Bremsbeläge - wie lange dürfen die als "NEU" verkauft werden?

  • Wie lange dürfen neue Bremsbeläge (vorn / hinten) vom Händler als "Neu" verkauft werden??


    Der Gockel und die hiesige Suche haben jeweils nix hergegeben ... warum auch... :festedruff:

  • Fred ?


    also wenn ich irgendwo 72'er lagerware als "neu" bekomme, dann ist sie eben neu...
    bei belägen doch wohl egal !?


    anders bei gummi... (bremsschläuche) - die würde ich schon als 2008'er reklamieren...


    erklär mal'n büschen mehr ?!


    greetz
    Jürgen

  • ...im VOLL-Besitz meiner geistigen Kräfte erkläre ich hiermit die
    TOTALE Ernsthaftigkeit meiner Anfrage...




    warum willste denn zwei Jahre alte Bremsschläuche reklamieren??

  • Weil Gummi altert und porös wird. Im Gegensatz zu Bremsbelägen. Gummiteile haben nur eine begrenzte Lagerfähigkeit. Gilt für Schläuche genauso wie für Dichtringe und Reifen!

  • Moin,
    ich habe keine Ahnung, aber Kleber altert vielleicht auch. Nehme immer was da ist. Hatte schon zweimal Trommelbremsbacken, von denen sich die Beläge gelöst haben ...
    Vorne habe ich nicht so die Bedenken.


    Gruß Peter

  • gummi-teile sind ja in der regel in plastik verpackt,um das ausgasen=altern zu verhindern
    bremsbeläge sin solange neu,wie sie noch nicht benutzt sind
    und der kleber der beläge hält ewig,wird ja unter druck+hitze gebacken
    nur kommt es gegf zu unterrosungen,dadurch löst sich der belag vom träger
    hatte es sogar schon vorne an der scheibenbremse weil ich so wenig verschleiß hatte
    dank umsichtiger fahrweise+sagenhaften 75 diesel PS
    an trommelbremsen kommt sowas häufiger vor das sich beläge lösen



    gruß transe 79

  • ich hab bisher immer bedenkenlos uralte steine verbaut, haben auch noch nie probleme bereitet.
    grad für die frühen einser-granada bekommt man die ja hinterhergeworfen, bremse bei meinem qp 1A mit vermutlich 30 jahre alten steinen vorne (jedenfalls noch gute asbesthaltige ware :pinch: ).


    hinten hatte ich da schon neue und alte drin und die neigen einfach sonderbarerweise dazu sich zu lösen.
    vorn noch nie gehabt, die sind ja nicht nur flächig verklebt sondern auch noch in vertiefungen, so daß die reinkonstruktionsbedingt gar nicht von ihrem platz können.

  • Ich glaub, dem Fred geht's nicht darum, was technisch akzeptabel oder einfach nur ok ist, sonder was halt generell erlaubt ist, wenn's um Händlerware geht.


    Bei Reifen gibt es da ein Stichdatum nach dem Produktionsdatum, bis zu dem sie offiziell auch vom Händler als "neu" verkauft werden dürfen. Er muss bis dahin auch nicht mal angeben, wie alt der Reifen tatsächlich ist. Danach ist ein Verkauf nur noch als "neuwertig" mit Angabe des Alters möglich.


    Bei Bremsteilen auch oder nicht? Das ist hier die Frage.


    Wenn ich den Fred recht verstanden habe.


    ;)

  • ich kann heute abend ´mal ins ATE-bremsenbuch schauen - dort stehen max. lagerzeiten für alle brems-komponenten drin.

  • Bonnie hat´s getroffen.
    Dabei war die Frage doch gar nicht so schwer.


    Währ schön, wenn der alphonx was dazu finden könnte. :inlove:





    Hintergrund ist ein Aufreger, bei dem ich bei der jüngsten Bremsen-Kur an einer 96´Fistel
    einen kpl. zusammengestellten Satz für die Hinterradbremsen verbauen wollte (eBay-Angebot)
    Natürlich kurz geprüft ob der richtige kram da in der Kiste liegt und dann den alten Mist rausgezerrt...
    Alles einbauen - geht nicht - was´n da los???




    Natürlich steht die Karre breitgeschmissen und aufgebockt auf´m Hof.
    Als gelernter Ossi macht man das passend - ich kann das verantworten...


    Abends dann Alarm beim Anbieter geschoben...
    ...und nebenbei auf´m Karton noch das Herstellungsdatum von 2002 gefunden... S_M S_M S_M


    Ich habe auch schon ältere Bremsbeläge verbaut und noch keine Malesche gehabt.
    Aber eben so jetzt - vom Händler als Neuware...??

  • Währ schön, wenn der alphonx was dazu finden könnte. :inlove:


    sorry, ganz vergessen:


    bremsbelag-reparatursätze (komisches wort - sollte aber dein thema sein!) : 10 jahre


    schläuche, sättel, hbz, bkv und alles sonstige, wo gummi drin ist: 5 jahre (!!!)


    quelle: ATE bremsenhandbuch von 1984