Maschinenkauf Gewerbetreibender

  • Hallo zusammen,


    gesetzt den Fall eine Privatperson möchte eine Maschine (Beispielfall: Hebebühne) haben.


    Ein befreundeter KFZ-Betrieb kauft die beim Hersteller und stellt sie der Privatperson zur Verfügung.
    Ist so etwas denkbar?
    Fallstricke beim Gewerbetreibenden/KFZ-Betrieb?


    Gruß
    Privatperson :whink

  • In Bezug auf was? Steuerlich? Da der Gewerbebetrieb der Privatperson ja Vorsteuer berechnet, sollte das keine Hürde sein. Und warum sollte eine Privatperson keine Hebebühne kaufen dürfen? Ob vom Hersteller oder einem anderen Gewerbebetrieb, scheint mir erst einmal egal.


    Auf was zielt die Frage ? Definiere mal genauer.

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  • Hersteller gibt an Privatperson keinen Rabatt; verlangt Listenpreis.
    Privatperson möchte Maschine jedoch (günstiger) haben; befreundeter Gewerbetreibender würde als Käufer gegenüber Hersteller auftreten.
    Teuronen würden anschließend zwischen Privatperson und befreundetem Gewerbetreibenden wechseln.
    Deshalb die Fräge: "Fallstricke beim Gewerbetreibenden/KFZ-Betrieb?"

    Vielleicht liegt auch Denkfehler vor? Habe keine Ahnung von "Vorsteuer" usw.

  • Wüsste ich nicht. der Gewerbebetrieb verkauft halt weiter. Macht doch erstmal jeder Händler genau so. Ob der Hersteller dann meckert oder Probleme macht, wegen Garantieübergang oder so, das ist ne andere Frage.

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  • Als Gewerbetreibender musst du Gewährleistung einberäumen, 24 Monate wobei nach 12 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Du darfst als Gewerbetreibender die Gewährleistung aber auch auf 12 Monate verkürzen. Einen Gewährleistungsausschluss kannst du aber in der Regel nicht durchsetzen, vor Allem nicht wenn es Neuware ist.


    Wäre mir als Gewerbetreibendem wohl zu blöd, sowas aus Gefälligkeit zu machen, weil innerhalb von 12 Monaten doch allerhand Ungefälligkeit geschehen könnte…

  • Hm, ich revidiere meine Aussage nach Recherchen im sog. Internet.

    1. Verstoß gegen die Bezugsbedingungen des Herstellers

    • Hersteller gewähren Rabatte in der Regel zweckgebunden, z. B. für den Eigenbedarf des Betriebs.
    • Ein Weiterverkauf an Dritte kann als Missbrauch des Rabattsystems gewertet werden.
    • Folge: Der Hersteller könnte den Rabatt zurückfordern, die Geschäftsbeziehung kündigen oder Sanktionen verhängen.

    2. Wettbewerbsrechtliche Risiken

    • Wenn der Betrieb die Hebebühne zu einem Preis verkauft, den andere Händler nicht anbieten können, entsteht ein Wettbewerbsvorteil durch unlautere Mittel.
    • Das kann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

    3. Steuerrechtliche Konsequenzen

    • Der Rabatt könnte als geldwerter Vorteil oder verdeckte Preisgestaltung gewertet werden.
    • Es stellt sich die Frage, ob der Betrieb Umsatzsteuer korrekt abgeführt hat und ob der Verkauf als privater oder betrieblicher Vorgang zu behandeln ist.

    4. Gewerberechtliche Fragen

    • Wenn der Betrieb regelmäßig solche Verkäufe tätigt, könnte das als Handelstätigkeit gelten, die nicht vom Kfz-Gewerbe abgedeckt ist.
    • Das kann eine gewerberechtliche Umwidmung oder zusätzliche Genehmigungen erfordern.


    Auch gestrichen wegen zweifelhafter Quelle *Hust hust KI Hust Räusper*

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  • darf sicher nicht zum EK weiterverkauft werden. Glaube 5% mind drauf, sonst zickt das F-Amt.

    Ansonsten kann der befreundete KFZ-Betrieb ja Mitarbeiterrabatt o.ä. geben.

  • Ohne Gewinn an Privatpersonen müsste als unlauterer Wettbewerb gelten. So wird uns das bei der Arbeit zumindest immer suggeriert, da ab und an auch mal einige Personen aufschreien warum nicht zumindest Mitarbeiter Ersatzteile zum EK haben könnten. Wo da die Grenze liegt sollte Google aber wohl genau wissen.

  • Ohne Gewinn an Privatpersonen müsste als unlauterer Wettbewerb gelten. So wird uns das bei der Arbeit zumindest immer suggeriert, da ab und an auch mal einige Personen aufschreien warum nicht zumindest Mitarbeiter Ersatzteile zum EK haben könnten. Wo da die Grenze liegt sollte Google aber wohl genau wissen.

    Einfach mit Gewinn verkaufen. 5 Euro sind doch auch Gewinn.

  • Ohne Gewinn an Privatpersonen müsste als unlauterer Wettbewerb gelten. So wird uns das bei der Arbeit zumindest immer suggeriert, da ab und an auch mal einige Personen aufschreien warum nicht zumindest Mitarbeiter Ersatzteile zum EK haben könnten. Wo da die Grenze liegt sollte Google aber wohl genau wissen.

    Hab beim alten AG zu deren Einkaufspreis einkaufen können. War schon schön, bei Landefeld 45% Rabatt zu kriegen :laugh:

  • Offiziell erst nach nem Jahr kaufen, dann ist sie gebraucht und hat keine Garantie mehr...und die Firma kann sogar was abschreiben


    Oder?