dumme frage bzgl. H-kennzeichen 2007

  • ahoi! meine karre hat ein H, jedoch müssen HU/AU neu. er ist jetzt abgemeldet und kriegt ein 07er. kriege ich nächstes jahr nachm tüven noch ohne weiteres mein H wieder? ich blick da jetzt mit der ganzen panik wegen H noch nicht durch und hör 10 verschiedene sachen...
    liebe grüße, simon

  • wenn die Karre jetzt schon die Schlüsselnummer -weissichjetztnich- im Brief hat (also das "H") dann kannst Du ihn selbstverfreilich mit gültigem TÜV/AU wieder zulassen...sein "H" kriegt er dann wieder...

  • genau, nur beim tüv wird nachgesehn ob er das "H" noch verdient. also wenn deine karre von note 2 durch konsequenten alltagsbetrieb zur 4 mutiert ist, dann kann sie entzogen werden. das ist neu aber es wird sich zeigen ob das umgesetzt wird...

  • Zitat

    Original von VolleKanne
    ...nur beim tüv wird nachgesehn...


    da Du ja aber auch Dekra, KÜS undwasweissichnochalles aufsuchen darfst ;);)


    axo: ab 01.01.2007 dürfen alle Prüfvereinigungen die "H"-Abnahme durchführen ;)
    (war ja bislang "TÜV"-Monopol (in den alten Bundesländern...)

  • aaah.. okay. nagut, dann muss ich mich wohl trotzdem ranhalten. alles mist, sehr dumme idee. bau mehr hässliche neuwagen, deutschland!
    danke für die hilfe.

  • Ihr habt zuviel Zeitung gelesen...


    Es war immer so, daß Euch das H aberkannt werden durfte, wenn Ihr das Fz zur HU vorstellt und es nicht mehr dem H entspricht. Dann wurde und wird ein erheblicher Mangel vergeben und Ihr habt einen Monat oder was Zeit, den Mangel zu beheben (H-Zustand wieder herstellen) und das Fz wieder vorzuführen.
    Klar ist sowas in der Praxis äußerst selten. Das wird sich aber auch mit einer Neuregelung nicht ändern.


    Und bei einer Wiederzulassung, bei der ein altes H-Gutachten vorliegt, ist sicher auch bisher schon ein verschärfter Blick auf den Zustand geworfen worden; ob dieser noch den Anforderungen entspricht.


    Zitat

    Original von VolleKanne
    ...nur beim tüv wird nachgesehn...


    Damit meint er sicher nicht nur den TÜV, sondern alle Prüfvereine.
    Die Sache mit allen Prüfern von allen Organisationen startet m.E. nicht am 1.1., sondern mit Inkrafttreten der neuen Zulassungsverordnung und das ist vorraussichtlich am 1.3. nächsten Jahres.