Zitat...ich suche immer noch einen kompletten warnblinkschalter für meinen knudsen.....
Sieh zu, daß da eine komplette Lenksäule dranhängt. Dann hast Du alles.
Wenn Du
a) gar kein Schloß hast, dann ist der Autowagen gar nicht gegen Diebstahl geschützt und Du öffnest Diebstahl und Mißbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist der Meinung, daß Du so nicht sicherstellen kannst, daß nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis den Autowagen bewegen. Ich habe aber gerade auch keine Lust das rauszusuchen. Scheißegal eigentlich, wo es steht, weil das einfach so ist.
b) zwar das Zündschloß hast, dieses aber die Lenksäule nicht sperrt, wäre es trotzdem potentiell möglich, daß bei Deinem nächsten Urlaub in den Alpen, auf eine Passtrasse, bergab in einer Haarnadelkurve ein Schlagloch ist. Beim durchfahren des Schlaglochs gibt es einen kleinen Schlag, das Lenkradschloß löst sich und rastet ein. Scheißsituation für Dich und Scheißsituation für den Prüfer, den Deine Verwandten dann von der Judikative befragen lassen, weshalb er Dich mit diesem Mangel ziehen ließ....