Knudsen Coupe

  • Kollege hatte nen Golf gekauft ohne Papiere....steht hat ja zeit ist jung. Ist denn mal wieder Autos kaufen Und kommt ins Gespräch was er so hat usw.
    Der Verkäufer meinte sowas hatte er auch mal und was stellt sich raus sogar mit der selben fshrgestellnummer.......
    Jetzt kann er wählen er kauft den Brief oder gibt auto zurück....
    Das ist mein letzter stand......
    Ihm wurde der Golf vor ca. 15 Jahren aus der Scheune zusammen mit anderen Autos entwendet.....

  • Wie lange ist die aufbietungsfrist????


    PS .du merkst halt erst ob was gegen das Fahrzeug vorliegt wenn du es zulassen willst.
    Und dazu brauchst du TÜV usw.....
    Früher konnte man als Privatperson eine kba anfrage machen und dieses geht nicht mehr.
    Also bevor man anfängt Geld rein zu stecken.
    Kann jetzt wohl nur noch die Zulassungsstelle oder Land Rat oder wer eben für die Zulassung zuständig ist machen.

  • 14 tage ???????
    stelle zum winter mein auto weg und muss alle 13 tage schauen obs noch da ist :?: .
    mach ichs nicht hats zum frühjahr nen neuen besitzer....oder könnte...... schon klar

  • Üblicherweise hast du ja den Brief wenn du DEIN Auto über den Winter wegstellst und alles ist Tacko. Falls du den Brief verloren hast bist ja du in der Pflicht den als verloren zu melden. Und falls du nen Brief hast aber das Auto nicht dazu dann solltest wohl auch tätig werden. Und genau das wird in den 14 Tagen geklärt ob bei dem Auto mit der FIN was am laufen ist....

  • richtig ich habe den brief.....


    der neue "besitzer" dann aber auch....


    und darum gings ja nun die ganze zeit hier oder liege ich falsch?
    das ich ein auto ohne papiere kaufe was eigendlich ja jemanden anders gehört und dieser auch noch idealerweise den brief hat.
    sprich ich keinen beitz an etwas erwerben kann was dem verkäufer schon nicht gehört hat.

    Einmal editiert, zuletzt von alex73 ()

  • moin alex,


    glaube da liegst du falsch:


    in diesem fall ist ja die karre bzw. deren fin und auch die brief-nr beim kba (noch) bekannt/angelegt/einsehbar


    jetzt kommt nachts der böse räuber, räubert dein auto und beantragt neue papiere.


    also geht die anfrage ans kba


    die finden ja jetzt aber sofort über die fin die orig. briefnummer sprich halter/besitzer: dich


    also kommt der böse räuberer in erklärungsnotstand




    das was ich meinte sind die fälle wo die karren schon jahre/jahrzehntelang in irgendwelchen scheunen vor sich hindümpelten; sprich: beim kba KEINE daten mehr über fin, briefnummer usw. vorhanden


    dann greift die 14-tage aufbietungsfrist und der beantrager erhält neue papiere


    verwirrung komplett !?


    gruß
    jürgen

  • jürgen ich verstehe das schon.....


    beschäftige mich ja nebenbei mit bmw motorradoldtimern überwiegend vorkrieg......
    und da gibt keiner irgeneine fahrgestellnummer bekannt aus angst das da irgendwo noch der originale brief rumschwirrt.
    sind so sachen die man haben muss aber nicht zulassen will.
    und solch originaler kfz-brief bringt dann schon mal den einen oder anderen hunderter.... wenn er nicht entwertet ist....
    und warum????
    zum zulassen brauch ich keinen und ggf. reicht ein entwerteter


    aber egal ich glaube nicht das es so einfach ist eigentum zu erwerben...
    ich gehe in dem fall davon aus das mir als eigentümer und besitzer aus meinen "beständen" ein fahrzeug entwendet wurde wo ich den kfz brief sowie kaufvertrag vom vorbesitzer habe .
    ich also eigentümer......
    fällt mir aber erst zb. zwei jahre oder später auf das kfz weg ist.
    für einen neuen brief musste ne eidesstattliche erlärung gemacht werden 14tage aufbietungsfrist hin oder her....


    und wie ist das eidesstattlichen versicherung......... und dann taucht der alte brief wieder auf???????


    wird man sehen wenn es mal jemanden trifft wie dort verfahren wird in solchem fall.


    gruss alex

    Einmal editiert, zuletzt von alex73 ()