ebay- Rücktritt

  • Moin moin, jetzt hat es mich auch erwischt. Der ebay Käufer wil den Wagen jetzt urplötzlich nicht mehr abholen. natürlich nachdem er die Frist schon ausgereizt hatte.
    Er bietet mir jetzt 25 Euro Entschädigung an. hat natürlich eine tolle Ausrede mit kkaputter Familienkutsche und natürlich hat er einen Arsch voll Kinder, die er nicht mehr ernähren kann, wenn er den kaufpreis aufbringt...Hier gibt es doch ewig viele Erfahrungen damit, oder?
    was mache ich? Anwalt? 25 Prozent Gebühr für Spaßbieter geistern immer wieder durch das Netz.
    Also 25 Euro deckt kaum die Stellplatzmiete...
    Vielen Dank Thomas


    Ps. Ich weiß, wahrscheinlich gibt es schon mehrere Freds dazu...hab aber nix gefunden und bin furchtbar angenervt und aufgeregt. Vielleicht bringe ich ihm den wagen und hole mir mein geld

  • Hab ich auch schon gehabt und bei mir steht der Wagen jetzt immer noch vor der Tür.
    Also ebay hilft dir da nicht wirklich weiter.
    Was hast du denn in der Autkion geschrieben? Hast du da was von dem 25% erwähnt oder von Stellplatzgebühr wenn er bis da und dahin nicht abgeholt wird?
    Einzige was du machen kannst ist mit Anwalt, ich habs aber nicht gemacht denn falls der Eumel wirklich recht hat und er sich das nicht leisten kann bleibst du auf den Anwaltskosten auch noch sitzen. Aber obs da noch eine andere Möglichkeit gibt weiß ich nicht, das können sicher andere besser beantworten.
    Allerdings sind 25€ entscheidend zu wenig, damit würde ich mich auf keinen Fall zufrieden geben.


    Was wars denn für nen Auto und wo lag sein Gebot? Also von wieviel Sprechen wir hier?


    Gruß Leichi

  • Servus,


    hast den Link noch von der Auktion?
    Wer hat denn das Ding gekauft, bzw um was ging es?
    Rechtsschutz? Die ham meist ein Anwaltstelefon für sowas.


    Wenn ich die Kohle net brauchen würde, dann würd ich da mal gscheit hinhauen.

  • Haste nicht irgendeinen Rechtsverdreher in der Bekannt-/Verwandtschaft der da mal für lau für Dich Druck machen kann?


    Ein förmliches Schreiben wirkt manchmal Wunder...


    Is echt assi erst anderen Bietern was vor der Nase wegzukaufen und hinterher einen auf "April April" zu machen.


    Ich mein... rechtlich ist die Sache doch sonnenklar: via eBay ist ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen, der sich wohl kaum anfechten lassen dürfte.


    Somit hat er das Recht die Karre zu bekommen und Du im Gegenzug die Kohle - soweit mein Wissen aus der Rechts-Vorlesung :-)


    Du musst weder Teppiche noch Schwiegermütter in Zahlung nehmen noch dich um seine 101 Dalma... äh Kinder scheren - das is SEIN Problem.

  • Hmm blöd da steht gar nichts mit der Abholung drin. Ich hatte bei mir stehen das der 7 Tage danach abgeholt werden muß, sofern nicht anders vereinbart ansonsten wird eine Stellplatzgebürh von 5€ pro Tag fällig... gut gebracht hats trotzdem nichts. Aber so kann ich wenigstens sagen bis wann der Abolungstermin sein sollte. (ich würd ja sogarn die 5€ pro Tag ab 4.11.2007 haben )


    Meiner war noch weniger Geld, also von daher is deine Forderung schon gerechtfertigt. Wie eben schon gesagt wurde, haste nen Rechtschutzversicherung? Da würd ich als erstes mal anrufen.


    Wenn ich 700€ hätt würd ich ihn nehmen aber grad is bissel eng :-/





    EDITH meint noch: vor allem das Problem dabei sind die Ebay Gebühren, kostet ein Schweinegeld bei ebay ein Auto zu verkaufen

  • Der Käufer hat aber in der letzten Zeit ganz schön viel gekauft,
    also an der Kohle kanns wohl net liegen!

  • Na, ich hab ja nicht vor seine Kinder hungern zu lassen aber 25 euro sind ganz schön frech finde ich. Man kann sich sicher einigen. Ich wollt halt nur mal wissen was es für Möglichkeiten gibt..

  • Lass Dir alles in Allem 50€ geben, gib ihm ne schlechte Bewertung und lass Dir ne gute geben.


    Begründe die 50€ mit Ebay-Gebühren, der Zeit die Du für die Abwicklung aufgewendet hast und Stellplatzgebühren.


    Ich meine man kann ja auch mal davon ausgehen, dass es wirklich stimmt, was er schreibt, und dann mit Anwalt kommen und so ist natürlich übel wenn man keine Kohle und Familie hat. Obwohl er es - rechtlich gesehen- verdient hat.


    Wenn er die 50€ nicht zahlen will kannste dich ja immernoch an Rechtsschutz wenden. Nur das kann dann dauern und arbeitsintensiv werden.

  • normalerweise doch 30% des kaufpreises dacht ich???
    thonast, hast pn!

  • Also ich finde 100 sind das mindeste... ich hab keine Ahnung wieviel Ebay bei dir verlangt waren aber bei mir schon gute 60€ und meine Wagen is für 230€ "weggegangen"

  • schlag mal im bgb unter spassbieter nach.
    pauschale abschlagsforderungen bei nichterfüllung entbehren jeder rechtlichen grundlage.


    es gibt folgende möglichkeiten, du pochst auf den kaufvertrag und dessen erfüllung. das kann gut gehen oder auch nicht.
    evtl. kannst du dann hier deine wirklich durch die nichterfüllung entstehenden kosten geltend machen (stellplatz, aufwand ect.). dazu brauchts du aber ggf. einen anwalt und ein amtsgericht...ob das lohnt. - dann lieber für 50 eur weniger dem 2. bieter anbiten.


    oder du einigst dich mit ihm auf eine kulante lösung, außerhalb jeder rechtsgrundlage. er muß dir aber auch schriftlich bestätigen das er damit vom kaufvertrag zurück tritt. nicht das er in einem halben jahr die karre abhiolen will, dann hast du ein problem.


    dann kannst du noch bei mein ebay unter "unstimmigkeiten online klären" angeben das der kaufvertarg nicht zustande kam, er muß das per mail bestätigen und dann hast du keine gebühren zu zahlen bzw. bekommst sie zurück erstattet.

  • Zitat

    Ich meine man kann ja auch mal davon ausgehen, dass es wirklich stimmt, was er schreibt, und dann mit Anwalt kommen und so ist natürlich übel wenn man keine Kohle und Familie hat.


    BULLSHIT! Was bieten die Ficker denn auch wenn die keine Kohle haben? So eine Karre ist nicht lebensnotwendig, der dumme ebay Junkie hat sich das 100% ueberlegt und nu wo er gewonnen hat geht ihm seine Alte auf den Sack, und wenn nicht? Scheiss drauf, sein Problem, haette er ueberlegen sollen. Was soll denn die Scheisse? Soll sich Kohle vonner Schwiegermutter leihen wenn er die Kids bis zum Ersten durchbringen will. Sollte dir scheissegal sein. Hast doch auch deine Ausgaben die mit dieser Karre zusammenhaengen oder? Vielleich sogar auch Kinder?


    Wenn er die Kiste tatsaechlich net abholt sag Ihm Du willst 100 Euronen haben und ruf den Zweiten an der geboten hat, und sag Ihm der kann die Karre fuer 700 haben...

  • Ich meinte damit lediglich, dass ne nicht-juristische Einigung (warscheinlich) einfacher für beide Seiten wäre. Ich bin halt einfach kein Freund dieser "ich-verklag-meinen-nachbarn-weil-er-seine-Mülltonne-immer-in-meine-Einfahrt-stellt-Mentalität.

  • Bin ich an sich auch nicht, aber das ist ein Auto und kein Waeschestaender bei dem man vielleicht unueberlegt zuschlaegt. Irgendwo ist auch mal Schuss...

  • Ich hol den Scheiß, den ich kaufe auch immer ab. wenn ich ihn dann doch nicht haben wil, gibt es immer noch die Möglichkeit das Auto wieder einzustellen. Viel Verständnis habe ich dafür eigentlich auch nicht. aber der ganze Ärger...
    naja, vielen dank für die Tips. werd ihm wohl die 60 Euro Standgebühr anbieten und den Kauf annulieren, wenn er darauf eingeht.


    dann ist das schnell beendet...

  • Hab neulich mal mit nem Kumpel, der Jurist ist, über solche Fälle gesprochen:


    OnkelB hat soweit recht: solche "Gebühren", die Ihr da ausrechnet könnt Ihr Euch in die Haare schmieren.


    Möglicher Weg 1: Werdet Euch irgendwie einig, stell die Karre wieder ein und lass dir die Ebay-Gebühren erstatten.


    Möglicher Weg 2: Auf Erfüllung bestehen. Das Gewinnen einer Ebayakution ist ein gültiger Kaufvertrag, von dem man nicht so ohne weiteres zurücktreten kann. Bieter zahlt nicht bis zur vereinbarten Frist: Mahnbescheid mit offiziellem Formular veranlassen (kann jeder, braucht man keinen Anwalt). Dies ist die Grundlage für die Vollstreckbarkeit der Forderung in Höhe des Kaufpreises. Mahnbescheid kostet (um und bei) 23€ und wird vom Amtsgericht zugestellt. Diese Kosten sind der Forderung zuzurechnen. Auf den Mahnbescheid sollte der Verkäufer reagieren bzw. sich zu einer Eingung bewegen lassen. Tut er dies nicht passiert folgendes:

    Zitat

    (Wikipedia) Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch eingelegt, so erlässt das Amtsgericht (§ 699 I ZPO) auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids (oder dessen nicht angefochtenen Teils). Der Antrag darf frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden und muss spätestens sechs Monate nach dieser Zustellung beim zuständigen Gericht eingehen.

    Der Vollstreckungsbescheid kostet auch nicht die Welt. Ist dieser rechtsgültig, kann vollstreckt werden. Der Gläubiger hat dabei keine Chance, es sei denn, er befindet sich in einer Privatinsolvenz, was aber auch nicht bedeutet, dass er aus der Forderung rauskommt. Ist dies nicht der Fall sucht man sich einen Anwalt, der z.B. eine Kontopfändung veranlassen kann. Das ist schwieriger, da man ja erstmal die Bankverbindung des Gegenübers kennen muss. Hierfür gibt es allerdings Firmen, wo man sowas anfragen kann.


    Weg 3: Ist Weg 2 plus: Die "Stellplatzmiete" und andere angesprochene Dinge hier, sind der Forderung zuzurechnende Dinge. Quasi nachweislich entstandener Schaden, der aber im Zweifelsfall zum Gegenstand des Widerspruchs in einem Mahnverfahren werden kann. Würde ich mir überlegen und wenn nur von einem Anwalt machen lassen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


    Allgemein betrachtet, ist die gewonnene Ebayauktion ein typisches zweiseitiges Rechtsgeschäft, Angebot und Annahme, von dem man nicht einseitig zurücktreten kann. Man kann sich einigen und einen anderen Weg finden, klar, setzt vorraus, das beide Seiten dass wollen. Wenn man also Zeit hat (!) und dem anderen nicht entgegen kommen sondern den Arsch aufreißen will, kann man das recht erfolgversprechend tun, das wissen nur nicht viele. Und für ne Forderung von 750€ würde ich mich schon kümmern.

  • Ich versteh auch nicht, warum die Leute bieten, wennse keine Kohle haben?! Das er Kinder hat, wusste er doch schon vorher...
    Mir gefällt die Karre saugut, aber ich biete halt nicht, weil ich es finanziell nicht kann.
    Hoffentlich geht´s gut für dich aus... der ganze Ärger würde mich auch tierisch nerven. :cursing: