Mal ne Frage zu Kurzzeit Kennzeichen

  • Zitat vom Straßenverkehrsamt Bremen:


    Voraussetzungen
    Der Hauptwohnsitz oder die Betriebsstätte des Antragstellers ist in Bremen bzw. der Standort des Fahrzeugs für das das Kurzeitkennzeichen beantragt werden soll, befindet sich in Bremen
    Das Fahrzeug muss stillgelegt sein und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen
    Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen sind ohne gültige Hauptuntersuchung lediglich in folgenden Fällen möglich:


    Zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Erlangung einer Betriebserlaubnis bis zur nächstgelegenen Untersuchungs- bzw. Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk und zurück.
    Zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

  • Moin!


    Ich habe vor Kurzem ohne Probleme eine Kurzzeitkennzeichen bekommen, für ein Fzg. ohne TÜV.
    Im Schein wurde aber eingeschränkt 'nur für Fahrten zum TÜV im Landkreis'.
    Die roten Nr. für gewerbetreibende darf dieser eigentlich nicht verleihen, wenn doch ist er mit einem Bein im Gefängnis...
    O-Ton Werkstattmeister
    War früher eigentlich problemlos möglich, heute jaulen die gleich herum...
    Darf ich nicht, hab' dafür unterschrieben! blablabla...
    Am besten selber ein Kleingewerbe anmelden


    Es ist zum Kotzen


    Gruß
    Steve