geblitzt

  • jo habs geschaft,tempo 88 wo 50 is also 38 zuviel.
    laut bußgeldkatalog 160€ 3punkte und 1 monat fahrverbot.
    das ganze war auch noch auf 5tages kennzeichen.


    hab jetzt sonen anhörungsbogen dazu bekommen,ob ich das war oder wer es sonst war usw.....


    aber bei KZK darf ja nur ich fahren,oder?


    sonst könnte ich ja sagen da jemand anders gefahren is und ich nicht sagen möchte wer es war.


    wie komm ich da nur raus............... :(

  • garnet, es gibt dochn Bild?

    Eben.....!

    Zitat

    sonst könnte ich ja sagen da jemand anders gefahren is und ich nicht sagen möchte wer es war.

    das ist eine Nummer zu naiv...wenn du es tatsächlich nicht gewesen wärst, müsstest du natürlich den wahren Fahrer benennen.


    Kumpel hat mich mal um den Gefallen gebeten, ich solle sagen, dass ich gefahren bin. Würde er mir alles bezahlen. Weil er sonst Punkte-mäßig in Flensburg reif gewesen wäre.


    Und schon stand die Kripo bei mir vor der Tür, hält mir das Blitzer-Bild vor die Nase und sagt: "...das sind doch nicht Sie, oder?!"
    Die Betonung liegt auf Kripo! :uwe:
    Da wird aus einer Bußgeldgeschichte dann eine Strafsache!

  • vor jahren hatte ich es schonmal so das in ner 30zone mit 60 geblitzt worden bin
    wagen lief auf meine mutter und die hat gesagt das sie nicht sagt wer es war,is ihr gutes recht!
    dafür musste sie 70€ zahlen.
    aber ich brauchte meinen lappen nicht abgeben.


    bild war grad im schreiben nicht mit dabei,sicher die haben ein is klar.

  • :se:
    Mudder hats net gesagt und dafür grade gestanden.


    so wirds auch bei dir sein
    du hast keinen "wahren Fahrer" also blechst du, die Schilder laufen auf dich!
    hasde doch nen "wahren Fahrer" ??


    sei vorsichtig, noch besser-ehrlich!
    lauf halt mal nen Monat


    meine persönliche Meinung: 88 in 50er Zone gehört bestraft

    Einmal editiert, zuletzt von Mad Maggs ()

  • du kannst dazu eine aussage machen, musst es aber nicht, vor allem nihct wenn du dich selbst damit belasten würdest. das schreiben schickst du mit den mindestangaben zurück. evtl. verstreicht ja die 3 monats frist.


    wenn du nichts zum fahrer sagst kommt irgendwann ein beamtenwagen vorgefahren, hat das foto dabei und guckt ob du das bist. teurer wird dadurch erstmal nicht.
    vielleicht bist du ja auf dem foto garnicht zu erkennen, wer weiß, das kommt sehr oft vor. ich bekomme hier die blitzer von den firmenwagen jede woche auf den tisch, rund 1/4 geht wieder zurück


    alternativ kannst du jemanden angeben der gefahren sein könnte, wenn er die schuld auf sich nimmt wird das manchmal nicht weiter geprüft. ohne foto kannst du dich ja auch falsch erinnert haben, wenns dann doch überprüft wurde

  • komisch is das ich kein foto bekommen hab.


    wagen stand ja zum verkauf,könnte ja auch sagen das ein käufer gefahren is,den kenne ich aber nicht....


    wollt da erstmal anrufen und fragen ob ich das foto sehen kann

  • in manchen städten kannst du das foto nur noch online sehen, ich wurde letztes jahr in berlin geblitzt bekam auch kein foto. Lese dir dein brief mal gründlich durch meistens bekommste logging daten direkt mitgeschickt womit du dich dann bei der zuständigen behörde einloggen kannst um dein foto zu sehen.

  • komisch is das ich kein foto bekommen hab...

    auch wenn ich der Meinung bin, dass du deinen Arschvoll verdient hast:


    Lass dir das Bild zeigen! Wenn du nicht zu erkennen bist (Sonnenblende, A-Säule, Unschärfe, wodurch der Fahrer nicht identifiziert werden kann), könnte ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid doch noch Erfolg haben.


    davon ab:
    Die Verkehrsüberwachung wird nicht nur von erwischten Fahrern, sondern auch von Fußgängern blöde angemacht. So nach dem Motto: es ist doch alles Abzocke...
    ...für solche Gelegenheiten haben die Beamten Fotos bei sich....von Unfallopfern wegen überhöhter -manchmal auch nur geringfügig- Geschwindigkteit....und schon sind die Fressen dicht.

  • he jungs,mir is schon klar das ich selber schuld bin und sagt mir nich das ich der erste mensch auf erden bin der zuschnell gefahren is...


    das mit den 60kmh wo 30 war is so gewesen das dort immer 50 war und die dort plötzlich ne baustelle gemacht haben und ein 30er schild aufgestellt haben,somit voll doof,fast jeder wurde dort geblitzt....war auch noch ein gewerbegebiet......


    und wenn ich den lappen abgebe dann is das eben so......geh eh nich mehr arbeiten....wozu brauch ich dann noch ein auto....


    will jemand noch nen opel kaufen?

  • ich wurde vor einem jahr auch geblitzt und habe garnix bekommen ;( da wohl das foto wahrscheinlich unscharf war wegen regen und geschwindigkeit
    würd nix zahlen sollen die erstmal ein beweisfoto liefern!kennzeichen alleine reicht doch gar nicht

  • Also wenn Du bei geänderter Verkehrsführung geblitzt wurdest, gibt es eine zweichwöchige Schonfrist. Die ist nicht gesetzlich festgelegt, kann aber einen Richter bei einer Anhörung umstimmen. Ob eine Baustelle ebenfalls zu "geänderter Verkehrsführung" zählt, weiß ich nicht, schließe ich aber gefühlsmäßig eher aus. Es gibt wegen dem Fahrverbot auch Härtefallregelungen (wenn deine Existenz an dem Fahrverbot hängt) Bei einer einmonatigen Sperre wird aber erwartet, dass Du Dir das Fahrverbot in den Urlaub legst (Du hast ja 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten) Den Anhörungsbogen musst Du nicht zurückschicken, kannst Du aber. Hier könnte dann, wenn Du Glück hast, die 3-Monats-Frist greifen, die OnkelB angesprochen hat.

  • kleine Anekdote:


    ein Raser nimmt sich einen Anwalt und geht gegen den Bußgeldbescheid vor Gericht.


    Sein siegessicherer Anwalt hat sich im Internet ein wissenschaftliches Dossier aus dem Internet kopiert, welches besagt, dass Radarmessungen eigentlich nie genau sein könnten und dass er und sein Klient deshalb gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen.
    Rotzfrech reicht der Anwalt dem Richter die dreiseitige Ausführung zu.
    Richter: "Ich kann das zur Akte nehmen, aber Sie erwarten jetzt nicht, dass ich mir das hier zur Urteilsfindung durchlese? Diese Verhandlung ist mündlich, also führen Sie auch aus, worum es hier geht."
    Mit hochrotem Kopf und schwitzend beginnt der Anwalt, zunächst vom Pamphflet abzulesen...wird während seiner Ausführung immer sicherer und fühlt sich am Ende schon als Sieger für seinen Mandanten.


    Zum Anwalt und seinem Klienten gewandt: "Möchten Sie noch weiter etwas ausführen?"
    Beide verneinen grinsend.


    Zur Gegenseite -dem Polizeibeamten, der die Verkehrsmessung durchgeführt hat und als Zeuge auftritt- gewandt:
    "Haben Sie in diesem Fall eine Radarmessungen vorgenommen?"
    Antwort: "Nein, in diesem Fall handelte es sich um eine Laser-Messung."


    Und wieder einmal gab der Richter dem Betroffenem Gelegenheit, den Widerspruch zurück zu nehmen und das Bußgeld anzuerkennen, da bei einem Urteilsspruch sonst noch die Gerichtskosten auf ihn zugekommen wären....


    :evillaugh:

  • zunächsteinmal bist du ein trottel
    wenn man schnell fährt lässt man sich nicht erwischen
    wenn kein bild bei ist würd ich mir das aber auf jeden fall mal angucken
    in berlin musst du da dann aber vor ort sagen ob du das warst oder nich, wenn du da nicht hingehst
    schreib erstmal zurück das du dich nicht erinnern kannst und das beweisbild sehen möchtest

  • sag doch einfach, du warst sturzbetrunken und kannst dich an die fahrt nicht erinnern.
    ausser an die kindergartengruppe, durch die du gefahren bist.
    dann fällt die geschwindigkeitsüberschreitung mit etwas glück nicht mehr ins gewicht.

  • ja ja trottel hin oder her is numal so..


    hab da angerufen,foto gibs nich,war´n blitzer von hinten,hab gesagt das ich das nich war,auto steht zum verkauf und muss wohl ein potenzieller käufer gewesen sein.


    die sagten mir ich soll den fall so auf dem anhörungsbogen schildern und zurück schicken.


    könnte für ein halbes jahr ein fahrtenbuch geben auf alle auto´s die auf mich angemeldet sind,es sind aber keine auf mich angemeldet:-)


    na ma schauen was da kommt.

  • foto von hinten? haste deinen popo ins bild gehalten?
    schreib zurück das du dich nicht erinnern kannst und erwähne das telefonat nich, frag in deinem brief nach dem beweismittel und das du gern jede möglichkeit nutzen möchtest den fall auf zu klären, dann dürfen die dir kein fahrtenbuch anhängen

  • Selbst Foto von hinten würde ich erstmal sehen wollen.
    Du musst ja schliesslich Fahrzeug und Kennzeichen abgleichen.

  • 60 inner 30 zohne....lach ich drüber.....bei uns ist ne strasse da war 70 und nu 30....da pack ich mir anne birne.
    dann einbahnstrasse wo früher von beiden seiten die autos kamen.
    teilweise ist die anordnung ok sowie an schuhlen und kindergärten aber die meissten schilder sind sowas von überflüssig das man denken kann das es sich hierbei um arbeitsmassnahmen handelt weil se bei der stadt nix zu tun haben.
    allein bei uns ist innerhalb von paar jahren 3 mal die einbahnstrasse geändert worden oder noch besser ne rotweisse kette auf der strasse und nach 2 jahren wieder weg.
    ich sag dazu nur das es alles unser geld ist.
    die sollten mal lieber neue srassen bauen statt zu flicken.
    das wars....hab halz... :stupid: