Hab ich was verpaßt...?

  • der muß halt gewährleistung geben als händler und das mit einrechnen, was wir hier jeden tag fummeln. rechne das mal um ein spottpreis :O :O

  • Das ist ein Gebrauchtwagen mit nicht mal 30.000km auf der Uhr,ja was kostet denn sowas sonst? :fuck:
    Ansonsten kriegste ihn ja noch auf 07 unter!
    Hätt er aber auch für Export ausschreiben können,dann nix mit Gewährleistung ;)
    Ralf

  • @stanley..wenn der in good old germany verkauft wird...und der käufer ist auch aus Deutschland KANN der Händler die Gewährleistung NICHT ausschließen...ausserdem kann er bei keiner Gesellschaft Garantie für den Hobel übernehmen.
    Real Garant als auch Car- Garantie haben ein Höchstalter von 12 jahren festgesetzt...ältere Fzg können keine Garantie bekommen.


    Gruß


    Anders

  • und wenn man ganz fies ist und man kauft bei einem händler unter ausschluß der gewährleistung indem man sich als händler oder exporteur ausgibt und ist es dann doch nicht, dann hat tatsächlich der händler den zappen und sogar zwei jahre gewährleistung!
    ich war da mal bei cargarantie bei nem vortrag, schlußendlich ist der händler immer der arsch, wenn es der kunde hart durchzieht!!

  • Dat Dingens hat ja schon 29.000 km gelaufen !


    Hab' ja auch solch einen 2trg. mit z. Zt. 26.000 orischinolen km...(noch erste Reifen drauf *bg*)


    Bin ich jetzt reich !?

  • Zitat

    Original von jawolf30
    Dat Dingens hat ja schon 29.000 km gelaufen !


    Hab' ja auch solch einen 2trg. mit z. Zt. 26.000 orischinolen km...(noch erste Reifen drauf *bg*)


    Bin ich jetzt reich !?



    So, wo wir schon beim prollen sind...da hab ich noch 12.000 Kilometer weniger aufm Tacho, Auto is um EINIGES seltener.... da kann ich ja in Rente gehen wenn ich verkauf.

  • Nun ja, er kann den Wagen unter folgender Angabe ohne Gewährleistung verkaufen:


    "Verkauf nur an Gewerbetreibende ohne Garantie, Gewährleistung und/ oder Widerruf. Wichtig: Ich bin nicht dazu verpflichtet, einen Nachweis über eine eventuell vorhandene, gewerbliche Tätigkeit des Käufers zu erbringen. Sie bestätigen dies auf einem gesondert ausgefüllten Kaufvertrag und mit Abgabe Ihres Gebotes. Auch der Kauf im Auftrag eines Gewerbetreibendes (dazu zählen z.B. auch Ärzte) ist zulässig!"


    .....aber letztendlich: Wo ein Wille, da ein (Rechts)weg. Nur: Wenn ein Händler vor der Übergabe den Zustand ordentlich dokumentiert (in Wort und Bild) und sich das Übergabeprotokoll vom Käufer unterzeichnen lässt mit dem Hinweis, dass die Garantie bzw. Gewährleistung sich nicht auf übliche Verschleißteile wie Kupplung oder andere, nicht direkt einsehbare Teile bezieht, ist er auch so auf einer sichere(re)n Seite...

  • Zitat

    Original von jawolf30
    Dat Dingens hat ja schon 29.000 km gelaufen !


    Hab' ja auch solch einen 2trg. mit z. Zt. 26.000 orischinolen km...(noch erste Reifen drauf *bg*)


    Bin ich jetzt reich !?


    Du bist reich! :D In meinen Augen jedenfalls. Ist doch ein schnittiger Wagen auf´m Foto! :spitze:

  • Also Jürgen wird erst beim Verkauf reich,dann kommt aber das mit der Gewährleistung! ;(
    @Herr Granadeur:
    Bei Verschleissteilen gibts keine Garantie/Gewährleistung!
    @Anders:Habe mir auch vom ortsansässigen Händler sagen lassen,dass es noch schwieriger geworden ist!
    Und für die Proller:
    Die wurden mal als Fahrzeuge gebaut,nicht als Stehzeuge!
    Ralf