Nicht zugelassenes Fzg auf der Strasse

  • Wenn ich ohne Zulassung mit nem Auto auf der Strasse erwischt werde, gibt´s eins übergebraten. Um dieses zu verhindern, mach ich Kurzzeit-Kennzeichen oder eine rote 06er Nummernlatte ans Auto.
    Wie sieht es aber mit den Anlieferungen beim Autohändler aus, Grundstück zu klein und die neuen oder gebrauchten Krücken werden auf der Strasse abgeladen und auch über die öffentliche Strasse auf das Grundstück des Händlers gefahren.
    Müsste in solch einem Fall nicht auch jeder Wagen mit roten Kennzeichen versehen werden?

  • Jap.
    Weiß von nem ortsansässigen Staplerbauer. Das Werk ist auf zwei Straßenseiten verteilt. Die Stapler müssten zur Endmontage teilweise einmal die Straße kreuzen. Weil sie das nicht dürfen, werden die mit alten.. Namen vergessen... Lkws da rüber gegondelt. Solche Hubwagendinger...

  • Zitat

    Original von Jörg
    Is mir Latte! ::D


    Mir nicht, auf meinem täglichem Weg liegt ein Händler zwischen zwei Kurven. Und dort gibt es regelmäßig knappe Situationen für den Verkehr.

  • Zitat

    Original von bruno


    Mir nicht, auf meinem täglichem Weg liegt ein Händler zwischen zwei Kurven. Und dort gibt es regelmäßig knappe Situationen für den Verkehr.


    wie schon gesagt - darf er nicht. wenn dann müsste er beim ordnungsamt ne sondergenehmigung beantragen. achne. nicht ordnungsamt. irgendwas anderes. straßenverkehrs-schlagmichtod... kost ein schweinegeld und muss alles aufwändig abgesperrt werden.

  • Entladevorgang von "Ware" und damit über die Güterschadenhaftpflichtversicherung des Spediteurs versichert.
    Also Versichrungsschutz vorhanden.
    Oder das jew. Autohaus hat ne Ausnahmegenehmigung und ne allg. Versicherung über ihre 06er für die Karren. Sprich, müssen einfach die roten Nummern nicht dran schrauben, wegen der Verhältnismässigkeit.
    Das kann aber auch falsch sein. :O

  • oder du fährst nicht schneller als 6kmh und dann ist es zulassungsfrei, brauchst auch keine besondere haaftpflicht, nur die vom betrieb oder privat.
    bekannter hat an seinem jeep so einen "6" aufkleber und fährt so ohne anmeldung lagal durchs dorf, darfst natürlich nicht schneller als 6 kmh fahren. deswegen versteh ich das oben mit dem stapler nicht!? baumaschinen mit so geringer geschwindigkeit sind auch zulassungsfrei.

  • Oder sie schmeißen die 06er nach dem Unfall neben das kaputte Auto und sagen, es sei beim Aufprall abgefallen...

  • Nie im Leben kannst Du an ein Fzg ne 6 kleben und dann so fahren.
    Da muss das Fzg. gedrosselt sein und auch noch so abgenommen werden.
    NIE im Leben.

  • Möcht ich auch mal behaupten. Die Baumaschinen haben eine bauartbedingte Höchstgeschw von nicht mehr als 6km/h.

  • @ OnkelB ,
    das 6Km/h-Schild besagt das das Fzg bauartbedingt nicht schneller fahren kann.

  • Zitat

    Original von piratte
    Möcht ich auch mal behaupten. Die Baumaschinen haben eine bauartbedingte Höchstgeschw von nicht mehr als 6km/h.


    Und der Bagger mit dem 20Km/h-Schild, der hat auch kein Kennzeichen.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sin Zulassungsfrei,müssen aber Versichert sein un nicht schneller als 20km/h
    Son 6 KM/h Ding muß eingetragen un gedrosselt sein

  • muß ich mir mal die papiere zeigen lassen und fragen wie er das gemacht hat. aber ich schwör der fährt so rum, kann fotos machen. ist ein suzuki samurai

  • Zitat

    Original von Jörg
    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sin Zulassungsfrei,müssen aber Versichert sein un nicht schneller als 20km/h
    Son 6 KM/h Ding muß eingetragen un gedrosselt sein



    darf auch nur durch erheblichen aufwand wieder schneller zu machen sein.
    wir wollten mal nen renault schlepper an der ostsee so kennzeichnen, zum boote und wohnwagen ziehen. der hat, ähnlich wie ein ferrari, so eine schaltkulisse aus blech bei der man den ganghebel und die einzelnen kerben schiebt.
    der tüv mann sagte damals schon, blech drüber reicht nicht. also nur ersten gang frei lassen. da muss tatsächlich was im getriebe gemacht werden...

  • Zitat

    Original von OnkelB
    muß ich mir mal die papiere zeigen lassen und fragen wie er das gemacht hat. aber ich schwör der fährt so rum, kann fotos machen. ist ein suzuki samurai


    Mach doch mal n Unfall mit ihm und schau, wies weitergeht. :O
    Is wohl einfach n alter Rebell, der macht, was er will.

  • Zitat

    Original von OnkelB
    muß ich mir mal die papiere zeigen lassen und fragen wie er das gemacht hat. aber ich schwör der fährt so rum, kann fotos machen. ist ein suzuki samurai


    Haste mal den Amtsanschluss von der Weimarer Polizei? :gruebel:

  • Zitat

    Original von bruno


    Und der Bagger mit dem 20Km/h-Schild, der hat auch kein Kennzeichen.


    Ging hier aber ums 6km/h Schild :no:


    Fahrzeuge bis 6km/h sind immer zulassungsfrei, selbstfahrende Arbeitsmaschinen auch. Das sagt zumindest §18.
    Der sagt aber auch, daß Stapler frei wären... :gruebel:
    Vll durften die auch nicht die Straße überqueren, weil sie unfertig waren..? Beispielsweise, weil sie noch keinen Stapelarm haben und damit keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sind?