Knudsen Coupe

  • So, nun is es doch soweit und ich werd mir nen Knud zulegen.


    Der stand bzw steht noch in ner Scheune aus der ich neulich einiges an RS Teilen rausgezogen hab für meinen Escort.
    Der Besitzer meinte der muss weg also hab ich nicht nein gesagt :)


    Leider nicht ganz komplett so wies aussieht. Er is grad am Teile zusammensuchen. Bis jetzt fehlen wohl: Frontscheibe und Vorderachse komplett
    Wenn er hier is dann mach ich mal ne vernünftige Bestandsaufnahme
    Evtl wird man ja hier fündig :rolleyes:



    Einmal editiert, zuletzt von tschuliaes ()

  • papiere sind überbewertet. kaufvertrag reicht, abnahme nach §21 und neue papiere ausstellen lassen.


    ach ja...natürlich im kaufvertrag vermerken dass die bude ohne papiere übergeben wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Tim ()

  • papiere: sicherlich ist es einfach und kein problem neue papiere zu bekommen...


    was aber zum problem werden kann: nach fertigstellung/restaurierung/neulackierung steht plötzlich ein dunkler, fieser typ da - wedelt mit dem echten brief und verlangt herausgabe der kiste


    und schon: :scheissepiek:

  • nein. denn mit ausstellung neuer papiere wird der alte brief "zur fahndung" ausgeschrieben. sollte er irgendwo auftauchen, wird er eingezogen

  • ok. wieder was gelernt...
    (möchte ich nur niemals erleben...)


    gruß
    jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Wenn du ne Restaurationsbasis ohne Papiere kaufst, alles neu machst und der Karren 1A dasteht, hat der Briefinhaber keinen Anspruch auf Herausgabe des fertigen Fahrzeuges, wenn du das Auto in dem Glauben gekauft hast, das der Verkaeufer der rechtmaessige Besitzer ist.


    Da gabs ne Zeit lang ne Masche, dass nach nem Jahr der Kumpel des Verkaeufers mit dem Brief gekommen ist und das Auto herausgegeben werden musste. Dem wurde aber ein Riegel vorgeschoben.

  • kann ich ja garnicht glauben.......


    wenn jemand was verkauft wovon er nicht der "eigentümer" ist kann der käufer auch kein eigentümer werden.
    meine meinung......

  • Inhaber des Briefes ist aber nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeuges... steht sogar drauf. Das regelt der Kaufvertrag.

  • Wenn ich mir die Karre so ansehe, scheinen mir die fehlenden Papiere das kleinste Problem zu sein....

    Einmal editiert, zuletzt von sinnlos ()

  • das der briefbesitzer nicht automatisch der eigentümer ist habe ich ja auch nicht geschrieben......
    ist aber im allgemeinen ein indietz dafür.....
    der vermerk ist aber doch auch nur auf dem EU brief und nicht auf dem bundesdeutschen oder?



    halter der im brief steht
    eigentümer der ihn gerade hat
    besitzer der dem er gehört. was er natürlich mit kaufvertrag nachweisen sollen könnte.......

  • Alex 73 hat völlig recht, der "neue" Brief ist ja gar keiner mehr sondern eine Zulassungsbescheinigung. Bei dem alten Brief war es tatsächlich so, das der Inhaber des Briefes auch als Besitzer des Fahrzeugs galt.
    Da die Kiste vermutlich mindestens noch den grünen Brief, wenn nicht sogar den grauen hat, wäre ich mir nicht so sicher ob das Teil nicht herausgegeben werden muss wenn einer kommt und mit dem Originalbrief wedelt.

  • Grad mal bei der Zulassungsstelle angerufen.
    Kaufvertrag und ne eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer einholen. Danach zur Zulassungsstelle mit den Daten vom Fahrzeug.
    Nach Ablauf der Aufbietungsfrist ist der alte Brief, falls er denn wieder auftaucht ungültig bzw quasi "wirkungslos" falls damit gewedelt wird.

  • Kollege hatte nen Golf gekauft ohne Papiere....steht hat ja zeit ist jung. Ist denn mal wieder Autos kaufen Und kommt ins Gespräch was er so hat usw.
    Der Verkäufer meinte sowas hatte er auch mal und was stellt sich raus sogar mit der selben fshrgestellnummer.......
    Jetzt kann er wählen er kauft den Brief oder gibt auto zurück....
    Das ist mein letzter stand......
    Ihm wurde der Golf vor ca. 15 Jahren aus der Scheune zusammen mit anderen Autos entwendet.....

  • Wie lange ist die aufbietungsfrist????


    PS .du merkst halt erst ob was gegen das Fahrzeug vorliegt wenn du es zulassen willst.
    Und dazu brauchst du TÜV usw.....
    Früher konnte man als Privatperson eine kba anfrage machen und dieses geht nicht mehr.
    Also bevor man anfängt Geld rein zu stecken.
    Kann jetzt wohl nur noch die Zulassungsstelle oder Land Rat oder wer eben für die Zulassung zuständig ist machen.

  • 14 tage ???????
    stelle zum winter mein auto weg und muss alle 13 tage schauen obs noch da ist :?: .
    mach ichs nicht hats zum frühjahr nen neuen besitzer....oder könnte...... schon klar

  • Üblicherweise hast du ja den Brief wenn du DEIN Auto über den Winter wegstellst und alles ist Tacko. Falls du den Brief verloren hast bist ja du in der Pflicht den als verloren zu melden. Und falls du nen Brief hast aber das Auto nicht dazu dann solltest wohl auch tätig werden. Und genau das wird in den 14 Tagen geklärt ob bei dem Auto mit der FIN was am laufen ist....

  • richtig ich habe den brief.....


    der neue "besitzer" dann aber auch....


    und darum gings ja nun die ganze zeit hier oder liege ich falsch?
    das ich ein auto ohne papiere kaufe was eigendlich ja jemanden anders gehört und dieser auch noch idealerweise den brief hat.
    sprich ich keinen beitz an etwas erwerben kann was dem verkäufer schon nicht gehört hat.

    Einmal editiert, zuletzt von alex73 ()

  • moin alex,


    glaube da liegst du falsch:


    in diesem fall ist ja die karre bzw. deren fin und auch die brief-nr beim kba (noch) bekannt/angelegt/einsehbar


    jetzt kommt nachts der böse räuber, räubert dein auto und beantragt neue papiere.


    also geht die anfrage ans kba


    die finden ja jetzt aber sofort über die fin die orig. briefnummer sprich halter/besitzer: dich


    also kommt der böse räuberer in erklärungsnotstand




    das was ich meinte sind die fälle wo die karren schon jahre/jahrzehntelang in irgendwelchen scheunen vor sich hindümpelten; sprich: beim kba KEINE daten mehr über fin, briefnummer usw. vorhanden


    dann greift die 14-tage aufbietungsfrist und der beantrager erhält neue papiere


    verwirrung komplett !?


    gruß
    jürgen

  • jürgen ich verstehe das schon.....


    beschäftige mich ja nebenbei mit bmw motorradoldtimern überwiegend vorkrieg......
    und da gibt keiner irgeneine fahrgestellnummer bekannt aus angst das da irgendwo noch der originale brief rumschwirrt.
    sind so sachen die man haben muss aber nicht zulassen will.
    und solch originaler kfz-brief bringt dann schon mal den einen oder anderen hunderter.... wenn er nicht entwertet ist....
    und warum????
    zum zulassen brauch ich keinen und ggf. reicht ein entwerteter


    aber egal ich glaube nicht das es so einfach ist eigentum zu erwerben...
    ich gehe in dem fall davon aus das mir als eigentümer und besitzer aus meinen "beständen" ein fahrzeug entwendet wurde wo ich den kfz brief sowie kaufvertrag vom vorbesitzer habe .
    ich also eigentümer......
    fällt mir aber erst zb. zwei jahre oder später auf das kfz weg ist.
    für einen neuen brief musste ne eidesstattliche erlärung gemacht werden 14tage aufbietungsfrist hin oder her....


    und wie ist das eidesstattlichen versicherung......... und dann taucht der alte brief wieder auf???????


    wird man sehen wenn es mal jemanden trifft wie dort verfahren wird in solchem fall.


    gruss alex

    Einmal editiert, zuletzt von alex73 ()