag doch einfach mal bei deiner für dich zuständigen zulassungsstelle nach.


    Ist komischerweise auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich was die wollen.


    Bei meinem Granada lag überhaupt nix mehr vor,war auch nicht mehr im BZR gelistet( kann die Zulassungsstelle nachprüfen).


    Musste dann die EV dort unterschreiben(waren glaub ich 30.- Euro) und ein TÜV-Gutachten vorliegen und schon hatte ich die Zulassung.


    Kann natürlich anders sein wenn die Karre

    noch im BZR gelistet ist...

    :wonder:

  • Das mit der "Besitzurkunde" stimmt nur sehr sehr eingeschränkt.


    Fakt ist, dass der Käufer einer Sache durch Kauf und Entrichtung des Kaufpreises Eigentümer & Besitzer wird.
    Besitzer wird er durch den Übergang des Kaufpreises an den Vk und die Übergabe der Sache an den Käufer.
    Eigentümer wird er dadurch, das der VK im Kaufvertrag erklärt, das die zu verkaufende Ware sein Eigentum ist und Rechte dritter nicht bestehen.
    Mit Unterzeichnung diese Vertrages ist der Käufer auch definitv nicht dazu verpflichtet, die Sache an dritte herauszugeben, die evtl. Rechte daran geltend machen wollen. Diesen Schuh zieht sich durch Unterzeichnung der Verkäufer nämlich an. Der Käufer handelt in dem Moment in Treu und Glauben. (Ausser natürlich, er kauft nen top restaurierte Pagode für 200 €, dann kann man als Käufer davon ausgehen, das irgendwas faul ist, wenn der Brief fehlt)
    Dieser Rechtsgrundsatz ist in Stein gemeißelt im BGB. Und zwar schon ne ganze Weile. Als Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag vollkommen ausreichend.



    Macht hier mal nicht son Gezerre..

  • ...
    Schau mal bitte bei "Kauf ohne Brief"....
    Bitte nicht verwechseln...Brief verloren bedeutet das man selber den Brief verloren hat und dies eidestattlich erlären kann...kein Problem...gibt`s neuen Brief.


    Gruß Claus :)


    genaus DAS meinte ich mit "kreativ sein"


    Welches Schweinderl hätten's denn gerne?
    a) Kauf ohne Brief
    b) Kauf mit Brief :thumbup: - und den dann irgendwann selbst verloren :whistling:^^


    man(n) suche sich das unkomplizierteste Schweinchen aus :sleeping:


    achso: erwähnte ich schon dass Du mit Sicherheit irgendwo den "alten" Kaufvertrag* findest :whistling: - von/mit dem leider schon verstorbenen Verkäufer...
    oder hast Du gar noch so ein "altes" Papierchen* liegen mit einer mittlerweile leider nicht mehr existenten Adresse des VK's?
    oder hast Du sogar einen Kaufvertrag mit naja -> selbst "kreativ sein"
    ...


    Fragen über Fragen :uglybeer::coyo:


    *(Stichwort: Recyclingpapier)



    Viele Grüße
    Jürgen


    los. los. kaufen marsch marsch.

  • Man könnte einfach sagen das man den Brief selber verloren hat.
    Dann gibt man eine eidesstattliche Erklärung in schriftlicher Form ab,die Fahrgestellnummer wird im elektronischen Verkehrblatt für 14 Tage veröffentlicht und wenn sich keiner meldet hast Du den Brief.
    Wenn sich einer meldet....hast Du die "Handschellen" am Arm.

    Wenn er verstorben ist wird sich da "...höchstwahrscheinlich..." keiner melden. :whistling:


    Gruß Claus

    Einmal editiert, zuletzt von `32 Ford ()

  • Fzg sollte zum stockcarrennen, und davor würde ich ihn gerne bewahren


    Erstmal kaufen! Wenn wir hier über ein potentielles Stockcar reden, kann der Preis nicht exorbitant hoch sein. Jedenfalls kaufen und dann schauen, wie das Ding Papiere bekommt. Wurde ja schon genug geschrieben. Btw: Vergiß nicht mit dem Verkäufer einen Vertrag abzuschließen. ;)


    Wenn wirklich alles nichts hilft (wovon ich aber nicht ausgehe) bleibt immernoch Plan B

    zum schlachten wäre mir das egal, aber dafür is er zuschade