beim karrenkauf behummst

  • Die ganze Geschichte könnte sich auch gut und gerne über einen längeren Zeitraum erstrecken.


    Die Mühlen der Justiz mahlen leider langsam. In der Zeit steht der Karren rum und kann und darf natürlich auch nicht benutzt werden.


    Hab ich vor Jahren mal bei ´nem Kollegen erlebt. Ich glaub das ganze hin und her ging damals über ein oder sogar zwei Jahre!


    Das heißt - die ins Auto investierte Knete ist erstmal weg :cursing:


    Ich würde an Deiner Stelle wohl leider auch die bequemere Lösung vorziehen. Dann kannst Du Dir wenigstens von dem rückerstatteten Geld ein anderes Auto zulegen.


    Uns zu den vorschlägen vom Käpt´n oder Gothi sag´ich jetzt mal besser nix. :D

  • Jetzt weißt wenigstens in welchem Kofferraum du deine Bremsflüssigkeit fachgerecht entsorgen kannst.
    Ist das denn echt sicher, dass du 50% tragen musst wenns nur um 100 Euro abweicht? Würd da evtl. nochmal nen andern Anwalt konsultieren falls möglich.

  • Was sagt denn der Gutachter nr. 1 ?


    Liegt das Gutachten unterhalb des Kaufpreises?


    Für Dich wäre es das Beste, Du würdest das Auto so akzeptieren wie es ist.


    Nur leider würde der Übeltäter dabei unbestraft davonkommen.


    Pißt Du ihm ans Bein, damit er bekommt was er verdient, schadest Du Dir selbst. Und gibst Du das Auto einfach nur zurück, hast Du auch Miese gemacht.


    Doof, sowas :S


    Edith fragt, ob man nicht ungeachtet über den Verbleib des Wagens eine Anzeige wegen Betrug machen kann? :gruebel:

  • ein parteiengutachten ist es weil es von einer streitenden partei beauftragt wurde und nicht vom gericht.


    ja, der wert des gerichtlichen gutachtens ist dann ausschlaggebend, kann mehr oder auch weniger sein. da es sich evtl. nicht mit dem ersten gutachten deckt gibt es keinen eindeutigen gewinner oder verlierer, somit werden die kosten des prozesses geteilt.


    ach ich hab genug ärger und brach ein auto zum fahren und transortieren, da die rechtliche lage so ist wie sie ist, nehm ich da jetzt hin... scheiß drauf, das ding fährt gut, wenn es auch seinen preis nicht wert ist, was solls
    sollte es zu einem technischen schaden kommen, dann werd ich wohl auf jeden fall mein gewährleistungsrecht durchboxen. shit happens



    edit meint das gutachten liegt bei ca. 1000eur zu kaufpreis 1800eur.


    das ist auf jeden fall noch drin, strafanzeige stellen, ist dann ein fall für den staatsanwalt, bringt mir weiter nichts, darüber denke ich aber im moment nach

  • Würd ich machen bei som arroganten Mistkerl. Sonst zieht ers mit dem nächsten genauso ab, evtl. mit noch höheren Beträgen. Hast ja dann quasi nix mehr mit zu tun außer eventuell als Zeuge auszusagen und das Gutachten hast ja bereits, das besagt, dass der Wagen bei Kauf 100000 mehr auffe Uhr hatte, also kannst den Wagen jetzt auch nutzen. <- Denk ich! Schlaumachen, nicht dass der als Beweismittel eingezogen wird!
    Auf alle Fälle kannst ihm mit dieser Anzeige drohen! Bei der andern scheint er ja genau zu wissen wie es läuft. Außerdem Anzeige beim Finanzamt androhen wegen Autohandel und kein Gewerbe angemeldet (so hab ichs verstanden?). Vielleicht zeigt er sich dann ja einsichtig. Wegen letzterem kannst jawohl auch Anzeige erstatten ohne dass dein Wagen als Beweismittel herhalten muss.

  • hä ? und wenn du jetz garkein gutachten auf deien ksoten hättest machen lassen ??? und erst vor gericht die erstellugn von einem angeordnet würde ???? was wär denn dann ?????


    dann tu doch einfach so als hättest du nie eins machen lassen ...... versteh ich nicht .....


    wenn mir einer in die karre färht (unfall) udn ich ein gutachten machen lasse schaden 2000 euro und die gegenseite das anzweifelt und selsbt einen gutachter rausschickt der dann einen schaden von 1800 euro ermittelt dann bekomm ich die 1800 und nich tnur 1000 ...... verstehe ich irgendwie nicht was das soll mit der teilschuld wegen einem gutachten von einem unabhängigen gutachter ?!



    wo hast du denn dein gutachten erstellen lassen ... mal so am rande


    edith sacht: wenn du das auto zurückgibst kleb auf jede freie udn versteckte stelle aufkleber wieviel km das auto wirlich rutner hat ^^

  • ich wollte ihn ja auf schadenersatz für den minderwert verklagen. somit brauche ich eine summe die meine forderung rechtfertigt. sprich ein gutachten. eine reine schätzung würde ja wohl noch eher nach hinten los gehen.


    außerdem ist durch das gutachten der wert und zustand ermittelt, sodaß ich das auto jetzt unproblematisch nutzen kann.


    keine ahnung wer der gutachter ist, ein freier sachverständiger der berechtigt ist gerichtsverwertbare gutachten zu erstellen.


    richtig, der wert des unabhängigen gutachters vom gericht wird dann angenommen, ob nun + - oder = dem ersten gutachten

  • das hätts früher nich gegeben, da würdest du jetzt noch auf den wartburg warten.
    und dir die zeit mit nackt sonnen und ficken vertreiben.

  • Moin,


    Anzeigen statt Verklagen, wie Denis schon sagte.


    Verklagen bringt Dir offensichtlich nichts, weil Du bei einer Privatklage eben auch ein Risiko traegst und die Rechtslage ist ja hier schon hinreichend ausgewalzt und kommentiert.
    Wenn Du eine Anzeige wegen Betrugs erstattest, dann geht die Sache an die Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob es sich um einen Fall oeffentlichen Interesses handelt. Wenn dem so ist, klagt der Stattsanwalt an, und Du bist Zeuge. Kosten traegt dann je nach Ergebnis der Staat oder der Angeklagte.