ich glaube das macht jeder landkreis anders. ich habe das schon zweimal so gemacht, kaufvertrag mit diesem vermerk.
in dem moment hat sozusagen der verkäufer diese erklärung abgegeben. auch das aufbieten hat bei mir jeweils nur zwei wochen gedauert.
Genau so ist es.
Und man hat zwei Optionen:
Entweder einfach hinschlappen mit TÜV-Unterlagen, Kaufvertrag und so tun, als wenn es das selbstverständlichste der Welt ist, oder vorher Fragen und damit gegebenfalls schlafende Hunde wecken. Dafür unter Umständen den Weg nicht umsonst gemacht.
Erste Variante hat bei mir meist funktioniert.
Heißt aber wiederum nicht, daß es funkitonieren muß.
Hatte mal einen alten Transit für eine Kundin fertig gemacht. Stammte aus einer Erbengemeinschaft mit 11 Parteien. Papiere nicht auffindbar.
Als ich ihn für sie auf ihrer Zulassungsstelle zulassen wollte forderten die dort eine Eidesstattliche Erklärung von allen 11 Parteien!!
Hab ihn dann bei meiner Zulassungsstelle auf meine Werkstatt zugelassen. War ohne Probleme möglich. Brief wurde aufgeboten und nach zwei Wochen zugestellt. Damit direkt zur Zulassungsstelle meiner Kundin und umgemeldet. Fertig.