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  1. das Hecktrieb Forum
  2. Treffpunkt - der Offtopic Bereich

H-Abnahme

  • Raoul.Duke
  • 8. August 2008
1. offizieller Beitrag
  • Raoul.Duke
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    • 8. August 2008
    • #1

    HU ohne Mängel.


    "Das Fahrzeug entspricht einem Oldtimer im Sinne des §23 StVZO."


    :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer: :uglybeer:


    Nur 101,30€ für die H-Abnahme fand ich teuer. Aber egal. Wieder 2 Jahre ruhe!!

  • Bierchen
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    • 8. August 2008
    • #2

    jau teuer is der kack, aber dafür sparste ab jetzt strafsteuern.
    dreckskacklandpisse hier



    glückwunsch und viel spaß mit der bude!
    is nun ´n haubenzug drin oder mußt du erst noch einen haubentaucher engagieren

  • Denis
    Gast
    • 8. August 2008
    • #3

    Glückwunsch ! :spitze:


    Man muß also doch nicht immer nach Hannover ziehen, um H aufs Kennzeichen zu bekommen :D


    Äh, ja, Haubenzug??? :rolleyes:

  • Jörg
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    • 8. August 2008
    • #4

    Glückwunsch,wo warsde?

  • Raoul.Duke
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    • 8. August 2008
    • #5

    Bei ner freien Werkstatt hier in Koblenz-Arenberg (ELZER, Markant-Tankstelle) , DEKRA hat geprüft.



    Haubenzug hab ich noch gewechselt vorher.


    Hat nur das Radio bemängelt und das fehlende Ford-Logo vorne, aber das ja kein KO-Kriterium.


    Jetzt muss ich nur hoffen, dass die Zul.Behörde mir jetzt schon das H-Kennz. gibt, der wird ja erst im Nov. 30 Jahre alt.

  • Denis
    Gast
    • 8. August 2008
    • #6

    Hört sich an, als hätten die peinlich genau hingeschaut.


    Muß auch mal abklären, ob ich mit dem Eimer, der in 3 Wochen 30 wird, schon vorher zur Abnahme kann.


    Anscheinend wohl schon...

  • Dirk L.(IM Schaf)
    Forums-Speditör und Imperatorschaf
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    • 8. August 2008
    • #7

    Glücksgewünsche. :spitze:


    @Denis-Abnahme vorher geht (hier glaube bis 3 Monate), nur Schilder gibts erst ab Datum Erstzulassung.

  • Raoul.Duke
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    • 8. August 2008
    • #8

    Also das kann ich Dir sagen: Abnahme geht immer vorher, aber manche Zul. Behörden erteilen dir das Kennzeichen erst in dem Monat, wenn er 30 wird. Bei anderen Zul. Behörden geht das auch schon im Jahr wo er 30 wird.

  • Denis
    Gast
    • 8. August 2008
    • #9

    Wunderbar, dann kann ich im Urlaub mit der Karre zur Prüfstelle und später mal einen halben Tag frei nehmen für die Zulassungsstelle.



    Aber wie ist das, wenn die Karre noch nie in D zugelassen war? Muß ich dann zum TÜV oder geht mittlerweile jede Prüfstelle ?

  • Denis
    Gast
    • 8. August 2008
    • #10
    Zitat von Raoul.Duke

    manche Zul. Behörden erteilen dir das Kennzeichen erst in dem Monat, wenn er 30 wird. Bei anderen Zul. Behörden geht das auch schon im Jahr wo er 30 wird.


    Das ist ja jetzt endlich mal geregelt. Immer Tag der ersten Zulassung...

  • Raoul.Duke
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    • 8. August 2008
    • #11

    d.h bei mir erst am..ääh..zb 16.11 und nicht schon am 14.11??

  • Denis
    Gast
    • 8. August 2008
    • #12

    Genau. Leider... :wacko:

  • Raoul.Duke
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    • 8. August 2008
    • #13

    Kack Bürokraten.


    Muss mir nurnoch ein gutes Nummernschild überlegen :catch:


    KO-TC 76H


    KO-KS 69 H


    KO-TZ 99 H


    Irgendsowas :uglyrolleyes:

  • Bierchen
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    • 8. August 2008
    • #14

    ich tät ja KOT 88 nehmen

  • tscharly
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    • 8. August 2008
    • #15

    Ich FO-RD :thumbsup:


    Bei uns machen die es auch im Jahr, sowohl Tüff als auch Zulassung :)

  • DC
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    • 9. August 2008
    • #16
    Zitat von deNis

    Aber wie ist das, wenn die Karre noch nie in D zugelassen war? Muß ich dann zum TÜV oder geht mittlerweile jede Prüfstelle ?


    Zitat von Gregor

    Nach der Neuregelung der Zulassungsordnung, muß man für eine Vollabnahme nicht mehr zwingend zum TÜV. War der Autowagen mehr als ein Jahr abgemeldet, kann auch die Dekra oder der KÜS, oder sonstwer die Untersuchung durchführen. Ist man allerdings blöd genug, einen Karren aus dem Ausland zu kaufen, so muß der die Vollabnahme bim TÜV gemacht haben. Da gilt dann noch altes Recht.


    Muß ein aaS sein. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger. Beim TÜV. Ruf vorher an, ob die Prüfstelle auch wirklich einen hat. Ist nichtmehr zwingend überall so.

  • Raoul.Duke
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    • 12. August 2008
    • #17

    Ja, eins wäre da noch:



    Auf der H-Abnahme steht einerseits, das das Fahrzeug nach §23 STVZO ein Oldtimer ist. Andererseits steht da, dass dasRadio und die Ford-Pflaume vorne fehlen.


    ich sage: Wenn da steht, dass die Karre ein Oldtimer ist, kann ich das H-Kennz. haben.


    Der Werkstattheini sagt: Solange ich die Sache mit dem Radio und dem Logo nicht behoben habe, bekomm ich kein H-Kennzeichen.



    Was ist richtig?

  • Bierchen
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    • 12. August 2008
    • #18

    der werkstattheini ist ein echt scherzkeks oder ein hornochse

  • Raoul.Duke
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    • 12. August 2008
    • #19

    Dacht ichs mir doch. Danke!

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