Abholpauschale bei Selbstabholung ?!?

  • Habt ihr davon schonmal was gehört?


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…geName=ADME:X:RTQ:DE:1123


    Zitat

    prima, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Abholpauschale, ist die Gebühr bei Selbstabholung, um den Zeitaufwand usw. erstattet zu bekommen. eBay bietet diese Option auch als Button, für Kosten bei Selbstabholung an. Da dies manchmal übersehen wird, habe ich es ausdrücklich nochmal in der Artikelbeschreibung aufgeführt.... Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Die Gebühr würde bei Ihnen, falls Sie alle drei Hauben für je einen Euro ersteigern würden, nur einmal anfallen. Ab einem Ersteigerungspreis ab 20€ entfällt die Abholpauschale. Mit besten Grüßen

    Zitat

    Rabatt ist selbstverständlich...

    Was meint ihr dazu? :gruebel:

  • Zitat

    Besichtigung sowie Selbstabholung sind nach vorheriger Terminabsprache selbstverständlich möglich und erwünscht.


    VORSICHT!
    Der hat da sicher auch irgendwo eine Besichtigungspauschale eingebaut! :laugh:



    Ich finds zwar dämlich sowas zu verlangen, aber wenn er will...
    Ist ja sein Blech. Ich würds nicht bezahlen, ergo auch nicht kaufen.


    Gschichtl am Rande: Oliver hat mal einen Vertikutierer mit Handbetrieb ersteigert. Ein primitiver Blechhaufen mit Stange. Nichts aufwändiges. Um 1 Euro und bei mir in der Nähe.
    Ich ruf den da an, wann ich vorbeikommen kann um das Ding abzuholen, den Euro nehm ich natürlich in Bar mit.
    Wollt der doch glatt noch den angebotenen Versand von 17€ draufhaun, weil Abholung hat er ja nicht angeboten in der Auktion! :stupid:
    Aber weil er ja ein netter Kerl ist, hätte ich um 10€ abolen kommen dürfen. :michi2:
    Ich glaub der feine Vertikutierer steckt heut noch dort wo keine Sonne scheint.

  • @ Che


    Brauchste ne Sierra Haube?
    abholbar in Herford?
    ...gegen horendes Entgelt?


    ...krieg´ ich hin... :uglyrolleyes:

  • Gab irgendwo mal ein Urteil, dass Abholung immer möglich sein muss. Hab ich zu Hause abgespeichert, kann ich ggfs. heute Abend mal posten.

  • Zitat

    eBay bietet diese Option auch als Button, für Kosten bei Selbstabholung an.

    DEN Button möge er mir mal bitte zeigen...! :stupid:

  • Zitat:


    "Folgend nehme ich Bezug auf das Urteil mit dem Aktenzeichen "151 C 624/06" des Amtsgericht Koblenz vom 21.06.2006 (mit einer Suchmaschine ist das Urteil schnell gefunden, ich darf auf Grund der eBay-AGBs keinen Link einfügen).


    Nach diesem Urteil hat jeder Käufer das Recht die ersteigerte Ware am Wohnort des Verkäufers abzuholen. Der Verkäufer kann sich nur weigern wenn er
    - die Abholung in der Artikelbeschreibung explizit ausgeschlossen hat ODER
    - mit dem Kunden es im Vorfeld vereinbart wurde das eine Abholung nicht möglich sei (hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht)!


    Es ist auch irrelevant ob Käufer oder Verkäufer privat oder gewerblich tätig sind!


    Rechtsanwälte empfehlen privaten und gewerblichen eBay-Verkäufern einen Text wie diesen in die Artikelbeschreibung einzufügen:


    "Keine Abholung
    Aus organisatorischen Gründen ist leider keine persönliche Abholung der gekauften Artikel möglich, es gelten unsere angegebenen Versandbedingungen und Versandkosten."



    http://www.aufrecht.de/urteile…10606-az-151-c-62406.html

  • Wann versteht ihr es endlich? Ebay ist zu einem reinen Spielplatz für Juristen geworden. Mit gesundem Menschenverstand und Geschäftsgebaren, wie es früher unter echten Menschen bzw. Kaufleuten üblich war hat das nichts mehr zu tun und ist da auch nix mehr zu (er)klären. Und ich meine NIX.