ich habe eine hausbar ersteigert.
startpreis 1 euro, sofort kaufen 400 euro.
ich habe sie für 30 euro 50 ersteigert.
der VK bat mich vom kauf zurückzutreten, weil er es für nen rentner eingestellt hat, der sie doch behalten will.....
ich schrieb, ich bestehe auf dem kauf.
er gab mir die tel. nummer des besitzers und schrieb, er wäre zur zeit im ausland.
ich eben den alten sack angerufen, der fragt mich wieviel ich denn geboten hätte blabla, man hat rausgehört, dass er es wusste, aber er meinte, das höre er zum ersten mal und er hätte die bar bereits anderweitig für 500 euro verkauft...
so.
also schrieb ich eben nochmal den VK an, also den ders eingestellt hat, dass ich auf dem ding bestehe.
und nu? was wenn die sich weigern? anzeige mach ich gern, hab grad langeweile.
schadenersatz is die rede von im netz, aber wie hoch??
mir gehts ums prinzip, dass die wichser die es bei ebay gibt einen vor die fresse bekommen, also nur ne negative bewertung reicht nich.
irgendwer konkrete erfahrung mit dem sachverhalt?
ebay mal wieder
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Auf jeden Fall zunächst einmal über Ebay-Beschwerdemanagement gehen.
Durch gegenseitige Willenserklärungen ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Wenn mein BWL-Halbwissen stimmt, dann muss er Dir die Hausbar oder gleichwertigen Ersatz liefern.
Edit: Was zum lesen dazu
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Es ist sicher nicht so,dass ich nicht auch Leute kennen würde,die schonmal irgendwo"mitgeboten"haben bei ebay,dies führt jedoch nur dazu ,dass anstatt einer vielleicht 2 zufriedene Seiten entstehen. :)
Oder auch dazu,dass der Artikel neu eingestellt wird.
Aber klag hier ruhig mal!
Wenn ich was in ebay anbiete und dann anderweitig verkaufe kann ich ja die Auktion vorzeitig löschen wenn ich mich nicht irre.
Aber abwarten ob nicht einer 700,- bietet und dann nen Rückzieher machen geht garnicht!
Dafür gibts Mindestpreis,kost auch nicht viel!
(Ich hab auch schon nen nagelneue Anlasser für 1,- Euro abgeschickt....)LG Ralf
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Auf jeden Fall zunächst einmal über Ebay-Beschwerdemanagement gehen.
Durch gegenseitige Willenserklärungen ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Wenn mein BWL-Halbwissen stimmt, dann muss er Dir die Hausbar oder gleichwertigen Ersatz liefern.
Edit: Was zum lesen dazu
ausgezeichnet.

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Moin Nick!
das kenne ich, deinen Ärger kann ich sehr gut nachvollziehen! Hatte kürzlich ein ähnliches Problem, ging um eine Gartengarnitur.... Habe die Garnitur für 39 Euro ersteigert, der Typ hatte sie aber auch im HeißenDraht für 190,- Euro... als ich die Garnitur dann ersteigert hatte meldete sich der Typ erst nicht. Nach einer guten Woche der erste email-Kontakt, er teilte mir mit,dass er umgezogen sei und die Garnitur komplett zerstört wurde vor dem Haus und bereits entsorgt wurde! Nach einer weiteren Woche und regem email-Kontakt das erste Telefonate - ich machte ihm deutlich dass ich die Garnitur haben möchte, auf den Kauf bestehe und ihm die Story nicht abnehme - und sagte ihm, dass ich vielmehr vermute, dass er die Garnitur wesentlich teurer verkaufen konnte, da sie zeitgleich im heißenDraht inseriert war, dies verneinte er vehement und irgendwann beschimpfte er mich dann..... bis er irgendwann auflegte.
Kurzum: ebay-Beschwerdemanagment eingeschaltet und alle Fristen einehalten, der kerl meldete sich nicht mehr. Per "Rechtsbeistand" erfuhr ich dann, dass es sich nicht lohnen würde irgendwas zu unternehmen, da der Typ Arbeitslos, Hartz4-Empfänger und völlig überschuldet war.... nach einigen Wochen bekam ich von ebay eine Gutschrift in Höhe des Auktionsbetrags!Mit Anwalt usw. dagegen vorzugehen ist immer erstmal mühseelig, teuer usw.... und im Endeffekt hat man leider mehr Stress als es der Sache nützt...
viele Grüße
flo -
ich hab ne rechtsschutz, zeit genug und kein bock mich verarschen zu lassen.
ich zieh das mal durch... -
...Mit Anwalt usw. dagegen vorzugehen ist immer erstmal mühseelig, teuer usw.... und im Endeffekt hat man leider mehr Stress als es der Sache nützt...
ich hab ne rechtsschutz, zeit genug und kein bock mich verarschen zu lassen.
ich zieh das mal durch...
Richtig so! Es nützt auf jeden Fall etwas, solchen Spinner mindestens tüchtig auf den Geist zu gehen.Halt uns mal auf dem Laufenden, Nick...
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ich lass mich dienstag für 6 monate beurlauben, um genug zeit dafür zu haben...

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ja, verstehe schon... naklar durchziehen! allerdings weißt du nie ob auf Gegenseite was zu holen ist. Und selbst wenn du nen Titel erwirkt hast kann es ein, dass du an Stelle 25 stehst... so wie es eben bei meiner Gartengarnitur-geschichte war...
Servus
flo -
Sehr geil.
Wie der Dude mit seinem vollgepissten Teppich!
Ziehs durch! -
-unbedingt eBay einschalten (wegen Ersatz/Kulanz)
-dem Deppen Fristen setzen
-wegen Betrug bei der Polizei anzeigen (kost nix)Ich bekam auch nach langem HickHack das scheiß BobbyCar nicht (30€)
Wohl aber die 30€ von eBay auf Kulanz zurück.
Der Onkel Staatsanwalt stellte das Verfahren ne Weile später zwar ein weil ich wohl bei der Familie
der zwölfundneunzigste in der Reihe war, der die Hand aufhält... -
Wie ist das eigentlich, wenn man seine Ansprüche über ein Inkasso-Unternehmen einfordern lässt? Ich meine jetzt nicht Russen-Inkasso sondern normal ohne Dresche mit legalen Methoden.
Die Unkosten bzw. den Verdienst des Inkasso-Unternehmens muss man als Gläubiger vorstrecken, nehme ich an?
Oder kaufen die einem die Ansprüche ab?
Wie läuft das? -
Ich glaube aber Du solltest das Geld für die Hausbar auf jeden Fall überweisen. Wenn derjenige Paypal anbietet ist das garkein Problem.
Aber von wegen gemeinsame Willenserklärung ist das glaube ich wichtig, dass Du auch das Geld überweist, sonst sagt der: ja, hier watt? Ne der hätte die Hausbar gerne haben können, aber ich hab ja nieee Geld bekommen - was ja auch stimmt.Nur so ne Überlegung, vielleicht ist hier ein BWLer der was dazu sagen kann...
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barzahlung bei abholung, sonst nix.
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Problem gelöst.
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Ich hatte das Problem mal mit einer Navi-Software.
Der Knabe hat die Auktion statt mit 1,- EUR Startpreis, mit 1,- EUR Sofortkauf rein gesetzt.
Schnell, wie ich war, zack gekauft, plus 5,- EUR Versand, gleich die 6,- EUR überwiesen. Könne auch 7,- EUR insgasamt gewesen sein, egal.
Da kam die Mail, es wäre ein Versehen, er könne mir die Software ja nicht so billig verkaufen, bla bla bla.
Hab ich mich auch bei Ebay beschwert, die haben ihn dann kontaktiert, es gab einiges an hin und her.
Irgend wann hat er dann einfach behauptet, er hätte sie verschickt. Da kein versicherter Versand angeboten wurde, brauchte er logischerweise auch keinen Nachweis, den er ja eh nicht hatte.
Ich habe mich dann auch beim Rechtsverdreher erkundigt, der mir wiederum erklärte, dass ICH nachweisen muss, dass mir durch die nicht erhaltene Software ein Schaden entstanden ist. Diesen zu beziffern wäre dann ebenfalls problematisch. Jedenfalls wäre der "enstandene Schaden" ein Grund zur Klage gewesen.
Da ich das ja aber nicht nachweisen konnte, wie will man das auch (?!), hatte sich die Sache erledigt.
Schön war nur, dass ich mein Geld weder vom Verkäufer noch von Ebay zurück erhalten habe, denn die haben mich auch nur mit sinlosen Texten genervt und nicht reagiert. Bei der Summe, ist das zwar sauärgelich, tut aber nicht wahnsinnig weh.
Wenn Du nun die Bar für 500,- ersteigert hättest, und sie dann aber nicht haben willst, kannste drauf an, sieht die Rechtslage anders aus.
Soviel zu unserem Rechtssystem und den Richtlinien bei Ebay.Aber ich wünsch Dir trotzdem viel Erfolg, halt uns auf dem Laufenden!
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...der mir wiederum erklärte, dass ICH nachweisen muss, dass mir durch die nicht erhaltene Software ein Schaden entstanden ist. Diesen zu beziffern wäre dann ebenfalls problematisch. Jedenfalls wäre der "enstandene Schaden" ein Grund zur Klage gewesen...
wenn du diese Software nach der Auktion(!) für teurer hättest erwerben müssen, dann wäre die Differenz zu dem 1-Euro-Auktionspreis der "entstandene Schaden" gewesen. Ja, aber nur, wenn der Verkäufer tatsächlich nicht liefert, liefern kann oder will.
Gibt da so eine Reihenfolge:
VK muss Ware liefern.
Oder Ersatz beschaffen.
Oder (wie oben) dir den "entstandenen" Schaden ersetzen (du hast ihn ja schon bezahlt), wenn du die Ware anderweitig gegen erneute Bezahlung besorgen musstest.
DU HAST VORRANGIG ANSPRUCH AUF DIE WARE und musst nicht zustimmen, das Geld zurück zu nehmen.
Erst, wenn GAR KEINE Ware in der selben Art oder als annehmbarer Ersatz aufzutreiben ist, kann der VK den Kaufpreis als "Schadensersatz" erstatten.Nick kann darauf bestehen, für den erzielten Auktionspreis eine Hausbar in der angebotenen Form zu bekommen.
Es gibt Gewerbebetriebe, die Mahnungen wegen Schulden von 0,01€ verschicken, weil es nach Gesetz möglich ist.
Warum sollte man dann als Privatperson verzichten und sich verarschen lassen?
Die Ansprüche von Privatpersonen verjähren erst nach 35 Jahren...
Da kann es einem auch egal sein, wenn man in der Reihe der Gläubiger an 25ster Stelle steht. Besonders, wenn man es satt hat, immer derjenige zu sein, der zu zahlen hat. Wofür arbeitet man denn? -
n ebay-kauf ist ein rechtsgültiger kaufvertrag, ohne angabe des mindestpreises ist der verkäufer selbst schuld, wenn er die ware "zu billig" verkauft.
problematisch isses, wenn er die wie in diesem fall in kommission verkauft.
soweit mir bekannt, hat der verkäufer dem eigentümer entweder den differenzbetrag zu erstatten oder aber dem käufer, insofern er die ware nicht bekommt, gleichwertigen ersatz bzw dessen auslagen...und wie auch immer es ausgeht, es gilt:http://www.youtube.com/watch?v=oyM2d-xVFyI
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mach ihn fertig wie ich meinen ex parknachbarn.

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Wieder was gelernt. Naja, beim nächsten Mal.
Los Nick, hol Dir die Hausbar!
Wird auch Zeit, dass von diesen Typen mal einer was aufs Ohr kriegt. -
Wie ist das eigentlich, wenn man seine Ansprüche über ein Inkasso-Unternehmen einfordern lässt? Ich meine jetzt nicht Russen-Inkasso sondern normal ohne Dresche mit legalen Methoden.
Die Unkosten bzw. den Verdienst des Inkasso-Unternehmens muss man als Gläubiger vorstrecken, nehme ich an?
Oder kaufen die einem die Ansprüche ab?
Wie läuft das?Du hast als Gläubiger auch eine Schadenminderungspflicht. Wenn du einen dritten mit der Eintreibung deiner Forderungen beauftragst, ist dass dein Bier, ob das nun ein Inkasso oder Anwalt ist. die Inkassounternehmen stellen zwar dem Schuldner die kosten in Rechnung, er muss sie aber nicht unbedingt bezahlen. Nur beim Rechtstreit vor Gericht können diem Schuldner auch diese Kosten auferlegt werden. Es wäre also dein Risiko, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, bleiben die Kosten bei dir.
Ebay als Rechtsbeistand zu beauftragen ist "hallo onkel, der ärgert mich". gut, bei vielen hilft es, wenn sie durch emails von ebay beeindruckt werden...
Wichtig ist sich ganz normal nach dem BGB zu verhalten. Das wäre auf erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen. Also grundsätzlich wenn der Verkäufer sich schon weigert, E-Mailverkehr einstellen, denn der ist nicht als Beweismittel anerkannt. Also sofort auf Postweg umstellen. Einschreiben schicken, aber am besten als Einwurfeinschreiben, da der Empfänger sonst die annahme verweigern kann oder so Fristen durch einlagerung bei nichtabholung vertreichen können.
Als erstes jetzt mal einen brief mit Erfüllung des Kaufvertrages schreiben und eine angemessene Frist bis wann. Wenn dann ncihts passiert, nochmal eine angemessene Nachfrist setzten.Und zum Schluss...jeden kann einmal ein Fehler passieren. Es kennt sich nicht jeder perfekt aus. Auch wenn von Ebay das Verkaufen als abolut easy dargestellt wird. Man sollte gut abschätzen wen man gegenüber hat und sich überlegen wie es einem umgekehrt in der Situation gehen wird.Man muss da abwägen und dabei das menschliche Miteinander nicht ganz vergessen.....

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Wieviel Bewertungen hat denn der Verkäufer?
Wenn er neu ist, könntes es evtl ja auch Unwissenheit sein.Ansonsten verklagen die Sau, verantwortlich ist aber nicht der Opa, sondern der Verkäufer für sein Angebot.
Es gibt auch schon Urteile dazu , hab's mal irgendwo gegoogelt..
Auf jeden Fall: viel Glück. -
fahr doch da hin und hol dir das ding ab
ansonsten Vorsicht, hier gibt es einige mit gefährlichem Halbwissen
OnkelB hat den richtigen Weg beschrieben, wenn die Nachfrist abgelaufen ist solltest du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten (ist kein großer Akt)
und immer schön 10€ Mahngebühr drauf hauen, dann musste bald nichts mehr bezahlen sondern bekommst noch was -
Die Ansprüche von Privatpersonen verjähren erst nach 35 Jahren...


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ist nicht aus dem Netz, sondern aus dem BGB. Die 35 Jahre sind inzwischen wohl auf 30 geändert worden. Hatte das mit den 35 Jahren noch aus dem Kopf, gibt aber wohl neue Fassungen seit kurzem (DAS habe ich aber nun tatsächlich aus dem Netz)
§ 197 BGB
Und das nächste mal registriere dich, bevor du hier jemandem den Vogel zeigst, du Furche...
Sonst sag doch mal, wieviel Jahre es deiner Meinung nach sind. Und komm jetzt nicht mit den s.g. regelmäßigen Verjährungsfristen. Um die geht´s hier nicht. -
dann sag ich dir das
30 Jahre ist schon lange so und geht nur mit Titel
ansonsten 3 Jahre zum Jahresende -
wenn ich auf mein Eigentum bestehe, werde ich wohl nicht auf den Titel verzichten, gell?
30 Jahre ging bis 2002 ohne Titel.
Mit den 35 habe ich eben ganz falsch gelegen. Auch gut. 30 Jahre reichen mir mit Titel... -
karlos hat recht.
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du Furche...
cooler Fluchtitel.........muss ich mir merken

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...wenn ich die beiden titel,die ich habe,
ausgezahlt bekommen würde,wäre schon ein schöner
Perana oder 2 rs 2000 drin.
aber wo nix is,gibts nichts zu holen.