Gutachten / Offizielle Infos für Felgen 7,5 x 13 et -(minus)19

  • Nur mal damit nichts durcheiander kommt. Es gibt den Brief ja nicht mehr, jetzt heißt das Ding „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Dort steht ja nur der Eigentümer drin. Die eigentlichen Daten sind nur noch in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“, von uns Fahrzeugschein genannt, eingetragen. Wenn die mal da drin sind ist alles Paletti, sind zentral abgespeichert und können von jeder Zulassungsstelle ausgedruckt werden. In dieses Ding muß alles vom Pappbrief oder dem Brief der danach kam eingetippt werden.


    LG

    Andreas

  • Nur mal damit nichts durcheiander kommt. Es gibt den Brief ja nicht mehr, jetzt heißt das Ding „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Dort steht ja nur der Eigentümer drin. Die eigentlichen Daten sind nur noch in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“, von uns Fahrzeugschein genannt, eingetragen. Wenn die mal da drin sind ist alles Paletti, sind zentral abgespeichert und können von jeder Zulassungsstelle ausgedruckt werden. In dieses Ding muß alles vom Pappbrief oder dem Brief der danach kam eingetippt werden.


    LG

    Andreas

    Hört sich schon besser an, dachte mir schon das es Theater gibt ;-)
    Danke für die Klärung.

  • Moin,

    Gibt es eigentlich zu dem escort gutachten oder generell zum rs programm auch eine liste was sich hinter den ford bestellnummern verbirgt?


    Also ford bestellnummer xxx ist ronal rs alufelge mit nummer yyy?

  • Das Problem ist, dass beim Übertag der Eintragungen vom alten Brief in den neuen Schein (in den neuen Briefen steht das ja nicht mehr drin) das - vor der 19 verlustig gegangen ist.

    Es sind also jetzt Felgen der Größe 7,5 x 13 ET 19 eingetragen ( die es gar nicht gibt) statt 7,5 x 13 ET -19.

    Eigentlich eine logische Geschichte, wenn man nicht Zufällig ein Prüfingenieur ist.

    Der alte Brief ist leider nicht mehr da.

    Alter Brief noch vorhanden?

    Dann lässt sich der Fehler doch nachweisen.

  • Alter Brief noch vorhanden?

    Dann lässt sich der Fehler doch nachweisen.

    Jo, zum Glück und der "Schein" ja auch.
    Den wie sich beim Kurzzeit Kennzeichen heraustellte. Ist zudem der "Datensatz" ähm ...weg.