eingetragenes Fahrwerk nicht mehr verbaut - Problem bei der HU ?

  • Wenn in einem Fahrzeug ein Fahrwerk eingetragen ist und dieses ist zur HU nicht mehr eingebaut, sondern ein serienmässiges.
    Gibt das Probleme bei der HU ?
    Oder wird das eingetragene Fahrwerk direkt wieder ausgetragen ?
    Hintergrund ist, das ein bald HU-fälliges Fahrzeug ohne das Fahrwerk veräussert wurde, ein gleichwertiges aber später wieder eingebaut werden soll.
    Wäre ja blöd wenn das bisherige ausgetragen werden muss um es später wieder einzutragen....

  • Aha! 8o


    Wenn der Prüfer das merkt, müsste er es theoretisch wieder austragen. Ja, ich weiß das Geld.... wenn 'eh wieder ein Fahrwerk rein soll, dann mach das doch vor dem TÜV.

  • dc hat recht. änderung am fahrzeug macht probleme. egal in welche "richtung". entweder das originale is drin und kein anderes eingetragen oder umgekehrt. was anderes is halt nicht rechtens, auch wenns vielleicht technischer hirnriss is.