beim karrenkauf behummst

  • Der hats nicht anders verdient und soll ruhig mal für seinen Scheiß gradestehen. Das Ganze macht er bestimmt auch nicht zum ersten Mal.

  • wenn betrüger einen reingewürgt bekommen möchten, dann nur zu!
    ´n schlechtes gewissen brauchste dir deswegen nicht einreden. wenn man beim betrügen erwischt wird zieht man kleinlaut den schwanz ein und legt halt drauf, oder man macht einen auf ganz großen trottel und kassiert dann die schläge dafür

  • Was meinst Du, warum der so eine Welle macht?


    Der will die Kiste zurück. Damit hast Du Dein Geld und er kann den nächsten Dussel über den Tisch ziehen.


    So steht er sich allemal besser, als Dir EUR 500,- abzudrücken.


    Er will es anscheinend nicht anders und hat es wohl auch nicht anders verdient. Solche Leute brauchen ab und zu mal eine auf den Deckel. Sonst treiben sie es immer bunter... :thumbdown:

  • ich denke auch immer an den libanesen , der sich die karren und das teilelager von neinem verunglückten kumpel( samt meiner teile und karren!!) einsacken wollte.


    der atmet seit n paar monaten gesiebte luft... hoffentlich ist ihm beim duschen die seife runtergefallen... :catch:

  • das wundert mich halt auch. will er den dann dem nächsten mit den gleichen km zum gleichen preis andrehen, das darf doch nicht sein und mit ehrlichen ü 300 wirds gleich garnichts!? und dann steh ich als letzter im brief, toll!


    sein argument ist, dass das ja ein verlust geschäft für ihn ist, wenn er das auto zurück nimmt und mir eine aufwandsentschädigung gibt, weil er den so teuer eingekauft hat und ohne gewinn an mich nur durchgereicht hat.



    ich mach mir da jetzt echt keinen harten, hab den mind 5 mal auch auf meine kosten angerufen und bestimmt insgesamt 1-2 stunden handy telefoniert um eine einigung auch in seinem interesse zu finden.
    aber heute drehte sich dann das gespräch nur im kreis, war kein nenner zu finden. er wollte dann das mein anwalt ihn anruft, er will das mit ihm klären. viel spass, der hat gelacht als ich ihm seine nummer gegeben habe

  • das wundert mich halt auch. will er den dann dem nächsten mit den gleichen km zum gleichen preis andrehen, das darf doch nicht


    Och, wenn der hier im Forum 3x gekauft und wieder zurückgegeben wurde (natürlich mit entsprechender Entschädigung), wird er das Ding freiwillig verschenken. :D

  • hab den verkäufer (händler, der ihn so hintenrum privat angeboten hat) und den letzten eigentümer damit konfrontiert. der vorbesitzer stotterte nur rum und wollte dann nicht mehr mit mir reden, er kann nichts sagen. der verkäufer stotterte auch erstmal, woher ich das jetzt weiß?
    hab ihm gesagt er soll sich was einfallen lassen bevor ich großen wind mache und mich wieder anrufen.

    sein argument ist, dass das ja ein verlust geschäft für ihn ist, wenn er das auto zurück nimmt und mir eine aufwandsentschädigung gibt, weil er den so teuer eingekauft hat und ohne gewinn an mich nur durchgereicht hat.

    wie dumm is der typ eigentlich?



    naja wenner nicht auf kleine verlustgeschäfte steht dann machter ja jetzt genau das richtige!
    ein großes verlustgeschäft :spitze:

  • auflaufen lassen! auch wenn es noch mehr Zeit, Geld, Nerven und Mühe kostet. Aber manche müssen es spüren, daß sie nicht mit allem durchkommen...


    Bei dem scheint Betrüben Hobby zu sein - siehe BW's:


    - sehr netter Kontakt, Ware i.O., auch wenn sie nicht ganz der Beschreibung entspr


    - Handy ohne Telefoncode, also nicht nutzbar! Auf alle mails keine Reaktion




    und: Du sprachst von "Händler" !!?? hmmm - was meinen Amt der Finanzen!? :thumbup:


    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…leted=1&userid=ulfben1305


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ry=9873&item=270267841327
    Auszug:
    Jetzt das übliche da gebraucht und von Privat:


    Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen, die Bestandteil dieser Auktion sind: 1. Es gibt keine Rücknahme, keinen Umtausch und keine Garantie. Der angebotene Artikel sollte durch die Artikelbeschreibung ausreichend beschrieben sein. 2. Stellen Sie eventuell auftretende Fragen vor Abgabe eines Gebotes (aber bitte nicht erst in letzter Sekunde!). 3. Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB. Dies ist keine gewerbliche Auktion, sondern der Artikel ist gebraucht und wird "so wie er ist" von privat verkauft. 4. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie gegen den Verkäufer völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind!

  • Wenn er sich noch so groß als Wohltäter aufspielt mit seinem bescheidenen Rücknahmeangebot: Voll auflaufen lassen! Sache an nen Anwalt geben, Wagen für evtl. Dauer des Gerichtsprozesses wegstellen (wenn man selbst oder besser ein Bekannter den Platz dafür hat), vorher Stellplatzkosten festsetzen und ihm mitteilen (da darf man ruhig hoch greifen), andern Wagen besorgen (1800 sollten ja das Budget noch nicht total gesprengt haben, oder?) und Anwalt mal machen lassen und entweder in 1 bis 3 Jahren Geld kassiern, oder er lenkt vorher ein, (wahrscheinlich spätestens dann, wenn die Androhung mit Finanzamt kommt) und man kann schon eher kassiern. Kein Pardon für solche Deppen!

  • nur dumm wenn er dann die finger hebt. aber verschmerzbar bei der streitsumme. dann wäre er aber für 7 jahre mal völlig am arsch und ein oder zwei hinweise an die entsprechenden stellen wenn er wieder anfängt mit autos zu handeln und dann gehts ab hinter schwedische gardinen. manche hams nicht anders verdient.

  • Richtig. Mit Ali oder Asi würd ich sowas natürlich nicht abziehen, der is zu schnell auf und davon oder Pleite. Aber im Normalfall haben auch inoffizielle Autohändler pfändbare Gegenstände.

  • Jo, der dumme Spritmonitor kann das nicht. Demnächst zeigt der bestimmt mal 2-4 Liter an, weil der kann net von alleine LPG und Super zusammzähln.

  • so, das auto war ja beim gutachter und gestern kam das ergebnis zum anwalt.darauf hin hat heute mein anwalt mit dem verkäufer telefoniert um ihm einen gütevorschlag zu machen. Der verkäufer beharrt weiter auf seinem rücknahmeangebot und kein kostenersatz. schadenersatz für die mehrkilometer ausgeschlossen.


    jetzt habe ich zwei möglichkeiten: 1. das auto zurück zu geben, gegen meinen kaufbetrag und nasse zu machen . 2. klage einzureichen, die wertminderung geltend zu machen. da es sich bei dem gutachten um ein parteiengutachten handelt, weil das klägerseits erstellt wurde, meint mein anwalt wird im rechtsstreit das gutachten mit großer wahrscheinlichkeit angefochten. somit wird das gericht ein zweites gutachten fordern. wenn das zweite gutachten etwas vom ersten gutachten abweicht, wäre meine klageforderung nicht 100%richtig. sagen wir mal das zweite gutachten weicht um 100eur vom ersten ab. damit würde ich 50%der Schuld im Prozess tragen, weil meine Forderung ja ungerechtfertigt ist. Somit würde ich zwar die Differenz bekommen, müßte aber 50% der Gerichts, Anwalts und Gutachterkosten tragen.
    mal grob überschlagen: anwalt 250eur, gericht 350eur, gutachten1 200eur, gutachten2 200eur sind rund 1000eur, davon die hälfte 500eur. wenn das 2. gutachten schlecht für mich ausfällt sind es viell. gerade mal 500eur streitwert... also für mich alles NULL.


    ergebnis: dreht mal ruhig eure tachos zurück und verkauft eure karren ein bisschen teurer S_MS_MS_M

  • gib den zurück. mach vorher n bisschen zerstossenes glas in den motor. :paranoid:


    mal kucken, wie lange er spass an der kiste hat.

  • ein parteiengutachten ??? ich dachte gutachter sind frei und unparteiisch ..... o.O


    schauffel na hand voll alten abgebröckelten rost von irgend nem anderen auto in den tank von der mistkiste und geb ihm den haufen zurück ...erspart ärger auch wenn du dann ein wenig geld in den sand setzt .....


    hättest du ne rechtschutz hätt ich die gerichtskacke durchgezogen .....


    mal so nebenbei zum verständnis warum würdest du 50% schuld tragen wenn ein freies gutachten vom anderen freien abweicht ? hat dein anwalt dir dazu was erklärt ?! müsstest du dann nciht im falle eien rabweichugn die kohle bekommen die das gerichtlich beauftrage gutachten ergibt ?