AU-Plaketten Wegfall 2010

  • Habe gehört das ab 1.Januar die AU Plakette entfällt. Meine läuft im April ab, und da frage Ich mich ob man die dann entfernen muß :gruebel: . Hab da beim Goggel nichts gefunden.....
    Bin dann bis Ende 2011 ohne Irgendein Nachweis unterwegs. Denn HU und AU wird dann zusammen gelegt und im Bericht festgehalten. Kann das so einfach sein hier in Germany :wonder:
    Wäre ja unglaublich :uglybeer:

  • Ab 1. Januar wird im Rahmen einer HU keine AU-Plakette mehr verklebt, da ab diesem Datum (wie bisher bei den OBD-Fahrzeugen) die AU Teil der HU ist, also keine getrennte Untersuchung mehr.


    Heißt nicht, daß kurz nach Sylvester alle ihre AU-Plaketten abkratzen sollen, nur das ab diesem Tag diese neue Regelung in Kraft tritt und dich dann im April trifft.


    Die Werkstätten werden nach wie vor gesonderte AU´s machen dürfen, aber diese darf dann nur max. 1 Monat alt sein.


    Wenn du also HU im 04/2010 hättest, aber deine AU noch bis 12/2010 gültig wäre, hättest du da Pech gehabt, da dir dann 8 Monate AU-Gültigkeit geklaut werden.


    Somit dann neuer einheitlicher Termin 04/2012 für dein Fahrzeug.

  • Ja, da heißts Silvester halbwegs nüchtern bleiben dieses Jahr, damit man die Plakette am 1. runterkratzen kann! Ab 2. Januar kostet das dann 40 Euro + 1 Punkt wenn man mit Plakette erwischt wird! :D

  • Wenn man keine Sorgen hat, macht man sich welche. :sad: Fahr bei Fälligkeit zur nächsten HU und gut so. Weiß der Geier wieviele Verkehrsteilnehmer dies so machen weil die nicht in 'nem Forum registriert sind.

  • Wenn man keine Sorgen hat, macht man sich welche. :sad: Fahr bei Fälligkeit zur nächsten HU und gut so. Weiß der Geier wieviele Verkehrsteilnehmer dies so machen weil die nicht in 'nem Forum registriert sind.


    alles potentielle einnahmequellen! :catch:

  • Wenn man keine Sorgen hat, macht man sich welche. :sad: Fahr bei Fälligkeit zur nächsten HU und gut so. Weiß der Geier wieviele Verkehrsteilnehmer dies so machen weil die nicht in 'nem Forum registriert sind.

    Entschuldig das Sie geweckt worden sind :worship: ....Morgenmuffel was?

  • Nö, aber die Frage ist so blöd wie "Bekomme ich neue Papiere wenn ich ein Auto neu zulasse und werden die alten ungültig"?

  • Nö, aber die Frage ist so blöd wie "Bekomme ich neue Papiere wenn ich ein Auto neu zulasse und werden die alten ungültig"?

    Was hat "das" mit dem anderen zu tun?
    Hauptsache man gibt seinen Senf dazu wenn ein die Langeweile quält

  • Meine läuft im April ab, und da frage Ich mich ob man die dann entfernen muß

    Nein, sie wird einfach bei der nächsten HU mit weißer Klebefolie (Plakette) überklebt. Wird alles vom Prüfer erledigt, Full Service eben.

  • Ich glaub die weiße Klebeplakette ist nur zum verdecken der Kratzer und Schaberschäden durchs Entfernen, die alte muß definitiv runter.

  • ich glaube die eigentliche frage ist, was macht er von april 2010 bis ende 2011, wo er erst wieder zur hu muß.
    einfach ohne au rumgondeln oder im april 2010 nochmal ne "einzel"-au machen lassen.
    kann das sein, dass das die eigentlichen frage war?
    ich tippe auf antwort b.

  • soweit ich mich nu schlau gelesen hab, mußt du so oder so zur AU im april...denn, ne gültige bescheinigung musst du mitführen..was dann plakettentechnisch passiert wirstre ja dann vor ort sehen...


  • Die Werkstätten werden nach wie vor gesonderte AU´s machen dürfen, aber diese darf dann nur max. 1 Monat alt sein.
    .


    ich denke, das ist die antwort. im april zur AU, machen lassen, was dann passiert wird man sehen, d.h. den wisch bekommste wohl auf jeden fall, ob sie dir noch eine kleben weiß man dann nich. wird keinen bullen interessieren. dem kannste deinen wisch vorlegen und er wird glücklich sein.

  • Zitat

    weißer Klebefolie (Plakette) überklebt

    tippex heißt das.


    zumindest weiß ich nun, dass vorne abgas hängt. eigentlich unlogisch.

  • Es wird nix mehr geklebt, jede Karre, die ab dem 1. Januar zur HU muß bekommt in diesem Rahmen automatisch die AU-Plakette entfernt. Und selbst wenn deine AU noch bis 2011 gültig wäre, bei der HU ab 1. Januar darf die alte AU nur noch einen Monat vor der HU gemacht werden, somit ist das hinfällig.


    Das Mitführen der HU/AU Bescheinigung ist eh keine Pflicht, der Polizist muß sich auf die Plaketten und den Stempel im Fahrzeug-Schein verlassen.


    99% aller Karren haben die AU und HU eh auf einen Monat zusammen, das ganze unnütze Gerödel dient nur dazu, daß jetzt alle Fahrzeuge auf einen Monat zusammen fallen müssen, da die AU keine gesonderte Untersuchung mehr ist, sondern Teil der HU.


    Somit wird es preislich für Nicht-Kat-Fahrzeuge günstiger da diese in den gleichren Topf wie alle anderen PKW vor Erstzulassung 2006 fallen.

  • werden die preise für die HU denn dann nicht angehoben? die herren in grün, blau und rot sind doch immer ganz wild drauf die preise anzuheben. bei ner HU mit OBD2 is klar eh drin, aber wegen der alten AU gibts doch mehraufwand. das wäre für die doch nen willkommener grund :michi:

  • Die Preise für die HU sind immer unabhängig von der AU gewesen, das einzige was angeglichen wird sind die Preise für die AU.

  • Wenn Du absolut sicher gehen willst, dann lass im April eine AU machen.


    Da die AU ab 1.1.2010 Bestandteil der HU ist und Deine HU bis Ende 2011 gültig ist, brauchst Du nach meiner Rechtsauffassung aber keine neue AU. Vll kann ich Euch da die Tage aber mehr zu sagen.


    Ich würd da erstmal so rangehen: Irgendwann im Zeitraum zwischen Januar und April fällt Dir ja vielleicht durch einen dummen Zufall die AU Plakette vom vorderen Kennzeichen (am Besten mit nicht allzu auffälligen Kratzspuren). Ab Januar werden keinerlei AU-Plaketten mehr geklebt, also auch keine Ersatzplaketten. Eine Pflicht, einen AU- oder HU-Bericht mitzuführen, besteht auch nicht. Es gibt also kein direktes Indiz für eine abgelaufene AU. Wenn Du dann nach April tatsächlich in irgendeinem Zusammenhang aufgefordert werden solltest, Deine AU-Bescheinigung irgendwo vorzulegen, kannst Du diese u.U. immernoch verloren haben und in diesem Fall eine neue AU machen lassen müssen.


    Diese Information zerstört sich in 30 Sekunden selbst. :paranoid:


    P.S. Die AU/UMA darf nicht maximal einen Monat alt sein, sondern darf frühestens aus dem Vormonat sein. Damit kann sie bis zu 60 Tage alt sein. :uglyzwinker:

  • Ist doch Quatsch !


    Er muß im April bei der HU eine gültige AU vorweisen (die maximal aus dem Vormonat stammen darf), somit hat er mit der achso ungläubig verlorenen AU-Plakette nix gewonnen.
    Er muß es nachweisen, daher schlechte Karten.

  • Ich habe es so verstanden, dass er erst Ende 2011 wieder zur HU muss. In diesem Fall muss er im April auch nichts vorweisen.


    Wenn er schon im April zur HU muss, bleibt mir der Sinn dieses Threads verborgen...

  • "Habe gehört das ab 1.Januar die AU Plakette entfällt. Meine läuft im April ab"


    War mir erst auch nicht mehr sicher, erstmal neues Glas einschenken...


    Paßte aber.... 8)


    Wenn es so wäre wie du geschrieben hast, wäre das auch mein Vorschlag zu dieser ganzen schwachsinnigen Änderung...


    Aber vielleicht kriegt man dann die Werkstätten dazu, die AU´s VOR der HU auch erledigt zu haben..... ;)

  • Jetzt geb ich auch mal meinen Senf dazu!


    Das mitführen der AU Testprotokolls ist sehrwohl Pflicht ! In Bayern zumindest! Es macht nur Keiner ! Manche Nasen werfen den Zettel auch einfach nur weg!


    Fakt ist daß bei einer Verkehrskontrolle , wenn einer ganz scharf drauf ist , auch der Prüfzettel der AU verlangt werden kann!


    Wenn man den Zettel verloren hat, dann ist der Laden in dem die AU gemacht wurde in der Beweispflicht!


    Auch wenn`s eh Keiner glaubt aber genau mit dem Scheiss hatte ein Freund von mir kürzlich richtig Ärger! Richtig!!


    Geht doch einfach zum nächste Automechaniker der `ne AU durchführen darf! Der weiß das 100%ig! Die Werkstätten werden jede Woche mit ca.70-150 Seiten News,Updates ,Gesetzesänderungen usw., von der KFZ-Innung bombardiert! AU Betrieb muß das wissen dann braucht hier nicht spekuliert werden!


    Ausserdem geht von Euch eh keiner am 01.01.10 zur AU-Prüfung!


    Prost Jungs! :uglybeer:

  • Jetzt geb ich auch mal meinen Senf dazu!


    Das mitführen der AU Testprotokolls ist sehrwohl Pflicht ! In Bayern zumindest! Es macht nur Keiner ! Manche Nasen werfen den Zettel auch einfach nur weg!


    Prost Jungs! :uglybeer:


    Auch Bier vor der Nase...


    Nicht nur bei dir ist das mitführen von der AU Pflicht, bundesweit. Und den Wisch von der HU mußte auch dabei haben.

  • Dann lest mal in der StVZO nach => keine Mitführpflicht !


    § 29 Abs. 10 StVZO: "Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren...."


    § 47a Abs. 4 StVZO (AU) sagt: "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen."
    Zuständige Personen sind das SVA und die Prüforganisation, keine Polizei, obwohl die gerne meinen die gehören dazu.


    Keine Mitführpflicht, Nachweis bei einer Kontrolle durch den Eintrag (Stempel) im Fahrzeugschein und die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.