Problem m. d. Zulassung

  • Hallo Freunde des Differenzials,


    ich hoffe, hier tummeln sich Leute, die mir zu meiner Problematik etwas positives Feedback geben können.
    Ich habe heute mein 07-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeholt. Als ich den roten Schein in der Hand halte, sehe ich, dass dort auch die Motorleistung eingetragen ist.
    Beim Vorbesitzer war die Motorleistung nicht eingetragen. Dieser hat den "Vorteil" ausgenutzt und aus einem V4 einen V8 gemacht.
    Der Umbau ist anständig gemacht, Achsen und Bremsen sind mit umgebaut, allerdings ist natürlich nix eingetragen, war ja auch nicht unbedingt notwendig.
    Ich hatte mich vorher erkundigt und brauchte unter der Klausel des Bestandschutzes die 07 nur neu beantragen. Nun steht, wie gesagt die Leistung mit im Schein, "da dieser aufgrund der Typschlüsselnummer erstellt wurde" (Zitat d. Sachbearbeiterin). > "Fragen sie doch mal beim TÜV nach!"
    Da ich weder Motor, noch Bremse, noch Abgas, Geräusch oder sonstigen Firllefanz als Gutachten habe, kann der TÜV mir kein Gutachten über eine Eintragung schreiben. Das wäre also die Abnahme für ein "neues Fahrzeug", die kostentechnisch weit jenseits der 1000,- liegt.
    Allerdings ist es auch so, dass ich als Halter für den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit selber verantwortlich bin. Wenn alles verkehrssicher ist, dürfte es doch auch ok sein.
    Ich kann mir jedenfalls denken, dass die grünen Männchen mir doch ein paar kostenintensive Fragen stellen, wenn sie mich mal kontrollieren.


    Hat irgendjemand eine Idee, was ich machen kann???
    (Blöde Sprüche, wie verkaufen, schieben, etc. habe ich schon genug gehört. Danke!)

  • Dein Straßenverkehrsamt hat alles richtig gemacht.
    Genaugenommen hätten die sogar einen gültigen TÜV-Bericht und eine H-Abnahme verlangen können.
    Darauf wurde wohl aus Bestandsschutzgründen verzichtet.
    Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist bei einer 07er Nummer nun mal nicht alles erlaubt.
    Und ja, Du bist für den technisch einwandfreien Zustand Deines Fahrzeugs verantwortlich.
    Das beinhaltet auch das eventuelle Umbauten abgenommen sind.


    Sorry das das nun genau das ist was Du nicht hören wolltest.

  • Moin moin,


    auch von hier ein negatives feedback: Du hast sozusagen die "Arschkarte" gezogen...


    Aus u.a. o.a. Gründen (illegale? Umbauten ohne technische Abnahme/TÜV) wurden ja die "schärferen" Richtlinien für's 07er erst eingeführt ->
    um ebensolche Gefährte


    a) aus dem Verkehr zu kriegen oder
    b) deren Besitzer dazu zu bringen, die Sachen ordentlich abnehmen/eintragen zu lassen
    ...
    c) viel Spaß bei einer eventuellen Kontrolle :-(
    d) noch viel mehr Spaß bei/nach einem Unfall :-(((


    Sorry...


    Greetz
    Jürgen

  • So,da bin ich nun etwas anderer Ansicht.
    Nehmen wir mal an,jemand hat dann die 07er,will vielleicht mal andere Räder probieren,schraubt die drauf,dann ists ne Probefahrt,gleiches gilt fürn Triebwerk.
    Man sollte sich natürlich nicht vom gleichen Trachtenverein mehrmals hintereinander bejubeln lassen...
    Dass die Zuteilungsbestimmungen verschärft wurden ändert nix daran,dass das Fahrzeug keiner ABE bedarf,daher sind Änderungen auch eigentlich nicht eintragungspflichtig.
    Sonst würde ja auch bei einem Einzelfahrzeug die 07er keinen Sinn machen,kann ich mir ja gleich ein H kaufen. :paranoid:
    Mit Bestandsschutz erteilt heisst ja nur,dass es nach älteren Richtlinien ohne erneute Prüfung auf automobiles Kulturgut zugeteilt wurde.


    LG Ralf

  • Vielen Dank für die ersten Antworten, auch wenn mir 2/3 davon schon bekannt waren. :sad:


    @Ralf: Weisst Du, ob es darüber irgendwo was schriftliches gibt???
    Hier streiten sich scheinbar echt die Professoren, weil es sich ja auch nicht um eine Zulassung im herkömmlichen Sinne handelt. Der Wagen ist ja nicht zugelassen.
    Zulassungsstelle und TÜV sagen beide "keine Ahnung". :huh:
    Ich werde nochmal nachhaken, was die Versicherung dazu sagt.
    Aber so oder so, bin ich doch nicht der einzige, der so ein Problem hat....
    ... Und was ist wenn die Daten über die Leistung im Schein gelöscht wären???


    Achso, habe nebenher gerade noch mit den "gelben Engeln" telefoniert... der hat mich irgendwie nicht verstanden, keine brauchbare Auskunft.

  • die motorleistung steht drin, weil der motor zum fahrzeug gehört. 07 gibts mit h-gutachten, da der umbau nicht eingetragen ist kann er ja wohl auch nich die bestimmungen fürs h erfüllen. meine fresse, warum immer versuchen hintenrum über 3 ecken irgend ne frickellösung zu finden. eintragen lassen, oder ausbaun den scheiss. oder auf nem abgesperrten gelände fahren von mir aus. aber ruf ruhig tausend leute an, irgendeiner wird dir sagen, dass er das auch schon gemacht hat und dass es geht... :chrischi2:

  • hm, hier wird also ein Wagen ohne technische Abnahme nach einer doch recht umfangreichen Änderung, im öffentlichen Strassenverkehr bewegt. :gruebel: Böse Zungen werden dies wohl als "Fahren ohne BE" nennen.

  • es gibt einen unterschied zwischen zulassung und betriebserlaubnis, früher wurde das mal als eins gesehen. ne abe ist ne allgemeine betriebserlaubnis. was du schreibst ralf, ist schlicht und ergreifend falsch. genau das ist nämlich der sinn der änderung an der 07: sie stellt mehr oder weniger nur eine erweiterung zum H dar und soll es ermöglich auch größere sammlungen am leben zu erhalten. die auflagen sind absolut die gleichen. in dem moment, wo du änderungen am fahrzeug vornimmst, die von der betriebserlaubnis, die der hersteller seinerzeit erwirkt hat, nicht abgedeckt sind, erlischt diese - und du darfst mit diesem fahrzeug nicht mehr am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen. das ganze ist ganz einfach.

  • Nö.er hat ja eine mit Bestandsschutz erwirkt,zugelassen ist das Fahrzeug damit,braucht aber da 07er keine ABE.
    Auch nach neuen Richtlinien mit H-Gutachten nicht.
    So einfach ist das.
    Hier mal einfach ne Kopie.
    Aus da:http://www.automobile-oldtimer…timer-wechselkennzeichen/



    Der exakte Wortlaut der 49. Ausnahme-Verordnung StVZO:


    1. Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) benötigen Kraftfahrzeuge, die aktiv an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben werden. Dies gilt auch für Fahrten der betreffenden Kraftfahrzeuge zum Zwecke der Begutachtung, Prüfung, Reparatur oder Wartung, zur Überführung an einen anderen Standort oder zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit. Abweichend von § 28 StVZO dürfen für Fahrten nach Satz 1 und 2 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.
    2. Absatz 1 gilt für die Ausgabe von roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung nur dann, wenn - der Antragsteller seine Zuverlässigkeit durch Beibringen eines Führungszeugnisses, das nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zu beantragen Ist, und durch einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachweist und der Antragsteller sämtliche Fahrzeuge, die mit dem amtlichen Kennzeichen versehen werden, in einer Liste aufführt und der Zulassungsstelle auf Verlangen vorlegt und aushändigt. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 StVZO mit der Maßgabe Anwendung, dass die Zulassungsstelle die besonderen Fahrzeugscheine je Fahrzeug ausstellt.
    3. Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, ergeben. Besonderer Hinweis für das rote Dauerkennzeichen. Ansonsten gelten folgende Vorschriften, Verordnungen und Regeln: Für die Erteilung eines roten Sammlerkennzeichens ist die Zugehörigkeit zu einem (Oldtimer-) Verein nicht Voraussetzung Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat als erstes festgestellt, dass “wenn bei Fahrzeugen wegen der unterschiedlichen Anbringungsstellen mehr als zwei Kennzeichenschilder erforderlich sind, keine Bedenken bestehen, als Nachweis bis zu 2 einzeilige und 2 zweizeilige Schilder des betreffenden Kennzeichens abzustempeln.


    Und ich hab auch nur drauf hingewiesen,dass bei Bestandsschutz die alten Regelungen gelten,meine 07er hab ich so Anfang Februar 1997 beantragt und zugeteilt bekommen,daher gelten die damaligen Regeln,das ist wie bei Abgaswerten,Geräuschwerten...
    Nennt sich einfach "Besitzstandswahrung"
    Sind einfach Zulassungsbedingungen die sich ändern.
    Wenn ich hier ein WEB-Kennzeichen abmelde muss ich auch später ein WW nehmen,aber wenns angemeldet bleibt,bleibts halt.


    LG Ralf
    Und zugelassen ists mit 07,daher musste ich ne Parkknolle fürn Taunus zahlen,die andern die davor standen ohne Schild waren kostenlos,mussten halt nur weg.
    Das auch noch:
    # Seit dem 1. März 2007 ist eine Neuzulassung als Oldtimer für Fahrzeuge unter 30 Jahren nicht mehr möglich. So genannte Youngtimer-Fahrzeuge (20 - 30 Jahre) können somit nur regulär oder mit Saisonkennzeichen zugelassen werden.
    # Bereits vergebene 07er Zulassungen – egal ob unbefristet oder befristet erteilt – gelten jedoch weiterhin.
    # Bei einem Halterwechsel muss auf der zuständigen Zulassungsstelle erfragt werden, ob das Fahrzeug unter 30 Jahren auf sein 07er Kennzeichen eintragen kann.
    # Das Fahrzeug braucht weder eine amtliche Zulassung (§ 18 StVZO) noch eine gültige Betriebserlaubnis. Hauptuntersuchungen sind zwar nicht vorgeschrieben, die TÜV-Experten empfehlen den Check jedoch aus Sicherheitsgründen.
    # Eine Gutachten ist erforderlich, wenn…


    * keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind
    * die technische Beschreibung in den Papieren lückenhaft ist
    * das Fahrzeug erstmals in Deutschland in den Verkehr gebracht werden soll
    * die Zulassungsstelle seinen Zustand nicht beurteilen kann

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()

  • Das Fahrzeug hatte vorher 07. Ich habe sie nur neu beantragen müssen, weil ich ein anderer Halter bin. Das hat aber mit dem Wagen nichts zu tun.

  • tja ralf. nichts desto trotz darf man in D kein fahrzeug ohne gültige betriebserlaubnis fahren. :michi: ich bekomme ohne weiteres einen dreiachsigen LKW mit mehr als 26t zugelassen, mit ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO sogar bis 29,5t.


    ABER FAHREN DARF ICH IHN NICHT! :dc:


    aber glaub was du willst. ich arbeite tag für tag mit dem mist.

  • Wenn du was,das du in D zugelassen bekommst nicht fahren darfst haste schlicht den falschen Führerschen,auch Fahrerlaubnis genannt. :evillaugh:
    Klar kann ich nen 40-tonner auf mich zulassen,auch wenn ich nicht CE hab(oder alte 2),
    aber was hat das mit der 07er zu tun?
    Ich werd auchn Moped auf meinen Sohn anmelden,damit der in den % runterkommt!


    Und nochmal:EINE ROTE NUMMER BEDARF KEINER BETRIEBSERLAUBNIS
    Lese er oben,gilt so!
    Nochmal genauer : Das Auto bedarf keiner ABE,die Betriebserlaubnis ist mit der Zuteilung der Nummer erteilt,der Halter ist für den verkehrssicheren Zustand(also Licht,Bremse,Reifen...)verantwortlich,dazu haben die uns hier sogar ins rote Heft vorn nen Einleger reingeklebt,damit mans nicht vergisst.


    Fertig.
    Warum immer so rumspammen?
    LG Ralf

  • Tja, und dieser technischen Beschreibung muss das Fahrzeug entsprechen....
    Und das tut es nun mal nicht.


    Geht auch ohne Papiere,also meine ging:
    Foto vom Auto,Identnummer,fertig,heute ja nicht mehr,aber darum gehts ja,nach alten Richtlinien mit Bestandsschutz.

  • @ralf: du darfst es nicht fahren, weil die STVO es nicht zulässt. du musst es ja nicht glauben - aber ich habe exakt den fall, den ich gerade hier vor mir liegen habe, erläutert. ich habe eine zulassung (brief), aber fahren darf man damit nicht, weil man ohne sondergenehmigung nur bis 26t einen dreiachser bewegen darf. :michi:


    aber mach was du willst, erzähl den leuten ruhig deine meinung. ich klink mich aus, das is mir zu blöd.

  • auch wenns nicht hilft, ich wurde mit der 07 bisher ca. 10 mal angehalten in den letzten jahren.
    nicht einmal wollten die jungs die papiere sehen (die ich auch brav nie dabei habe...)
    und auch offensichtliche dinge wie die fetten hinterräder wurden nie hinterfragt.
    es waren zu 90% neugierige, oldtimerinteressierte bullen und einmal drogencops.
    einer in freising hat sich sogar mal aufm volksfest bei mir mit ner mass bedankt (ausser dienst), dass ich ihm einige monate vorher die 07 erklärt habe und er so seine beiden e30 günstig anmelden konnte... tüdelü.

  • durch die massiven veränderungen entspricht das fahrzeug aber nicht mehr dem fahrzeug, welches im schein drinsteht. es ist ganz einfach. das ist doch auch keine erhaltung von technischem kulturgut, niemalsnimmernicht. ich bin echt jemand, der auch maln auge zudrückt, aber gesunder menschenverstand ist scheinbar mangelware geworden.


    meld mal mopeds an, alter!

  • Ich glaube auch der Trachtenverein unterscheidet zwischen etwas breiterer Räder (relativ ungefährlich) und einer Zylinderverdoppelung (wohl eher gefährlich)

  • korrekt.
    es stehn aber keine zylinder in den papieren sondern die leistung.
    das kann man schön reden. :michi: