wie kriegt man so ein schönes Auto über die Grenze? Würd ich ja gern haben wollen
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schweizer Käse
- OnkelB
- Erledigt
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Moin,
hinfahren, an der Grenze Mautplakette für Auto und Anhänger kaufen.. aufladen und bei der Ausreise die Karre an der Grenze verzollen... brauchst die CH-FahrzeugPapiere und dann musst du dir an der Grenze eine Spedition suchen die dir die Papiere fertigmachen, damit musst du dann zum CH-Zoll! Alles halb so wild!
Grüße
flo -
Franklin fragen (bonafide)
Vielleicht holt ers sogar (gegen Gebühr natürlich).
Der mag es an der Grenze untersucht zu werden. -
ach ich will den doch nicht, alte ford´s sind immer kaputt und rosten so viel
nein ich will nicht, wirklich nicht
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dann hoit dei goschn.
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frag den eta, der ist beim zoll
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würd das schon hin kriegen, aber frau, vernunft und portemonnaies...
deshalb hab ich´s auch unter biete geschrieben. viell. gibts hier jemanden ohne frau, ohne vernunft, mit kohle. wahrscheinlich nicht, also fred löschen!
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Servus,
also das ist ganz einfach mit nem Autokauf in der Schweiz, das mit der Spedition ist Blödsinn, braucht kein Mensch. Das einzige was Du noch benötigst ist eine Ursprungserklärung, dadurch wird bestätigt das es sich um "Ware" handelt die ursprünglich aus Deutschland stammt. Falls Du diese nicht hast, kommen zu den 10% Zollgebühren noch 19% Märchensteuer. Ist wie gesagt kein Ding, falls jemand mal wirklich ein Auto in der Schweiz kauft oder gekauft hat kann er sich bei mir melden. Falls es ein Wagen ist der nicht aus Deutschland kommt, z.B. ein Jaguar, wird auf jeden Fall die Märchensteuer fällig. Genauso bei Fahrzeugen die mehr als 10 000.- kosten (weiß jetzt nicht mehr ob das in Franken oder in Euro war).
Der Wagen ist für schweizer Verhältnisse aber kein Schnäppchen, der fällt ja fast auseinander.... das beim Zoll geht übrigens recht fix, bei mir hat es das letzte mal ca. 25 Minuten gedauert.
Grüssle stefan marius
PS mit deutschem Kurzzeitkennzeichen in der Schweiz extrem vorsichtig fahren, es wird geduldet, aber ob es wirklich erlaubt ist, da gehen die Meinungen auseinander, solang nichts passiert ist gut, fallls doch kanns ganz schön teuer werden da in der Schweiiz schnell mal richtig heftig Schadensersatz gezahlt werden muss!
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wer stellt einem die Ursprungserklärung aus? Der Verkäufer?
und warum "ist das mit der Spedition" Blödsinn? Nur die CH Papiere an der Grenze reichen nicht!Hab mal nen Auto aus der Schweiz geholt, CH-Grenzer fanden es nicht so toll, dass ich ein altes Auto aus deren Lande ausführe,
Und dt. 5Tage-Kurzzeitkz. in der Schweiz ist nicht erlaubt! Kein Versicherungsschutz! so steht es in der Vers. Statuten meiner Vers.! Mag sein, dass andere Versicherer lockerer sind, aber mir wäre es absolut zu riskant!

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das ist doch ein capri 2 und kein 1er?? der ist so häßlich.... ;)
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nein das is´n einser-capri
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Die Ursprungserklärung kann jeder selber aufsetzen, der Inhalt muss halt stimmen :D dann einfach vom Verkäufer unterschreiben lassen. Das + Kaufvertrag reicht absolut um ein Auto auszuführen! Alles andere ist wirklich Blödsinn, ich weiß aber auch das die Beamten da teilweise selber überhaupt keinen Plan haben
Aber wie gesagt ich hab das genauso schon gemacht und beim mir ging das in 25 Minuten, eine Spedition zu beauftragen kostet nur unnötig Knete und mehr Unterlagen braucht man nicht, selbst ist der Mann 8)Wer mehr wissen will ruft beim Hauptzollamt in Singen an die geben bereitwillig Auskunft

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Stefan Marius hat da was verdreht. Die 19% Märchensteuer sind in jedem Fall fällig. Fehlt die Ursprungserklärung können da noch 10% Zoll draufkommen. Die Ursprungserklärung im Wortlaut am Besten gleich mit auf die Rechnung/Kaufvertrag schreiben und vom Verkäufer unterschreiben lassen.
Vieleicht kann jemand den Text in ein seperates "Tips für die Einfuhr aus der Schweiz" speichern:
Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ............................2) Ursprungswaren sind“.im Falle des Capris wäre bei 2) "deutsche" einzufügen. (Quelle: http://zis.act.at/~zollamt/allginfo.html )
Auch wichtig: Beim Zollamt bekommt ihr dann auch gleich die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für die Zulassungsstelle. Unbedingt darauf achten. Wird diese vergessen, müßt ihr die beim Landratsamt beantragen. Das läuft dann über Flensburg, dauert 3 Monate und kostet zwischen 30 und 70 Euro (je nach Landkreis - hier kocht jeder sein eigenes Süppchen)
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Nochmal zur Ursprungserklärung:
Sinn oder Unsinn der Sache ist folgender: Um den EU-Markt zu schützen sind diverse Handelswaren mit einem Zoll belegt. In unserem Hobby betrifft das zB Fahrzeuge aus nicht-europäischer Produktion. Da die Schweiz nicht in der EU ist, muß eben belegt werden, das die Ware ursprünglich aus der EU kommt.
Beispiel:
Stellt euch vor, ihr wollt folgende Fahrzeuge aus der Schweiz nach Deutschland einführenFord Escort aus Gent: Belgien, kein Zoll
Ford Mustang aus den Staaten = 10% Zoll
BMW 520 aus Dingolfing: kein Zoll
BMW Z4 wird in den USA produziert: 10% Zoll
Skoda Oktavia aus der Tschechei = EU = kein Zoll
VW New Beatle = USA-Produktion = 10% Zoll
Toyota, Honda, Mazda ect sowieso 10%ect ect
alle Klarheiten beseitigt?

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Zitat
Und dt. 5Tage-Kurzzeitkz. in der Schweiz ist nicht erlaubt! Kein Versicherungsschutz! so steht es in der Vers. Statuten meiner Vers.! Mag sein, dass andere Versicherer lockerer sind, aber mir wäre es absolut zu riskant!
Ich will jetzt nicht "Blödsinn" schreien, weil es vielleicht wirklich eine Versicherung gibt, bei der das so ist.
Daß mit deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht gefahren werden darf, ist eine dieser modernen Legenden, deren Ursprung niemand kennt. Tatsache ist, daß die Grenzposten der Nachbarländer gerne verhindern, daß irgendwer mit einem Kurzzeitkennzeichen in deren Land einreist. Man hat Angst, daß der Autowagen nach Ablauf der Gültigkeit des Kennzeichens als unverzolltes "Strandgut" im Land liegen bleibt und der Eigentümer für eine eventuelle Entsorgung nicht haftbar gemacht werden kann. Sogar der ADAC gibt auf seiner Homepage, als Möglichkeit Fahrzeuge aus der Schweiz zu holen, die 5-Tages Nummer an. Bonnie hat das mal unter Tipps 'n Tricks verlinkt.
Zitat von Tante WickiBevor jetzt einer schreit, die Schweiz sei kein Mitgliedsland... .....es steht nirgends geschrieben, daß man die Kurzzeitkennzeichen nicht im Ausland verwenden dürfe. Die Nichterwähnung macht auch keinen Unterschied zwischen Mit- und ohne Glied.
Dringend empfehle ich allerdings, sich paralell zur Doppelkarte für die Kurzzeitplatten, eine grüne Versicherungskarte zu beschaffen. Da man das Kennzeichen nicht vorhersehen kann, darf anstelle dessen auch die Fahrgestellnummer eingetragen werden.
Ist die grüne Versicheungskarte vorhanden, kann kein Wachtmeister der Welt behaupten, man bewege den Karren ohne Versicherungsschutz.
Den Zoll betreffend, wurde mir dort mal mitgeteilt, ich müsse drei Dinge mitbringen: den schweizer Fahrzeugausweis, eine Rechnung, oder einen Kaufvertrage, aus dem der Kaufpreis hervorgeht und GELD!
Die Ursprungserklärung unten auf einen dieser Vordruckkaufverträge mit draufgeschmiert, war völlig ausreichend. Direkt bis zum deutschen Häuschen durchgefahren, einfach auf dem Durchsuchungsparkplatz geparkt, Papiere abgegeben, Zoll entrichtet und gut. Etwa 30 min.
Spedition ist nur was für den gewerblichen Importeur, oder wenn es um richtig teure Karren geht. -
http://www.jena.de/sixcms/deta…7&_nav_id3=11101&_lang=de
http://www.adac.de/Recht_und_R…nzeichen/default.asp?TL=2
(ganz unten steht näheres zum KZKZ)Würde hinsichtlich des Kurzzeitkennzeichens keinerlei Risiko eingehen, aber jeder so wie er es für richtig hält!
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Hab mal in meinen Unterlagen gewühlt, also ich musste tatsächlich KEINE MwSt zahlen, sondern nur Zollgebühren in Höhe von 10%. Ich weiß auch das überall steht, dass die Märchensteuer fällig wird, aber vielleicht liegt das ja am Preis, die Kiste damals war sehr günstig. Kann euch am Wochenende mehr berichten, da ein Kollege von mir heute einen Audi V8 überführen wird der 500 Franken gekostet hat. Was viele auch nicht wissen, mittleweile kann man ein Auto (jedenfall Privatverkäufer) 24 Studen am Tag verzollen, glaube sogar am Sonntag, jedenfalls geht das beim Autobahn-Grenzübergang Basel/Weil am Rhein!
Und zum Kurzzeitkennzeichen, wie gesagt es wird toleriet, möchte aber nicht wissen was passiert wenn man in der Schweiz jemanden rein fährt...... wenns um ihre eigenen Ansprüche geht, da kennen die Schweizer kein Pardon :D
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möchte aber nicht wissen was passiert wenn man in der Schweiz jemanden rein fährt...... wenns um ihre eigenen Ansprüche geht, da kennen die Schweizer kein Pardon :D
das wird dir deine versicherung sagen, ob sie zahlt wenn du dich mit dem kurzkennzeichen im ausland bewegst. denn das wäre dann ein haftpflichtschaden für den du ja eine doppelkarte deiner versicherung für kurzkennzeichen abgegeben hast
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Zitat
Hab mal in meinen Unterlagen gewühlt, also ich musste tatsächlich KEINE MwSt zahlen, sondern nur Zollgebühren in Höhe von 10%.
Wenn ein Zöllner Dir erklärt, daß es eigentlich andersherum sein müsse, dann halt die Fresse, schätze Dich glücklich 9% gespart zu haben, aber laß es nicht Gott und die Welt wissen. ;)
ZitatUnd zum Kurzzeitkennzeichen, wie gesagt es wird toleriet, möchte aber nicht wissen was passiert wenn man in der Schweiz jemanden rein fährt...... wenns um ihre eigenen Ansprüche geht, da kennen die Schweizer kein Pardon :D
Deshalb unbedingt die grüne Auslandsversicherungskarte!
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Also,
mein Kumpel hat Samstag einen alten Audi von der Schweiz nach Deutschland importiert, Ursprungserklärung hatten wir ausgefüllt. Zöllner machte dann allles fertig und meinte nur wir müssen die MwSt dann an der Kasse begleichen. Ok alles klar, sind dann zur Kasse und haben nicht schlecht gestaunt, dass auch dieses mal nur 10% vom Kaufpreis zu entrichten waren! Also irgendwie blicke ich nicht warum wir jedes mal nur 10% zahlen müssen ? Bin mir aber sehr sicher, dass dies kein Fehler der Beamten ist, wenns ums Geld geht machen die keine Fehler!
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Ok, nochmal ganz langsam:
Grundsätzlich kommt folgendes in Frage:
Zoll: 10%
EUSt: 19% (Einfuhrumsatzsteuer)Die EUSt fält bei Gebrauchtfahrzeugen nicht an, der Zoll schon!
Zum Zulassen wird folgendes benötigt:
KFZ/ Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie wollen ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, einführen und in Bonn zulassen.Benötigte Unterlagen
* Ausländische Fahrzeugpapiere
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
* Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
* Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
* Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Originalrechnung)
* Ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) - bei Übermittlung der Deckungskarte per FAX muss die Versicherung als Absender ersichtlich sein
* Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
* Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als FirmenfahrzeugBei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
* Vollmacht
* Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
KFZ/ Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land
Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Bonn zulassen.Benötigte Unterlagen
* Ausländische Original-Fahrzeugpapiere
* Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
* Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den Tüv (Hat das Fahrzeug bei Import eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (im Original), ist diese entbehrlich)
* Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
* Nachweis der Verfügungsberechtigung
* Kaufvertrag oder Originalrechnung
* Bei Fahrzeugimport aus Italien zusätzlich eine Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (Diese erhalten Sie beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland.)
* Ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) - bei Übermittlung der Deckungskarte per FAX muss die Versicherung als Absender ersichtlich sein
* Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
* Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als FirmenfahrzeugBei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
* Vollmacht
* Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des BevollmächtigtenDie ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.
Ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben, die durch die Zulassungsbehörde an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben wird. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" (Vordruck USt 1 B) abgeben und die Steuer entrichten (§ 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz). -
Schöne Auflistung :D
trotzdem bleibt das Rätsel bestehen, warum erklärt uns der Zöllner das wir MwSt zahlen müssen, dann nur 10% des Kaufpreises fällig wird.. Es ist auch nicht richtig das bei Gebrauchtwagen nie Märchensteuer anfällt. Habe mal einen recht teuren Wagen vermittelt (993 Turbo) der Besitzer musste definitiv 19% Märchensteuer abdrücken! Habe mal was gelesen, dass es irgendwie eine Regelung mit 10 000 Franken oder Euro geben soll, wahrscheinlich fällt drunter nur Zollgebühr an? Trotzdem komisch das der Beamte dann gesagt hat wir müssen Mehrwertsteuer bezahlen :S
Naja ich seh schon, ich werde wohl mal beim Hauptzollamt in Singen anrufen müssen, die wissen das sicher :)
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Zitat von Zoll.de
Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen.... Meint, daß Du die Einfuhrumsatzsteuer zahlen mußt, wenn die Ware (Auto) privat einführst. PKW aus EU-Mitgliedstaaten sind umsatzsteuerbefreit. Da zählt die Schweiz aber nicht dazu.
ZitatNaja ich seh schon, ich werde wohl mal beim Hauptzollamt in Singen anrufen müssen, die wissen das sicher

Ich rate zur Selbstanzeige ! Vielleicht kannst Du ja strafmindernd eine Untersuchung aller Vorgänge vor dem Verjährungszeitpunkt vorschlagen.


Kann zu hier !
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Hmm,
schön das immer wieder jemand anderes irgendwelche Texte die allseits bekannt sind aus dem Internet kopiert :P was jedoch nichts an der Sache ändert, dass es irgend eine andere Regelung mit der Einfur geben müsst. Oder seid ihr echt so naiv und glaubt das Zöllner von unterschiedlichen Zollämtern genau den gleichen Berechnungsfehler machen, nie im Leben. Wenn der Staat sich Geld krallen kann dann krallt er sich das :D Naja ich werde das schon raus bekommen, ihr könnt aber gerne weiterhin Texte aus dem Inet kopieren und hier rein stellen

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Es gibt Dinge, die Hinterfragt man nicht. Egal wie sehr die Neugier peinigt. Ist das so schwer zu verstehen??

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sollte man den herrn marius nochmal darauf hinweisen, dass der Baur-Eta ZOLLBEAMTER ist?
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Naund dann?
weder habe ich was verbrochen noch habe ich irgendwo beschissen, ich wunder mich nur, dass der Zöllner sagt ich muss MwSt zahlen und dann fallen nur 10% an. Außerdem hab ich den Wagen nicht importiert sondern ein Kumpel von mir :D Die Sache mit meinem Auto ist sowieso schon verjährt :P