Rückleuchten-UPGRADE

  • Wer an seinem Auto matte, verkratzte und unansehnliche Leuchtmittel hat und Ersatz nicht so schnell aufzutreiben ist, kann sich relativ einfach selbst helfen (ausser natürlich, man steht auf diesen verrantzten Look): man schleift die Lampengläser nass ab und lackiert sie mit Klarlack über.


    Diesen Satz matter, verkratzter Granada II-Rückleuchten habe ich allerdings nicht nur aufgearbeitet, sondern auch im Ghia-Stil abgetönt - das ist dezent, die Leuchtkraft der Lampen bleibt voll erhalten, und weder der TüV noch die Rennleitung können dagegen anstinken.


    Ich habe dazu Zierstreifen aus dem Baumarkt genommen, die genauso breit sind wie die einzelnen Zellenreihen im Rücklichtglas.



    Da diese Rückleuchte eine Nut in der Mitte hat, beginne ich von dort und arbeite mich nach oben sowie nach unten vor. Alle zwei Zellenreihen Abstand klebe ich eine Zellenreihe ab. So wird das Ganze schön gleichmässig und grade.



    Hier kann man den Tönungseffekt zwischen der alten und der überarbeiteten Rücklampe schon ganz gut sehen. Was noch nicht so überwältigend ausschaut, macht später am Auto aber genau den feinen Unterschied aus.



    Nachdem alle Zierstreifen sitzen, erhitzt man sie jetzt mit einem Fön - damit hält der Kleber besser, und man kann nebenbei die Stellen herausarbeiten, wo die Zierstreifen über den im Glas eingelassenen Prüfnummern und Prägungen verlaufen - diese werden jetzt schön lesbar. Anschliessend das Rücklichtglas mit Klarlack lackieren - fertig sind die Rückleuchten im Ghia-Style.



  • Gegen matte Leuchten (Kunststoff/Plastik) hilft auch, Schleif und Polier Paste von Rotweiss womit die lacker anpolieren.
    Macht aus matten einen schönen wie NEU look.


    nur was ausgeblichen ist (Farbtöne, Rot oder Gelb) kann mann nicht wieder herstellen damit.

  • Aus eigener Erfahrung-des kost mindestens nen Mängelschein und Entfernung der Streifen an Ort und Stelle.... :uwe::whistling:

  • Dann war es nicht gut gemacht.


    Ich habe an den meisten meiner Altford seit 1991 diese Rückleuchten-Prozedur vorgenommen und noch nie Malesse damit gehabt, auch bei TüV-Prüfungen nicht. Es ist halt wichtig, das alle Prüfnummern und EG-Zeichen lesbar bleiben.

  • sobald man ein hakenzeichen hat, wird nach sowas sowieso nicht mehr geguckt. außerdem ist das dann doch "okinol" ghia ausstattung wenn die dinger mit einlackiert und quasi nicht mehr entfernbar sind :michi:

  • Dann war es nicht gut gemacht.


    Es war an nem Golf 3. Da schauen die Augen des Gesetzes 5x hin. Die getönten RL am Sierra sind dagegen nie aufgefallen. :thumbsup:
    Willl ja auch nicht meckern, nur warnen :michi:

  • Aus eigener Erfahrung-des kost mindestens nen Mängelschein und Entfernung der Streifen an Ort und Stelle.... :uwe: :whistling:


    Jepp, das stimmt haben wir alles hinter uns ( und das konntest nicht erkennen das es KEIN Orginal war)

    Dann war es nicht gut gemacht.


    Ich habe an den meisten meiner Altford seit 1991 diese Rückleuchten-Prozedur vorgenommen und noch nie Malesse damit gehabt, auch bei TüV-Prüfungen nicht. Es ist halt wichtig, das alle Prüfnummern und EG-Zeichen lesbar bleiben.

    darum wurde nach der malesche mit der Rennleitung :scheissepiek: 1 Rückleuchten verbaut die waren Original mit streifen.


    und beim Granni gab es keine mit streifen S_M

  • beim strich 8 diesel war die linke rückleuchte quasi schon ab werk getönt, da sagt auch keine rennleitung was zu :chrischi:

  • Aus eigener Erfahrung-des kost mindestens nen Mängelschein und Entfernung der Streifen an Ort und Stelle....


    Der Unfall mit dem Opel Rekord meines Vaters, an dem ich die Rueckleuchten mit Klebestreifen optimiert habe, ist zu lange her, um mich im Detail zu erinnern. Aber an die Worte der Rennleitung zu "Was ist das denn, nicht zulaessig, Erloeschen von sowienoch blablabla" kann ich mich vage erinnern.

  • gefallen ist die eine sache
    aber die arbeit+anleitung find ich gut
    läßt sie sich doch auf anderes übertragen


    gruß transe79

  • Also, um weiteren Diskussionen zuvor zu kommen:


    Nachdem dieser harmlose Bastel-Fred eine Welle des Protests losgetreten hat, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass man sich mit der von mir geposteten Bastelanleitung in deutsche Land am Rande der Legalität bewegt. Also, liebe kleine unselbstständige Kinder: MACHT DAS ZUHAUSE KEINESFALLS NACH! Das ist böse, gaaaaaaanz böse, das ist pfui bah!
    Sonst kassiert ihr vermutlich nicht nur von TaunusTM-15- einen Stinkefinger, sondern auch von der Rennleitung, der FIA, dem TüV, dem FBI und von sonst wem noch.



    Also, nochmal: NICHT NACHMACHEN!

  • Ach Du Scheiße, sowas hab ich doch nun auch nicht gewollt. Ich sollte dringend meinen Ausdruck besser ausdücken. :rolleyes: Als Moralapostel taug ich nicht (will ich auch gar nicht) 8)

  • dafuer habt iher maengelzettel gekriegt? weia!


    mir kommts so vor als ob in den laendlicheren gegenden wo die jugendlichen bauernluemmel ihr golf gtis frisieren sowas weit aus mehr interessiert. bei mirin der heimat in cuxhaven haben die uns auch immer und staendig angehalten...was sind das fuer felgen, wo ist die abe blablabla. das schlimme war das die imer alles wussten weil sies selbst so gemacht haben. mit der keidler ham sie mich oefters geschnapptund mir klipp und klar gesagt was umgebaut war und anschliessend geschwaermt wie sie ihr eigenes moped frisiert hatten und wie schnell das war. die bullen kannte man persoenlich. spaete gerechtigkeit gab es dann aber doch noch. irgendwann gabs ne bankueberfallserie im landkreis cux und die beiden dööfsten bullen waren die drahtzieher. es hiess der eine haette es getan um seine spielschulden in der rotlichtszene bhv zu begleichen und der andere hat das geld in ein cafe gesteckt das er betrieben hat und nicht lief. ein klassenkamerad von mir war auch noch dabei, der hatte das geld wohl fuer dopingzeugs als bodybuilder gebraucht. wir fanden das damals unglaublich lustig....
    aber zurueck zum thema, in hh werd ich nie angehalten. es scheint als haetten die andere sorgen. ein einziges mal mit m moped ham se mich gekriegt und das gatte ich mit dem vervbauten auspuff mehr als provoziert. letztlich war ich fast froh das sie mich angehalten haben und ich das ding endlich wieder abbauen konnte

  • NÖ so nicht McBear,


    ich zeige dir nicht den Stinkefinger und habe nur das was ich an eigener Person erlebt habe weiter gegeben.


    Ich habe das auch mal an den IIIer Rückleuchten gemacht und nen Mängelticket kassiert *peng*
    Muste sie auf der stelle entfernen oder ich hätte den TC mit nen abschlepper wegfahren dürfen *peng*


    natürlich kannst du sowas machen aber es gab beim Granni Ghia sowas nicht und beim TC auch nicht, NUR der ORion i hatte solche und mit etwas bearbeitung konnte mann sie in den TC einsetzten.


    übringens sind die von meinen Chevy (meine homepage unter Taunus Pics runterscrollen) selbst getönt mit Folia Tec spray und da hatte die Renneleitung nix gegen weil mann es eben auch nicht sehen konnte ob lacke oder kacke.


    war eben keine Deutsches Norm automobil.


    :worship: sorry beim auf den schlips treten

  • Nicht ganz richtig,beim Sierra gabs sowas auch.
    Und stehenlassen wegen Streifen ist auch Blödsinn,gibt ne Mängelkarte,vorführen i.d.R.obligatorisch ;)


    LG Ralf

  • find ich schick.


    bei ausgeblichenen rückleuchten geh ich mit normaler autopolitur drüber, die werden auch wieder wie neu....


    rein rechtlich kann der tüff bzw die rennleitung nix dagegenhaben, da weder die funktion beeinträchtigt wird, noch sich die farbe ändert....?
    (neue eu-richtlienie, welche genau muss ich nachschauen. reich ich aber nach!)
    is nich alles wie früher, wo der tüv nazimässig die eintragung von fliegenkot auf der motorhaube verlangen konnte.....

  • also hier im süden (hab ja lang auffe schw alb gewohnt) is auch so dass die bullen wegen jeder kleinigkeit spitz werden. die gehn immer auf schwächere los anstatt sich mal um die höllenEngel zu kümmern. :seuffearbeit:


    musste auch öfter mal übergrosse motörhead aufkleber von der rückscheibe entfernen. :ct:


    aber den tip mir den RÜLIs ansich find ich klasse, ich schraub ja auch seit 25 jahren an alten kisten rum.. :spitze:

  • grins - nee begründung war man sieht nix mehr hintenraus und erlaubt seien nur 10% der fläche zuzukleben.... ich sei ne öffentlich gefährdung usw... :chrischi:

  • Solange Du einen rechten Aussenspiegel hast kannst Du in Deine Heckscheibe kleben was Du willst ...
    Du könntest sie sogar zuschweissen.

  • :no:
    Neue EU-Richtlinie kenn ich nicht,aber da hab ich auch reichlich Erfahrungen gemacht:
    Mit ABE/ABG und zweitem Aussenspiegel darfste zukleben,einfache Aufkleber dürfen eine Einzelgrösse von 0,1 qm nicht überschreiten(deshalb hab ich meine Sonnenblendstreifen am Granni schliesslich mitm Cuttermesser in der Mitte geteilt :paranoid: ) und es dürfen nur max.25%der Scheibe beklebt sein,Ausnahmen gabs natürlich für Bus und Bahn :stupid:
    (kannst aber auch versuchen,die Scheibenfolie als Ladung zu deklarieren,durch den Kleber gesichert :dc: )
    Gleiches gilt auch für lackierte Scheiben,Kumpel hatte seine Seitenscheiben hinten mattschwarz(passend zum Auto halt)gelackt,Sheriffs begeistert :evillaugh:
    Musste zum TÜV damit,der Prüfer:Naja,je nachdem wie dick der Lack ist kann der ja wie Folie sein!
    Ich wollt ihm an ner lackierten noch vorführen dass die schön zerkrümelt,aber Kumpel hat dann eh nen andern Karren gekauft.


    Beruht darauf:
    Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)


    War zu warm draussen um was zu tun,daher hier mal wieder bisschen klugstuhlt.


    Wie gesagt:Wenn Sonnenblendschutzstreifen/Schriftzüge zu gross werden(0,1 qm schaffste ja höchstens bei der Ente),einfach mittig teilen,dann sinds 2 Einzelaufkleber,die 25% der Scheibe können die sich ja dann ausmessen. :evillaugh:
    Aber Vorsicht,das vorgeschriebene Sichtfeld bei WSS muss in jedem Fall freibleiben(meist ab Unterkante Spiegel/Sonnenblende),die Scheiben mit Filterstreifen haben dafür Markierungen.
    Ein netter TÜVer hats mir mal rauskopiert,hier nur unverbindlich aus der Erinnerung:Mittelstellung des Sitzes(in allen Dimensionen),dann 13cm vor der Rückenlehne auf der Sitzfläche senkrecht nach oben,in 87 cm Höhe wieder senkrecht durch die Frontscheibe gemessen,ab da halt abwärts muss frei sein.
    Ich glaub so wars(bei PKW!) :gruebel:


    LG Ralf ;):rolleyes:

  • in hamburg darf man sogar die frontscheibe zuschweißen.



    zuscheissen, nicht zuschweissen. das hast du wieder falsch verstanden, min jung....