Wie lange muß...

  • ...ich einen Kaufvertrag nach Verkauf eines Fahrzeuges aufbewahren ?

  • Un nu,
    den hab ich nicht mehr.
    Hab vor viereinhalb Jahren einen Wagen an nen Soldaten verkauft, und heute krieg ich von der Stadt xxx nen Brief, das die den abschleppen lassen haben. Wegen Ölverlust.

  • du hast den doch aber sicher unangemeldet abgegeben oder? Der wird ja jetzt nicht 4,6 Jahre auf deinen Namen und Versicherung zugelassen gewesen sein... oder war der gar nicht zugelassen seitdem?
    Vielleicht reicht denen ja eine Abmeldebescheinigung?
    Oder haste wenigstens noch nen Namen von dem Typen? Behauptest halt das des schon 5 Jahre her is und du deswegen keinen Vertrag mehr hast....

  • Abgemeldet an nen britischen Soldat verpingelt. Der hat ihn dann mit BFG-Zulassung mit andern Kennzeichen gefahren.
    Und die Stadt xxx schreibt natürlich meinleztes Kennzeichen, weil das BFG-Kennzeichen denen unbekannt ist.

  • Hi Bruno!


    Ich denke das es denen vom Amt ziemlich schnuppe sein wird, was Du denen erzählst! Die haben leider deinen Namen in der Zulassungshistorie(habe ja jetzt selbst erfahren müssen, daß da doch alle Daten gespeichert werden und nicht nach 18Mon. gelöscht wurden! Bei mir war es allerdings positiv!) und somit bist Du für die der greifbare Sündenbock! 8|



    Hast auch nicht mal mehr einen Namen und/oder Einheit parat, daß die den Soldaten irgendwie ausfindig machen können!???



    Probier alles den Vertrag oder den Soldaten zu finden, ansonsten könnte die Sache echt unschön für Dich werden(Eigentumsnachweis!)! :(



    Gruß vom Verrückten!

  • Moin Micha,
    allzu große Sorgen mach ich mir nicht. Ich hab den Wagen vor etwa viereinhalb Jahren an einen britischen Soldaten verkauft, mit Kaufvertrag. Den hab ich aber vor einiger Zeit entsorgt. Aber aufgrund der FIN werden selbst die Briten den Deubel finden.


    An dieser Stelle noch einen Herzlichen Glückwunsch zu deinem Geburtstag.

  • Dank Dir Bruno!!!



    Ich hoffe für Dich das die den wirklich ausfindig machen können!!! Denn ich könnte mir gut vorstellen, die suchen auch noch einen, der die Säuberung des Standortes (die wahrscheinlich nie refolgt ist...) zahlt! :huh:



    Viel Glück also dabei,


    Gruß Micha.

  • Ich wisch nur meinen Dreck weg, garantiert.
    Kosten für´s abschleppen und die Verwahrung der Leiche werden mir ja schon angeboten, kann ich aber erst am MO was gegen unternehmen.
    Nu ist ja erstmal vier Tage langes WE...

  • es gild immernoch die unschuldsvermutung, bis die schuld bewiesen ist!alleine der zeitraum zwischen abmeldung und auftauchen des kfz spricht ja für dich. wieso solltest du als normaler mensch schrott solange aufbewahren? ;)
    benenne zur not zeugen(nachbarn , familie etc) die aussagen,das der wagen damals verkauft wurde!


    mir wollte die stadt giessen 2004 an den kragen, weil in irgend ner fabrikruine n bmw 2500 aufgetaucht ist, den ich 98 mal kurz gefahren habe. ging dann an irgend n exportheini weil tüv alle und viel rost. ich war der letzte halter.
    ging auch über ordnungsamt und bla, letztenendes hat mein analt n brief geschriebeb und gut wars.

  • aufbewahren müssen garnicht, denn für fahrzeug-kaufverträge gibt es keine formvorschriften. d.h. ob du den kaufvertrag schriftlich oder mündlich machst ist dein bier.


    was isses denn für ein wagen? ölverlust muß ja nichts soooo schlimmes bedeuten. viell. kriegst du dann für die abschleppkosten dein auto wieder und kannst es nochmal verkaufen !?

  • Moin zusammen.
    @ OnkelB,
    das war ein ´91er Scorpio DOHC Automatik. Den würd ich nach vier Jahren Nutzung vom Soldaten nich mal dem Schrottheini anbieten...