V6 mit 2,3 l mit 108 PS !!!

  • Aloha,


    jau, da isser, der von mir so lange gesuchte 2,3l V6 mit 108 PS, den man statt 2l V6 mit H-Kennzeichen ohne Gezeter eintragen lassen kann.... ;(


    Hab den Herrn mal gefragt, es ist definitiv der mit 108 PS.


    Wie gut, dass Bremerhaven so weit weg ist, sonst würd ich mir glatt noch 'nen zweiten Ersatzmotor holen 8)


    Nur so als Info für alle, denen der 2l V6 zu mickrig ist.... :O


    Liebe Grüße, Bonnie & GXL


    P.S. Da isser

  • was ist das Problem?? ?(?(?(
    Is nich einzutragen?, zu weit?,keine Lust???


    hab´s wirklich nicht verstanden..... :baby:

  • Zu weit... buhuhu.... zumindest um sich den 2,3er nur fürn Spass zu holen, denn Madame bekommt ja den 2l V6 von Kowalski!


    Der 2,3er wär dann sowas zum gemütlich, ohne Stress schön gründlich aufbauen, mit allem Schnickschnack und dann rein damit wenn Madame ihre Rundum-Erneuerung bekommt (so in ca. 2 Jahren).


    Aber vielleicht ist ja jemand von "da oben" interessiert, drum hab ich's gepostet.


    Denn diesen Motor (mit 108 PS) würde mir sogar mein Originalitäts-fanatischer TÜV-Prüfer hier ohne Gezeter samt H-Kennzeichen eintragen (den 114 PS verweigert er mir im Bezug auf das H-Kennzeichen).


    Sodele.


    Liebe Grüße, Bonnie & GXL

  • der typ hat die ölpeilstäbe vertauscht :D
    ich meine die differieren ein wenig in ihrer länge 8o
    falls da einer von mitbietet, sollte er den zum motor gehörenden fordern ;)

  • Ja, nicht nur der Ölpeilstab ist zu neu, auch die Servopumpe sieht nicht so richtig alt aus.


    Bevor ich den als 108PS Motor in Angriff nehmen würde, sollte man sich noch eine Detailaufnahme vom Zylinderkopf machen lassen.
    Vom Siamesischen Auslaß, da muß dann AN stehen. Steht da A9 ist es ein 114PS Motor.

  • Hallo Bonnie,
    ich stelle jetzt einfach mal die Behauptung auf das mittlerweile alle Köln V 6 h-fähig im Knudsen sind. Natürlich inkl. dem Bigblock 2.8 l. Einfach deswegen weil der Anforderungskatalog vom Tüv Motoren vom gleichen Hersteller die es vor was weiss ich wieviel Jahren (ich glaube es waren 20, müsste ich nochmal nachlesen) rein kategorisch zulässt. Wenn dann noch die Bremsanlage stimmt (was ja beim Taunus bis 180 PS möglich ist) wird das Ding auch mit H eingetragen. Ich habs mir mehr als einmal überlegt weil ich ja das gleiche Ding nur etwas grösser bei meinem Dodge mache.
    Hau rein
    Jürgen

  • Hi, was stimmt da jetzt nicht genau?wenn ich mir da mal detailfotos zuschicken lasse müßt ihr mal sagen, bekomme wohl zunächst mal den 2,3er vom Vetho aber nen erstazmotor hat schon was...
    Gruß Tobi

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Hallo Bonnie,
    ich stelle jetzt einfach mal die Behauptung auf das mittlerweile alle Köln V 6 h-fähig im Knudsen sind. Natürlich inkl. dem Bigblock 2.8 l. Einfach deswegen weil der Anforderungskatalog vom Tüv Motoren vom gleichen Hersteller die es vor was weiss ich wieviel Jahren (ich glaube es waren 20, müsste ich nochmal nachlesen) rein kategorisch zulässt.

    Um das 100%ig sagen zu könne, müsst ich auch nochmal nachlesen.
    Ich meine: Alle Ford Motoren, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und natürlich alle, die jemals im Taunus 1 Serie waren. Dabei müssen sie nicht unbedingt aus dem Taunus stammen, ein 108er aus nem Granni ginge auch.
    Die 30 Jahre alten müssen, soweit ich mich erinnere, nicht vor 30 Jahren schon beziehbar gewesen sein, sondern jeder einzelne tatsächlich Herstellungsdatum älter als 30 sein.


    Gruß, Arne

  • moin,


    das is ermessenssache des prüfers,
    ich hab zum beispiel in meinem 73er
    granni nen 2,8i eingetragen auf
    H-Kennzeichen ... den gabs zwar in dem fahrzeug,
    aber erst 3 jahre später und dann nur mit
    ovaler ansaugbrücke ...


    grüße

  • Letztendlich ist in Bezug aufs H alles Ermessenssache des Prüfers..
    Die Richtlinien lassen sich aber z.B. als Prognose nutzen, sind halt "Richtlinien" ;)
    Und wenn man es mag, kann man beim TÜV drauf pochen. Ob es dann was bringt, ist eine andere Frage.


    Außerdem schreibst Du ja selbst: Den Motor gab es im Granni1, damit ist er auch nach Richtlinie zulässig.
    Von Ansaugbrücken hab ich keine Ahnung, vll hatte der Prüfer es auch nicht ;)


    Gruß, Arne