brief weg.

  • moin leute


    kann einen TC2 kaufen. problem ist. der brief ist schon seit jahren nicht auffindbar.
    der verkäufer ist auch nicht der letzte eingetragene besitzer. Fzg sollte zum stockcarrennen, und davor würde ich ihn gerne bewahren

    welche möglichkeiten gibt es da um an einen brief zukommen?


    danke für die hilfe.

  • Hallo,
    die Zulassungsstelle fordert eine Verlustbestätigung des letzten Halters,persönlich.
    Kann die nicht erbracht werden,wird es schwierig.
    Auch eine Bestätigung im Kaufvertrag das der Brief verloren gegangen ist reicht nicht aus.
    Der Besitzer des Briefes ist Eigentümer des Fahrzeuges und das muss geklärt sein.
    Der Brief kann als ,z.B alsPfand bei einer Bank liegen.


    Man könnte einfach sagen das man den Brief selber verloren hat.
    Dann gibt man eine eidesstattliche Erklärung in schriftlicher Form ab,die Fahrgestellnummer wird im elektronischen Verkehrblatt für 14 Tage veröffentlicht und wenn sich keiner meldet hast Du den Brief.
    Wenn sich einer meldet....hast Du die "Handschellen" am Arm. 8|


    Ich würde sagen....lass es..


    Gruß Claus

    Einmal editiert, zuletzt von `32 Ford ()

  • Ruf doch in Flensburg an, sag' was Du hast, tue was die Dir sagen.


    Hast doch die Fahrgestellnummer, ueber die werden die schon heruasfinden ob der Wagen zur Zeit als geklaut, gepfaendet oder sonstwas ist. Desweiteren sind es die, mit Denen Du spaeter die ganze Papierologie klaeren muesstest. Wenn man sich auf Infos aus dem Netz verlaesst, dann koennte man nicht einmal kacken gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zombie ()

  • son brief hatte man abzugeben wenn das fahrzeug länger als x jahre abgemeldet war...
    wenn länger als 7 oder 8 jahre abgemeldt verschwindet das teil ausm kba rechner




    schreibst du fgz.nummer auf... und ab zur zula
    "auto willst du kaufen ... aber der brief ist in der langen zeit verlustig gegangen... keiner weiss was..."



    die nette dame klärt das im rechner und schliesst sich (wenn du nett bist) auch mit der kripo kurz...
    die sagt dir dann ob da mit was is oder auch nich...


    vorher... nix talers und nix basteln...

  • Das ist Richtig,nach sieben Jahren werden die Daten gelöscht.
    Die schriftliche KBA Auskunft von früher wird jetzt alles online bei der Zulassungsstelle gemacht.
    Die können dort auch schon sehen ob der Wagen als gestohlen gemeldet ist.


    Trotzden ändert das nicht`s daran das der Verbleib des Briefes und somit der Besitzanspruch geklärt werden muss.
    Das einfachste ist den letzten Halter ausfindig machen,fragen ob er den Birief noch hat.
    Wenn nicht ,muß er die Verlustmeldung machen.


    Ich hab so eine Fall bereits mitgemacht.


    Gruß Claus

  • die schauen ins system ob sie da was haben, nach 7 Jahren sehn die da nix mehr
    dann machen die ne FIN Anfrage übers system (wohl das was 32 Ford meinte)
    hier dauert das 3 Wochen und einen Tag, kostet 12,90 oder so
    Wenn da nix rauskommt is der Wagen dir


    Sonst gibts ja auch nur eine Stelle inna Karre, die den Wagen definitiv ausweist,
    und Breife gibts auch so :michi:

    Einmal editiert, zuletzt von Dulle ()

  • @ dulle: danke, aber legal solls schon sein.
    zum schlachten wäre mir das egal, aber dafür is er zuschade.
    habe mal telefoniert, der besitzer is wohl verstorben, und der wagen wurde an einen schrotthändler abgegeben.
    dieser hat in dann meinem bekannten verkauft.

  • hört sich doch an als wär alles machbar
    du ziehst aber auch schon ganzschön was in kurzer Zeit an Land
    steht das mit den Grannis noch? Wenn ja, meld dich mal

  • ja, fahr ich heut abend anschauen. mache dann bilder.
    in meinem job is das doch normal. da kennt einer jemanden, der jemanden kennt der sowas hat.

  • ich war 2011 wegen nem fiat127kombi der seit über 10jahren in verschiedenen scheunen rumoxidierte
    kam aus dänemark... nix brief.. keinen ahnung wer der letzte halter in d-mark war


    nachdem mir die kiste kostenfrei vor die tür gestellt wurde
    bin ich zur zula in pi-berg


    die ausgesprochen nette dame tippte die daten in ihren rechner ..kukte...
    sagte ... "alles gut ich hab hier nix vorliegen.... dann müssten sie sich noch an die kripo wenden..ACH... warten sie ich ruf da eben mal an"


    so wie sie sprach ... tat sie auch...


    am ende


    alles gut ich könne mit der arbeit am fahrzeug beginnen....



    in der mail an die zula erwähnte ich auch das das fahrzeug aus d-mark stammen würde
    daruf erhielt ich folgenen satz
    " was macht sie so sicher..???"


    und es folgte noch eine recht komplizierte beschreibung was ich hätte tun müssen wenn ich das offizoös angegeben hätte


    gekostet hatte es bis dahin nix

  • hört sich doch an als wär alles machbar
    du ziehst aber auch schon ganzschön was in kurzer Zeit an Land
    steht das mit den Grannis noch? Wenn ja, meld dich mal

    ich dachte du meinst den mk1 2,8i
    die anderen grannis hab ich dem brüggemann angeboten, weiß nicht was dabei raus gekommen ist.
    fahre den 1 er heut anschauen.

  • genau, den meinte ich
    du weisst wie man die hier scharf macht :michi:
    den sollt man holn, kuck ma erstmal udn dann meld dich
    irgendwie bekomm wa den da schon weg,
    trinken wa Bier udn schieben,
    wollt eh bald mal wieder da rüber
    oder du kommst her, packst was ein und dann nimmst mich mit

  • der fährt. bin ihn schon gefahren. steht bei uns auf alten flugplatz.
    nur aufe strasse damit is nich. dafür is er zu fertig.

  • Also!
    Laut Oldtimermarkt , ist der Brief nur ein Indiz ,Das du Besitzer des Wagens bist.
    Sollte also einer nach der Restauration Besitzansprüche geltend machen, ist er nur Besitzer einer Rostlaube nicht aber des restaurierten Fahrzeugs.
    Somit müßte er wenn er das Auto wieder haben will die Restaurierung bezahlen. Da du ja unumstritten Besitzer der Restauration bist ,Fakto du als doch Besitzer eines Fahrzeuges werden kannst auch ohne Brief. Daher immer Bilder vor der Restauration machen!!!!
    Wird seid neuestem so gehandhabt weil es in letzter zeit bei hochpreisigen Fahrzeugen so war ,das der Brief nach der Restauration rein zufällig wieder auftauchte
    über einen Mittelsmann des Verkäufers
    Kann ja auch nicht angehn ,Daß man so billig an eine Restauration kommt
    .

  • son sportgranada und durch, kann ich mir ganich vorstellen :michi:
    kuckn wa halt mal
    muss jetz mal aufe arbeit,
    hörn wa uns später
    :uglybeer:



  • und wenn der bereits verstorben ist ?


    Fragende Grüße
    Jürgen

  • Dann brauchst du evtl ne Sterbeurkunde. Wegen ner Familieninternen Sache haben wir mal eine einreichen muessen fuer jemand der im 2. wk gefallen ist. gab keine mehr, alles bei der Flucht aus preussen verlorengegangen.. Da würde von den Behörden angenommen, dass der inzwischen 115jaehrige noch lebt... Idioten

  • unfassbar....


    fahr doch einfach zu deiner zula und frag nach....
    sind ja nicht auszuhalten diese horrorposts.....



    :dirkl:

  • ich hatte bei dem grünen knudsen ja zeitweise den lappen weg. da hab ich einfach ne email zu SVA geschickt und die haben in ihren rechner geguckt ob die karre da noch drin steht. das war nicht der fall weil länger als 7 jahre abgemeldet. haben die mich so zum tüv geschickt, der prüfer würde neue papiere quasi vorbereiten, die man dann später mit dem TÜV-gutachten beim SVA ausgestellt bekommt.

  • Eben!
    Wenn einer mit dem Alten Brief kommt kann er sich den einrahmen lassen.

  • ich hab den gelben damals einfach fertig gebaut, hab den der dekra hingestellt und gut. die haben dann den schrieb gamcht, §19/21&23 glaub ich.... Mit dem Papier zur Zulassungsstelle, denen erzählt vom Schrott gezogen und schön gemacht.... Die haben neuen Brief erstellt und gut. War nich wild.

  • Ich würde sagen wenn du eine Kopie der Sterbeurkunde des letzten Besitzers bekommen könntest wäre die Zulassungsstelle damit einverstanden.
    Dem Tüv oder Dekra interessiert es nicht ob ein Brief vorhanden ist.Der macht die §21 Abnahme auch ohne.
    Und natürlich bereitet er die neuen Papiere vor zur Zulassung.
    Das die Zulassungsstelle aber dann einfach so einen neuen Brief ausstellt... ?( .wäre ja schön..bei mir war es leider nicht so.
    Bitte poste was draus geworden ist...bin gespannt wie es bei Dir läuft.


    Gruß Claus

  • jetzt macht mal halblang - das ist doch recht einfach 8)


    kauf' den Hobel einfach. und google einfach mal nach "verlust fahrzeugbrief wiederzulassung". und: lies das genau durch und sei "etwas" kreativ :thumbup::whistling::sleeping:


    :se:


    :uglybeer::uglybeer:



    edit:
    Keine Behördenwillkür


    Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle auch nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen, die ihrer Ansicht nach hilfreich oder erforderlich sind.


    Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie dann Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.



    hier alles: http://www.friedbertplanker.de/18.html oder auch hier: http://www.oldtimer-markt.de/node/1046

    2 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • hier auch in der OM beschrieben / Stand 23.03.2012



    Zulassung ohne Fahrzeugpapiere


    So geht's Schritt für Schritt

    Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Dies erfolgt üblicherweise über…

    …die Papiere:

    Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. Verfügungsberech­tigt ist nicht notwendig immer der Eigentümer – auch, wenn dies der Regelfall ist. Haben Sie ein Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt erworben oder geleast, können Sie trotzdem den Antrag auf die Zulassung stellen



    Nachweis der "Verfügungsberechtigung"


    ohne Papiere?


    Gerade in Oldtimerkreisen ist es aber kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder jedenfalls nicht mehr aufzufinden sind. Wir alle kennen "Scheunen- und Garagenfunde": unter Heuballen wird plötzlich eine Rarität "freigelegt", die dann in gute Hände abgegeben werden soll - wo sich aber die Papiere zum Fahrzeug befinden, lässt sich beim besten Willen nicht mehr sagen. Möglicherweise liegen sie irgendwo "begraben", möglicherweise existieren sie auch gar nicht mehr. Auch bei mehreren Vorbesitzern oder einer zwischenzeitlich längeren Stilllegung des Fahrzeugs ist es keine Seltenheit, dass die Papiere irgendwo "versacken" und bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs dann nicht mehr aufzufinden sind.


    Was ist in einem solchen Fall zu tun? Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: "Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird." Dies ist zwar nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt - aber auch kein Hexenwerk.


    Im Rahmen dieses Antrags auf Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (z.B. US-Titel), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein.


    Anfrage beim KBA


    Früher mußte man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine sog. "Unbedenk-lichkeitsbescheinigung" einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung der Zulassungs-bescheinigung Teil II erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 01. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird eine solche Anfrage wohl in aller Regel erfolgen. Um die Anfrage kümmert sich die Zulassungsstelle - Sie selbst müssen hier nichts veranlassen.


    Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt


    Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser irgendwo abhandengekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann.


    Hier trifft die Verordnung § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgebotenwerden. Dieses Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.


    Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Da das Verkehrsblatt nur alle zwei Wochen erscheint, vergehen daher im Regelfall zwischen 6 und 8 Wochen, bis tatsächlich für die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II ein Ersatz ausgestellt werden kann.


    Eidesstattliche Versicherung


    Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig.


    Sollte später die ursprüngliche Zulassungsbescheinigung Teil II wieder auftauchen, so muss sie natürlich unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden. Anderen-falls droht ein Bußgeld.


    Haben Sie diese Hürden genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr im Weg.


    Keine Behördenwillkür


    Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle auch nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen, die ihrer Ansicht nach hilfreich oder erforderlich sind.


    Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie dann Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Das ist dann aber der späteste Zeitpunkt, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


    Tipps vom Oldtimeranwalt


    Wir alle kennen das vom Zahnarzt: Vorbeugen ist besser als Bohren bzw. Prozessieren. Wer schon beim Kauf einige Tipps beherzigt, spart später viel Zeit, Geld und Nerven!


    1. Grundsätzlich sollte man ein Fahrzeug nie ohne Fahrzeugbrief/Zulassungs-bescheinigung Teil II kaufen. Wenn es gestohlen ist (Juristen sagen: "abhanden gekommen") muss der Käufer das Fahrzeug später an den wirklichen Eigentümer herausgeben und sich wegen des Kaufpreises mit dem Verkäufer herumschlagen (wenn er denn gefunden wird oder im Gefängnis noch Geld hat).


    2. Beim Kauf eines Kraftfahrzeugs ohne Papiere sollte in jedem Fall ein schriftlicher Kaufvertrag erstellt werden, aus dem auch Name und Anschrift (Ausweis zeigen lassen!) des Verkäufers hervorgehen.


    3. Ferner sollte der Verkäufer bei einem Verkauf ohne Papiere in oder neben dem Kaufvertrag folgende Erklärung unterschreiben: _______________________________________________________________________


    "Ich, (Name/Vorname/Geburtsdatum/Anschrift/Personalausweisnummer), erkläre hiermit in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Erklärung an Eides Statt folgendes an Eides Statt:


    Ich bin uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs (Hersteller/Typ/Fahrgestellnummer/Motornummer/Rahmen-/Karosserienummer etc.) Dieses Eigentum ist durch Rechte Dritter nicht beschwert. Ich bin berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen.


    Ich bin wie folgt zu diesem Fahrzeug gekommen: .................(wann......)


    Mir sind folgende Voreigentümer bekannt: ......


    Erklärung, was mit den Originalfahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief/Zulassungs-bescheinigung Teil II) geschehen ist? (Verloren/nicht mehr auffindbar/gestohlen/der Voreigentümer Herr/Frau ... hat mir gegenüber erklärt, die Papiere seien nicht mehr auffindbar/verloren ...)


    Ich versichere ausdrücklich und gewährleiste, dass das Fahrzeug nicht bei Dritten abhandengekommen bzw. gestohlen wurde.



    Ort, Datum, Unterschrift, Name/Vorname des Verkäufers _______________________________________________________________________



    Möglichst wenig Behördenärger wünscht


    Ihr Oldtimeranwalt Michael Eckert, Rechtsanwalt in Heidelberg


    www.oldtimeranwalt.de

    2 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • also zumindest auf den neuen "briefen" steht ausdrücklich drauf,dass es KEINE besitzurkunde ist!Ist dieser sachverhalt rechtlich auch auf die alten briefe übertragen worden?

  • Hey, Claus, der Autobild-Artikel ist definitiv nicht auf dem aktuellen Stand, es wird noch von "DM" geredet, und die alte (!) Regelung des Vollgutachtens nach mehr als 1,5 Jahren ist beschrieben...! Möglich, daß der Rest dann auch nicht so ganz brandaktuell ist...!