Entsorgungspflicht

  • Hallo,


    darf man Ford`s um Bj 70 bunkern, auch wenn die Behörden sagen sie wären Schrott und müßten entsorgt werden ?


    Bitte schnell her damit, mit euren wertvollen Tips.



    Gruß
    Alex

  • wenn sie dir nachweisen können, dass die restaurationskosten den dann erreichbaren verkaufswert deutlich übersteigen, können sie das entsprechende fahrzeug auf deine kosten entsorgen und du kannst NICHTS dagegen tun und bekommst wenn du pech hast noch ne anzeige wegen illegaler verklappung von umweltgefährenden stoffen, falls motor, getriebe, kühlsystem, HA-getriebe oder ähnliches noch drin sind. egal ob diese noch öl enthalten oder nicht.

  • Die Behörde hat zwar keine Ahnung, aber leider recht. Oder zumindest das Recht auf ihrer Seite.
    Du schriebst nicht was genau die Situation ist, aber sieh zu, daß Du Deine Karren ganz schnell irgendwohin verschwinden läßt. Am besten in eine Halle.
    Ein Ordnungsamt ist durchaus in der Lage, eine Räumung anzuordnen. Bußgeld gehört auch dazu, versteht sich. ;(

  • Wenn se dir schon mit irgendwas gedroht haben würd ich die karren im übrigen auch nicht mehr aus den augen lassen bis se woanders (in ner abgeschlossenen garage) stehen, soweit ich weiß sind die doch sogar bereichtigt ohne vorankündigung und rücksprache mit dem besitzer die karren vom grundstück wegzunehmen?

  • Stehen die Karren beispielsweise im Vorgarten, oder auf der Wiese nebenan, so ist von einer akuten Gefährdung des Grundwassers auszugehen und somit "Gefahr im Verzug", was die Behörde eiligst handeln läßt.
    Wobei ich daran erinnern möchte, daß man von Gesetzes wegen einen Entsorgungsnachweis vorlegen muß.

  • wo kein kläger, da kein richter.
    wenn das fahrzeug schon mehrere jahre abgemeldet ist, ist es sowieso aus den unterlagen der zulassungsstellen verschwunden.


    das mit den entsorgungsnachweisen ist so ne sache.
    bei uns in minden wird das so gehandhabt, dass man den aufheben kann und falls mal jemand fragt, was höchst unwahrscheinlich ist, legt man ihn vor.
    geht man mit dem nachweis zum amt, muss man zum dank noch eine gebühr entrichten mit dem inoffiziellen hinweis, dass man beim nächsten mal einfach die füße still hält.
    bei fahrzeugen die so abgestellt sind, dass sie nicht von der straße oder von den nachbarn gesehen werden können, wird sich nie jemand melden.
    war es nicht sowieso so, dass für fahrzeuge, die älter als 30 jahre sind, kein entsorgungsnachweis mehr erbracht werden muss?
    falls man doch mal post bekommt, einfach den bogen ausfüllen, dass das fzg. unter dach und auf festem boden steht und demnächst als oldtimer wieder zugelassen werden soll. bloß nix von wegen ersatzteilgewinnung schreiben, das mögen die gar nicht.
    ansonsten wie gesagt alles halb so wild, solange die karren nicht auf der wiese an der hauptstraße vor sich hin rotten.

  • Steht der Wagen draußen und enthält umweltgefährdende Stoffe - dann JA - ein Fall für den Schrott - wäre dann denkbar...


    Baut man nun Motor und Zeugs aus, darf der stehen, bis er weg ist.

  • Steht der Wagen draußen und enthält umweltgefährdende Stoffe - dann JA - ein Fall für den Schrott - wäre dann denkbar...


    Baut man nun Motor und Zeugs aus, darf der stehen, bis er weg ist.


    So ist es leider nicht - siehe Kommentar von Se und anderen. DAS stimmt leider. Alles andere ist guter Wille des jeweiligen Amtes und/oder Sachbearbeiters.


    Vor einiger Zeit gab es mal ein entsprechendes Urteil dazu, hab ich zuhause abgespeichert - ich schaue heute Abend mal nach. Unter anderem gibt es da auch die Möglichkeit, das Fahrzeug "einer neuen Bestimmung zuzuführen", dann gilt das ganze Verschrottungs-Galama nicht. Wer nun aber entscheidet, was eine neue Bestimmung ist, weiß ich auch nicht.


    Meine Ansicht wäre, wenn z.B. Motor, Getriebe etc. ausgebaut wurden und ein Schrott-Kombi als Hundehütte verwendet wird (wie in Forums-prominenter Hand). Oder wenn alles aus dem Fahrzeug ausgebaut und es als Blumentopf genutzt wird. Oder als Werbeträger mit div. Aufschriften auf dem privaten Gelände steht. Oder als Anschauungsmaterial für Azubis. Das wäre dann wohl eine neue Bestimmung.



    Im o.g. Fall kann ich nur raten, die Fahrzeuge möglichst schnell verschwinden zu lassen. Bei Bekannten unterstellen, ganz egal wo, nur weg damit. Sicher ist sicher. Denn - wenn es mal entsorgt ist, ist im Prinzip egal, ob du nun Recht bekommen hättest können - quadern lässt sich schwer rückgängig machen.



    P.S. Alex, wie weit wohnst du vom Elsaß weg, war doch nicht so weit, oder? Schau mal ins paru vendu, vielleicht findest du auf die Schnelle "drüben" was zum unterstellen. Musst halt ggfs. Trailern, aber ich glaube, das müsstest du eh, oder?

  • Ich kann Karren abstellen so viel ich will und wo ich will. :P

  • Habt Ihr nichts positiveres für mich ?


    Bonnie, könntest Du mir das abgespeicherte Urteil zukommen lassen ?


    Frohe Ostern
    Alex

  • kann mich entsinnen das sie hier in berlin auch mal nen "wertvollen" bis zur restauration abgeparkten mercedes aus der tiefgarage geholt und gepresst haben. war keine öffendliche garage sondern für mieter. hat wohl auch das ordnungsamt gemacht weil schrott und so. wie das jetzt im einzelnen war ob der besitzer angeschrieben oder der vermieter informiert war weis ich nicht mehr. ist schon etwas her und stand hier auch in der zeitung. der alex

  • Eine verdammt schwierige Situation!


    Grundsätzlich geht es um die Gefährdung des Grundwassers! Das ist richtig! Wenn alles ausgebaut ist und das Fahrzeug auf Privatgrund steht ,gibt`s normalerweise keinen Grund


    für`s Amt Ärger zu machen! Rechtsstreit ist immer schwierig!


    Grundsätzlich ist es aber so ,daß ein nicht angemeldetes Fahrzeug, nicht länger als 3 Monate ,auf nicht speziell gesichertem Untergrund stehen darf!


    Wenn er auf Beton steht und das zum Erdreich irgendwie gesichert ist dann kann Euch keiner was!


    Im Garten Lagern bringt nur Probleme! Zu Recht!


    Und auf öffentlichen Strassen darf ein nicht angemeldetes Fahrzeug eigentlich gar nicht stehen! :no:


    Hab da auch schon so meine Erfahrungen gemacht! :irre:

  • Ja, und wie schon erwähnt haben Behörden auch schon Fahrzeuge aus Tiefgaragen entfernen lassen.
    Und wenn die nicht zum abstellen von Fahrzeugen geeignet sind, was dann ?

  • Alex, mach' mal PN (Pfalz -> wo; was; wer; warum; woher; wohin....) - vielleicht kann ich da irgendwie weiterhelfen (ich selbst: 67112)


    Greetz
    Jürgen

  • Sorry Micha !


    In Tiefgaragen geht`s vermutlich um eine eventuelle Brandgefahr die durch auslaufende Flüssigkeiten wie Öl oder Sprit ausgeht!

  • So wie ich das damals gelesen hab waren das richtig gutee Fahrzeuge.
    Ausgelaufen ist da wohl nix.
    Ausserdem könnte aus jedem zugelassenen Fahrzeug genausoviel auslaufen.
    Abgesehen davon wären die Halter wohl problemlos ermittelbar gewesen.
    Ausserdem war das eine Tiefgarage mit ausschliesslich vermieteten Plätzen.
    Da stellt sich mir schon die Frage was das Ordnungsamt dort überhaupt zu suchen hatte.


    Ich wollte damit ja auch nur nochmal klarstellen das man (in diesem Land) selbst mit Privatgrundstück und dem Nutzungszweck entsprechender Fläche nicht unbedingt sicher ist.

  • Wie isses den mit dem Gebrauchtwagen-Händler auf dem Schotterplatz und Stehsichreifenplatt-Karren ?