beim karrenkauf behummst

  • auflaufen lassen! auch wenn es noch mehr Zeit, Geld, Nerven und Mühe kostet. Aber manche müssen es spüren, daß sie nicht mit allem durchkommen...


    Bei dem scheint Betrüben Hobby zu sein - siehe BW's:


    - sehr netter Kontakt, Ware i.O., auch wenn sie nicht ganz der Beschreibung entspr


    - Handy ohne Telefoncode, also nicht nutzbar! Auf alle mails keine Reaktion




    und: Du sprachst von "Händler" !!?? hmmm - was meinen Amt der Finanzen!? :thumbup:


    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…leted=1&userid=ulfben1305


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ry=9873&item=270267841327
    Auszug:
    Jetzt das übliche da gebraucht und von Privat:


    Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen, die Bestandteil dieser Auktion sind: 1. Es gibt keine Rücknahme, keinen Umtausch und keine Garantie. Der angebotene Artikel sollte durch die Artikelbeschreibung ausreichend beschrieben sein. 2. Stellen Sie eventuell auftretende Fragen vor Abgabe eines Gebotes (aber bitte nicht erst in letzter Sekunde!). 3. Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB. Dies ist keine gewerbliche Auktion, sondern der Artikel ist gebraucht und wird "so wie er ist" von privat verkauft. 4. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie gegen den Verkäufer völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind!

  • Wenn er sich noch so groß als Wohltäter aufspielt mit seinem bescheidenen Rücknahmeangebot: Voll auflaufen lassen! Sache an nen Anwalt geben, Wagen für evtl. Dauer des Gerichtsprozesses wegstellen (wenn man selbst oder besser ein Bekannter den Platz dafür hat), vorher Stellplatzkosten festsetzen und ihm mitteilen (da darf man ruhig hoch greifen), andern Wagen besorgen (1800 sollten ja das Budget noch nicht total gesprengt haben, oder?) und Anwalt mal machen lassen und entweder in 1 bis 3 Jahren Geld kassiern, oder er lenkt vorher ein, (wahrscheinlich spätestens dann, wenn die Androhung mit Finanzamt kommt) und man kann schon eher kassiern. Kein Pardon für solche Deppen!

  • nur dumm wenn er dann die finger hebt. aber verschmerzbar bei der streitsumme. dann wäre er aber für 7 jahre mal völlig am arsch und ein oder zwei hinweise an die entsprechenden stellen wenn er wieder anfängt mit autos zu handeln und dann gehts ab hinter schwedische gardinen. manche hams nicht anders verdient.

  • Richtig. Mit Ali oder Asi würd ich sowas natürlich nicht abziehen, der is zu schnell auf und davon oder Pleite. Aber im Normalfall haben auch inoffizielle Autohändler pfändbare Gegenstände.

  • Jo, der dumme Spritmonitor kann das nicht. Demnächst zeigt der bestimmt mal 2-4 Liter an, weil der kann net von alleine LPG und Super zusammzähln.

  • so, das auto war ja beim gutachter und gestern kam das ergebnis zum anwalt.darauf hin hat heute mein anwalt mit dem verkäufer telefoniert um ihm einen gütevorschlag zu machen. Der verkäufer beharrt weiter auf seinem rücknahmeangebot und kein kostenersatz. schadenersatz für die mehrkilometer ausgeschlossen.


    jetzt habe ich zwei möglichkeiten: 1. das auto zurück zu geben, gegen meinen kaufbetrag und nasse zu machen . 2. klage einzureichen, die wertminderung geltend zu machen. da es sich bei dem gutachten um ein parteiengutachten handelt, weil das klägerseits erstellt wurde, meint mein anwalt wird im rechtsstreit das gutachten mit großer wahrscheinlichkeit angefochten. somit wird das gericht ein zweites gutachten fordern. wenn das zweite gutachten etwas vom ersten gutachten abweicht, wäre meine klageforderung nicht 100%richtig. sagen wir mal das zweite gutachten weicht um 100eur vom ersten ab. damit würde ich 50%der Schuld im Prozess tragen, weil meine Forderung ja ungerechtfertigt ist. Somit würde ich zwar die Differenz bekommen, müßte aber 50% der Gerichts, Anwalts und Gutachterkosten tragen.
    mal grob überschlagen: anwalt 250eur, gericht 350eur, gutachten1 200eur, gutachten2 200eur sind rund 1000eur, davon die hälfte 500eur. wenn das 2. gutachten schlecht für mich ausfällt sind es viell. gerade mal 500eur streitwert... also für mich alles NULL.


    ergebnis: dreht mal ruhig eure tachos zurück und verkauft eure karren ein bisschen teurer S_MS_MS_M

  • gib den zurück. mach vorher n bisschen zerstossenes glas in den motor. :paranoid:


    mal kucken, wie lange er spass an der kiste hat.

  • ein parteiengutachten ??? ich dachte gutachter sind frei und unparteiisch ..... o.O


    schauffel na hand voll alten abgebröckelten rost von irgend nem anderen auto in den tank von der mistkiste und geb ihm den haufen zurück ...erspart ärger auch wenn du dann ein wenig geld in den sand setzt .....


    hättest du ne rechtschutz hätt ich die gerichtskacke durchgezogen .....


    mal so nebenbei zum verständnis warum würdest du 50% schuld tragen wenn ein freies gutachten vom anderen freien abweicht ? hat dein anwalt dir dazu was erklärt ?! müsstest du dann nciht im falle eien rabweichugn die kohle bekommen die das gerichtlich beauftrage gutachten ergibt ?

  • Die ganze Geschichte könnte sich auch gut und gerne über einen längeren Zeitraum erstrecken.


    Die Mühlen der Justiz mahlen leider langsam. In der Zeit steht der Karren rum und kann und darf natürlich auch nicht benutzt werden.


    Hab ich vor Jahren mal bei ´nem Kollegen erlebt. Ich glaub das ganze hin und her ging damals über ein oder sogar zwei Jahre!


    Das heißt - die ins Auto investierte Knete ist erstmal weg :cursing:


    Ich würde an Deiner Stelle wohl leider auch die bequemere Lösung vorziehen. Dann kannst Du Dir wenigstens von dem rückerstatteten Geld ein anderes Auto zulegen.


    Uns zu den vorschlägen vom Käpt´n oder Gothi sag´ich jetzt mal besser nix. :D

  • Jetzt weißt wenigstens in welchem Kofferraum du deine Bremsflüssigkeit fachgerecht entsorgen kannst.
    Ist das denn echt sicher, dass du 50% tragen musst wenns nur um 100 Euro abweicht? Würd da evtl. nochmal nen andern Anwalt konsultieren falls möglich.

  • Was sagt denn der Gutachter nr. 1 ?


    Liegt das Gutachten unterhalb des Kaufpreises?


    Für Dich wäre es das Beste, Du würdest das Auto so akzeptieren wie es ist.


    Nur leider würde der Übeltäter dabei unbestraft davonkommen.


    Pißt Du ihm ans Bein, damit er bekommt was er verdient, schadest Du Dir selbst. Und gibst Du das Auto einfach nur zurück, hast Du auch Miese gemacht.


    Doof, sowas :S


    Edith fragt, ob man nicht ungeachtet über den Verbleib des Wagens eine Anzeige wegen Betrug machen kann? :gruebel:

  • ein parteiengutachten ist es weil es von einer streitenden partei beauftragt wurde und nicht vom gericht.


    ja, der wert des gerichtlichen gutachtens ist dann ausschlaggebend, kann mehr oder auch weniger sein. da es sich evtl. nicht mit dem ersten gutachten deckt gibt es keinen eindeutigen gewinner oder verlierer, somit werden die kosten des prozesses geteilt.


    ach ich hab genug ärger und brach ein auto zum fahren und transortieren, da die rechtliche lage so ist wie sie ist, nehm ich da jetzt hin... scheiß drauf, das ding fährt gut, wenn es auch seinen preis nicht wert ist, was solls
    sollte es zu einem technischen schaden kommen, dann werd ich wohl auf jeden fall mein gewährleistungsrecht durchboxen. shit happens



    edit meint das gutachten liegt bei ca. 1000eur zu kaufpreis 1800eur.


    das ist auf jeden fall noch drin, strafanzeige stellen, ist dann ein fall für den staatsanwalt, bringt mir weiter nichts, darüber denke ich aber im moment nach

  • Würd ich machen bei som arroganten Mistkerl. Sonst zieht ers mit dem nächsten genauso ab, evtl. mit noch höheren Beträgen. Hast ja dann quasi nix mehr mit zu tun außer eventuell als Zeuge auszusagen und das Gutachten hast ja bereits, das besagt, dass der Wagen bei Kauf 100000 mehr auffe Uhr hatte, also kannst den Wagen jetzt auch nutzen. <- Denk ich! Schlaumachen, nicht dass der als Beweismittel eingezogen wird!
    Auf alle Fälle kannst ihm mit dieser Anzeige drohen! Bei der andern scheint er ja genau zu wissen wie es läuft. Außerdem Anzeige beim Finanzamt androhen wegen Autohandel und kein Gewerbe angemeldet (so hab ichs verstanden?). Vielleicht zeigt er sich dann ja einsichtig. Wegen letzterem kannst jawohl auch Anzeige erstatten ohne dass dein Wagen als Beweismittel herhalten muss.

  • hä ? und wenn du jetz garkein gutachten auf deien ksoten hättest machen lassen ??? und erst vor gericht die erstellugn von einem angeordnet würde ???? was wär denn dann ?????


    dann tu doch einfach so als hättest du nie eins machen lassen ...... versteh ich nicht .....


    wenn mir einer in die karre färht (unfall) udn ich ein gutachten machen lasse schaden 2000 euro und die gegenseite das anzweifelt und selsbt einen gutachter rausschickt der dann einen schaden von 1800 euro ermittelt dann bekomm ich die 1800 und nich tnur 1000 ...... verstehe ich irgendwie nicht was das soll mit der teilschuld wegen einem gutachten von einem unabhängigen gutachter ?!



    wo hast du denn dein gutachten erstellen lassen ... mal so am rande


    edith sacht: wenn du das auto zurückgibst kleb auf jede freie udn versteckte stelle aufkleber wieviel km das auto wirlich rutner hat ^^

  • ich wollte ihn ja auf schadenersatz für den minderwert verklagen. somit brauche ich eine summe die meine forderung rechtfertigt. sprich ein gutachten. eine reine schätzung würde ja wohl noch eher nach hinten los gehen.


    außerdem ist durch das gutachten der wert und zustand ermittelt, sodaß ich das auto jetzt unproblematisch nutzen kann.


    keine ahnung wer der gutachter ist, ein freier sachverständiger der berechtigt ist gerichtsverwertbare gutachten zu erstellen.


    richtig, der wert des unabhängigen gutachters vom gericht wird dann angenommen, ob nun + - oder = dem ersten gutachten

  • das hätts früher nich gegeben, da würdest du jetzt noch auf den wartburg warten.
    und dir die zeit mit nackt sonnen und ficken vertreiben.

  • Moin,


    Anzeigen statt Verklagen, wie Denis schon sagte.


    Verklagen bringt Dir offensichtlich nichts, weil Du bei einer Privatklage eben auch ein Risiko traegst und die Rechtslage ist ja hier schon hinreichend ausgewalzt und kommentiert.
    Wenn Du eine Anzeige wegen Betrugs erstattest, dann geht die Sache an die Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob es sich um einen Fall oeffentlichen Interesses handelt. Wenn dem so ist, klagt der Stattsanwalt an, und Du bist Zeuge. Kosten traegt dann je nach Ergebnis der Staat oder der Angeklagte.