Gutachten / Offizielle Infos für Felgen 7,5 x 13 et -(minus)19

  • Leider nein.

    Da steht nur " Original Ford Alufelge 7,5........"

    Keinerlei Nummer

    Hab was für dich. Ist zwar wieder Capri, aber viel mehr wird man nicht mehr finden. Zur Not damit über Einzelabnahme wieder eintragen lassen.... Was ein Eiertanz.


    Kann dir auch das PDF schicken... Email?

    Ne Felgennummer wird ja auf der Felge stehen :thumbsup:

  • Das Problem ist, dass beim Übertag der Eintragungen vom alten Brief in den neuen Schein (in den neuen Briefen steht das ja nicht mehr drin) das - vor der 19 verlustig gegangen ist.

    Es sind also jetzt Felgen der Größe 7,5 x 13 ET 19 eingetragen ( die es gar nicht gibt) statt 7,5 x 13 ET -19.

    Eigentlich eine logische Geschichte, wenn man nicht Zufällig ein Prüfingenieur ist.

    Der alte Brief ist leider nicht mehr da.

    Hilft Dir nicht mehr, evtl. aber anderen Leuten. Immer peinlichst die Eintragungen beim Um-/Anmelden überprüfen. Unbedingt auf die komplette Übernahme der Texte aus den alten Papieren bestehen. Auch wenn es dann mehrere Anhänge am Schein gibt. Nie nicht die Ummeldestelle verlassen und erst Zuhause kontrollieren. Beim Empfang der Papiere und Bezahlen der Gebühren unterschreibst Du die Richtigkeit der Eintragungen. Alte Papiere unbedingt aufheben.

    Selber leidvoll erfahren, plözlich Auto weiß statt schwarz, alle Rad/Reifenkombinationen nicht mehr drin, nur noch ein Eintrag. Als später die nicht aufgeführte Kombination, die im alten Schein drin war, gefahren werden sollte, durfte die nicht mehr verwendet werden. Keine nachträgliche Reklamation möglich, obwohl alte Papiere vorhanden sind. Müssen sie zum TÜV und abnehmen bzw. eintragen lassen war die Auskunft.

    Haha, an den alten Karren nimmt keiner mehr was ab.


    Alles gegen den Bürger kann ich dazu nur feststellen, und Gebühren kostet es auch noch. Eine Behörde macht keinen Fehler.


    LG

    Andreas

  • Alles richtig.

    Allerdings habe ich das Auto so gekauft und beim Kauf gemerkt,dass da was fehlt.

    Deswegen lässt man ja nicht das Auto stehen.


    Danke an alle die geholfen haben.

    Gruss

    Reiner

  • Das von Andreas kann ich so nicht unbedingt unterschreiben. Escort hatte 450kg Anhängelast eingetragen, in der Bedienungsanleitung standen allerdings 650kg drin. Bin dann n paar Tage nach der Zulassung (war vorher auf 07er) wieder hin und hab ihnen gesagt dass da ein Fehler passiert ist. Haben es anstandslos geändert. Ist aber auch schon ne Weile her.


    Im Nachhinein hab ich gemerkt, dass die Bedienungsanleitung von der 2. Serie des 2er Escort war, meiner war aus der 1. Serie und so hätten die 450kg eigentlich gestimmt. Nunja, er zieht auch 650kg, von dem her passt es ja )A(

  • Na da bin ich mal gespannt. Dienstag ist bei mir Tüv Abnahme geplant. Irgendwann vor X Jahren musste ich wegen der Eintragung Fahrwerksfedern auch diesen "Neuen Brief" zwangsweise annehmen.
    Da sind auch keine Eintragungen des alten Briefes übernommen worden.
    Dafür hätte ich laut Straßenverkehrsamt Tante ja den alten Brief. Im Fahrzeugschein waren alle Eintragungen dann vorhanden.
    Wenn die mir jetzt so was erzählen wollten ( auch noch neue Stadt ) Flippe ich da aus.
    Das ist deren verdammtes Ding das richtig zu machen nicht meins ! Dafür zahle Gebühr.

  • Nur mal damit nichts durcheiander kommt. Es gibt den Brief ja nicht mehr, jetzt heißt das Ding „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Dort steht ja nur der Eigentümer drin. Die eigentlichen Daten sind nur noch in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“, von uns Fahrzeugschein genannt, eingetragen. Wenn die mal da drin sind ist alles Paletti, sind zentral abgespeichert und können von jeder Zulassungsstelle ausgedruckt werden. In dieses Ding muß alles vom Pappbrief oder dem Brief der danach kam eingetippt werden.


    LG

    Andreas

  • Nur mal damit nichts durcheiander kommt. Es gibt den Brief ja nicht mehr, jetzt heißt das Ding „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Dort steht ja nur der Eigentümer drin. Die eigentlichen Daten sind nur noch in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“, von uns Fahrzeugschein genannt, eingetragen. Wenn die mal da drin sind ist alles Paletti, sind zentral abgespeichert und können von jeder Zulassungsstelle ausgedruckt werden. In dieses Ding muß alles vom Pappbrief oder dem Brief der danach kam eingetippt werden.


    LG

    Andreas

    Hört sich schon besser an, dachte mir schon das es Theater gibt ;-)
    Danke für die Klärung.

  • Moin,

    Gibt es eigentlich zu dem escort gutachten oder generell zum rs programm auch eine liste was sich hinter den ford bestellnummern verbirgt?


    Also ford bestellnummer xxx ist ronal rs alufelge mit nummer yyy?

  • Das Problem ist, dass beim Übertag der Eintragungen vom alten Brief in den neuen Schein (in den neuen Briefen steht das ja nicht mehr drin) das - vor der 19 verlustig gegangen ist.

    Es sind also jetzt Felgen der Größe 7,5 x 13 ET 19 eingetragen ( die es gar nicht gibt) statt 7,5 x 13 ET -19.

    Eigentlich eine logische Geschichte, wenn man nicht Zufällig ein Prüfingenieur ist.

    Der alte Brief ist leider nicht mehr da.

    Alter Brief noch vorhanden?

    Dann lässt sich der Fehler doch nachweisen.

  • Alter Brief noch vorhanden?

    Dann lässt sich der Fehler doch nachweisen.

    Jo, zum Glück und der "Schein" ja auch.
    Den wie sich beim Kurzzeit Kennzeichen heraustellte. Ist zudem der "Datensatz" ähm ...weg.