anschnallbefreiung

  • Hallo leute !


    Ich habe einen 1973 knudsen würde ihn gern ohne anschnaller auf h - kennzeichen anmelden weiß einer ob es da komplikationen geben kann ?

  • Da bin ich mir ziemlich sicher, daß es da Komplikationen gibt. Gurtpflicht für die Vordersitze gilt, soweit ich weiß, ab 1.4.70 und damit eigentlich für alle Knudsen.


    Wieso willst Du ohne fahren? Sollten doch serienmäßig verbaut sein und so überflüssig wie Kofferraumairbags oder AOK oder FKK oder wie das ganze In-Meine-Fahrweise-Reinpfusch-Elektronik heisst. sind Gurte ja nun nicht...

    2 Mal editiert, zuletzt von Streetracer ()

  • Nochwas: ich hatte mal nen 58er Käfer, der hatte serienmäßig keine Gurte und baujahrbedingt auch keine Gurtpflciht. War aber irgendwie n Scheissgefühl, so zu fahren...

  • Ich denke auch: no way!


    sowohl der Tüv-er wie auch die Ordnungshüter wissen, ab welches Bj. Gurte eingebaut werden mussten, und somit ab welches Bj. auch die heute gültige Gurtpflicht besteht.


    Und die Gurtpflicht gilt auch für Fahrzeuge vor Bj. 70, wenn Gurte vorhanden sind. Selbst wenn´s alte Beckengurte sind.


    Habe ich vor kurzem erst noch nachgefragt. Arbeite ja "an der Quelle" ;)

  • Ebent. Was soll der Käse mit ohne Gurte fahren? Ist doch echt Quatsch. :irre:


    Gurtpflicht m.E. ab 1969, für alle davor auch, wenn Gurte drin sind.

  • Zitat

    Original von Streetracer
    Nochwas: ich hatte mal nen 58er Käfer, der hatte serienmäßig keine Gurte und baujahrbedingt auch keine Gurtpflciht. War aber irgendwie n Scheissgefühl, so zu fahren...


    gewohnheitssache.
    ich empfinde es als scheißgefühl, wenn der gurt angelegt ist. bin früher immer ohne gefahren, wenn man dann ausnahmsweise ´nen gurt anlegt kommt einem das komisch vor :O
    in meinem kackfaß leg ich auch heute noch keinen gurt an. der sitzt so scheiße, daß ich da halsbeklemmungen von kriege und denke er würde mir im ernstfall den hals durchschneiden (ich spüre den halt permanent unangenehm am hals), außerdem ist´s ohne kopfstützen ohnehin fraglich, ob man sich nen gefallen damit tut.
    eine gurtbefreiung für das fahrzeug halte ich für unmöglich.
    eine personengebundene gurtbefreiung kann man wohl beantragen, ob man sie bekommt :?
    bei polizeikontrollen bin ich auch mit dem text "ich will mir ohne kopfstützen doch nicht das genick brechen aber immer durchgekommen (einmal mußte ich zahlen, da war die asu aber auch schon 7 monate abgelaufen :O )

  • Personenbezogene Befreiung?
    Sowas gibts echt? Hab ich immer für ein Ammenmärchen gehalten....
    Wie und mit welcher Begründung kommt man an sowas ran?
    Gehöre auch zu den Leuten die mit Gurt die Kriese kriegen (egal wie er sitzt) geht bis zu Seitenstichen und Atemnot, ist echt ätzend!

  • Kann das irgend so eine Psycho-Sache sein? Von wegen "Platzangst" oder "Ich fühle mich gefesselt und das hält mich vom aufmerksamen Fahren ab"? :gruebel:

  • Nee, is wirklich so. Platzangst o.ä. KANN klappen (hat bei 'nem Ex-Kollegen von mir funktioniert, der war aber auch bei -zig Gutachtern und Psychologen, kost alles Geld... Aber auch das einzige, was funktioniert. Alles andere kannste knicken...

  • Zitat

    Original von Agathe
    Personenbezogene Befreiung?
    Sowas gibts echt? Hab ich immer für ein Ammenmärchen gehalten....


    ja gibt´s
    zum beispiel für zwerge (<150cm)

  • wer gooeln kann ist .........


    "Befreiung Anschnallpflicht
    Sie wollen sich von der allgemein geltenden Anschnallpflicht befreien lassen.


    Benötigt werden:


    - Personalausweis oder Reisepass
    - Ärztliches Attest
    - Formloser Antrag


    Informationen rund um die Befreiung Anschnallpflicht


    Aus dem ärztlichen Attest soll hervorgehen, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und der Antragsteller von der Gurtpflicht befreit werden muss.


    Außerdem sollten Angaben zur Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).


    Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können ebenfalls von der Gurtpflicht befreit werden.


    Vorsprache:


    Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.


    Gebühren:


    - 27 Euro für eine einjährige Befreiung
    - 38 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren
    - 55 Euro für eine unbefristete Befreiung


    Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.


    Für Schwerbehinderte ist die Befreiung gebührenfrei, bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.


    Rechtliche Voraussetzungen:


    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)"

  • Super! Danke für die Info!!!!
    Na, da werd ich doch mal mit meinem Doc sprechen!


    :O Auch auf die Gefahr hin, das er meint ich sei :stupid: crazy das ich nach Jahren wegen soetwas bei ihm auftauche :O


    Na, wer weiß...einen Versuch ist es ja wert!!!
    LG Agathe