was passiert mit Hab und Gut, wenn man ins Gefängnis kommt?

  • wenn man plötzlich ins Gefängnis kommt und keine Gelegenheit hat seine Wohnung aufzulösen und man keine Angehörigen hat, was passiert dann mit allem was man Besitzt? Der Staat wird ja wohl kaum für einen weiter Miete zahlen.

  • In Härtefällen wo wirklich Niemand da ist kümmert sich sogar irgendein Amt darum !
    Hab ich von `nem Bekannten gehört der war mal für über 3 Jahre weg !
    Anwalt fragen !

  • da gabs hier in der Gegend einen Alt-Ford Teilehändler, der sitzt erstmal. In seiner häuslichen Sammlung befinden sich unzählige Modellauto Schätze, an die er nicht mehr rankommt. Wie lange weiss ich nicht, er hat probiert ein Haus anzuzünden...
    Das Teilelager wäre auch Interessant...

  • vertrauenswürdige Freunde könnten eventuell auch übernehmen.


    Wenn es so dringlich ist, wie Du schreibst, könnte der Delinquent auch an einer Liquidation sehr interessiert sein, um den Advokatus zu finanzieren. Ich vermute mal, daß in einem solchen Fall die Rechtschutzversicherung nicht greift.


    Insgesamt sieht es vermutlich so aus, daß dem Vermieter irgendwann der fehlende Mieteingang auffällt. Da der Mieter auf Mahnungen nicht reagiert, eil er auch keine Zeit mehr hatte, den Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen, wird der Vermieter die Räumung anstreben. Wohnungsbaugenossenschaften und ähnlich große Vermieter werden dabei warscheinlich den Rechtsweg bestreiten und eine Räumungsklage einreichen. Der einzelne Hausbesitzer könnte diesen Weg möglicherweise abkürzen und einen Räumungsauftrag beim örtlichen Containerdienst erteilen.


    Selbst der Hausbesitzer seiner Wohnung und Ladens ist er nicht?

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  • dürfen die einfach alles wegschmeißen? Ich kenne zwar über Umwege den Vermieter der Garage, die zum Zeitpunkt der Inhaftierung voll mit Ford Teilen war (August 2011) Er wäre wohl bereit gewesen alles herzugeben (günstig) um Mietausfälle reinzuholen. Das wollte ich aber erstmal nicht, um zu verhindern dass ich mich erstens Strafbar mache (denn dem Vermieter gehört das ja nicht) und zweitens wöllte ich nicht, das der Besitzer das mitkriegt und ich auf der "Abschussliste" stehe.

  • Wenn er bereit war was hrzugeben besuch ihn doch im Knast und handel nen Deal aus?... Oder ist er so finster, dass das keine gute Idee ist?

  • Einfach so dürfen die das nicht, aber es könnte Verjährt sein, wenn der Besitzer der Sachen rauskommt. Der legale Weg ist die Räumungsklage mit gleichzeitiger Klage auf Zahlung der Mietrückstände. Als Folge dessen kann es zur Pfändung kommen.
    Daß es Vermieter gibt, die einen feuchten auf die rechtliche Seite geben und lieber schnell neu vermieten wollen, hast Du ja schon rausgefunden.


    @ :kowa: Lies nochmal richtig. ;)

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  • ne, das nicht. Ich kenn den schon gut. Aber mal ehrlich: er kann sich nicht dagegen wehren, dass sein Besitztum weg kommt und weiss, dass ich ein Schnäppchen machen kann. Da ist niemand gut zu sprechen. Wenn ich damit ein gutes Geschäft machen würde, könnte ich Ihm nicht mal was geben, da er verschuldet ist und nichts "verdienen" darf. Ausserdem wollte ich in nichts hineingezogen werden.