Knudsen Coupe

  • So, nun is es doch soweit und ich werd mir nen Knud zulegen.


    Der stand bzw steht noch in ner Scheune aus der ich neulich einiges an RS Teilen rausgezogen hab für meinen Escort.
    Der Besitzer meinte der muss weg also hab ich nicht nein gesagt :)


    Leider nicht ganz komplett so wies aussieht. Er is grad am Teile zusammensuchen. Bis jetzt fehlen wohl: Frontscheibe und Vorderachse komplett
    Wenn er hier is dann mach ich mal ne vernünftige Bestandsaufnahme
    Evtl wird man ja hier fündig :rolleyes:



    Einmal editiert, zuletzt von tschuliaes ()

  • papiere sind überbewertet. kaufvertrag reicht, abnahme nach §21 und neue papiere ausstellen lassen.


    ach ja...natürlich im kaufvertrag vermerken dass die bude ohne papiere übergeben wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Tim ()

  • papiere: sicherlich ist es einfach und kein problem neue papiere zu bekommen...


    was aber zum problem werden kann: nach fertigstellung/restaurierung/neulackierung steht plötzlich ein dunkler, fieser typ da - wedelt mit dem echten brief und verlangt herausgabe der kiste


    und schon: :scheissepiek:

  • nein. denn mit ausstellung neuer papiere wird der alte brief "zur fahndung" ausgeschrieben. sollte er irgendwo auftauchen, wird er eingezogen

  • Wenn du ne Restaurationsbasis ohne Papiere kaufst, alles neu machst und der Karren 1A dasteht, hat der Briefinhaber keinen Anspruch auf Herausgabe des fertigen Fahrzeuges, wenn du das Auto in dem Glauben gekauft hast, das der Verkaeufer der rechtmaessige Besitzer ist.


    Da gabs ne Zeit lang ne Masche, dass nach nem Jahr der Kumpel des Verkaeufers mit dem Brief gekommen ist und das Auto herausgegeben werden musste. Dem wurde aber ein Riegel vorgeschoben.

  • kann ich ja garnicht glauben.......


    wenn jemand was verkauft wovon er nicht der "eigentümer" ist kann der käufer auch kein eigentümer werden.
    meine meinung......

  • Inhaber des Briefes ist aber nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeuges... steht sogar drauf. Das regelt der Kaufvertrag.

  • Wenn ich mir die Karre so ansehe, scheinen mir die fehlenden Papiere das kleinste Problem zu sein....

    Einmal editiert, zuletzt von sinnlos ()

  • das der briefbesitzer nicht automatisch der eigentümer ist habe ich ja auch nicht geschrieben......
    ist aber im allgemeinen ein indietz dafür.....
    der vermerk ist aber doch auch nur auf dem EU brief und nicht auf dem bundesdeutschen oder?



    halter der im brief steht
    eigentümer der ihn gerade hat
    besitzer der dem er gehört. was er natürlich mit kaufvertrag nachweisen sollen könnte.......

  • Alex 73 hat völlig recht, der "neue" Brief ist ja gar keiner mehr sondern eine Zulassungsbescheinigung. Bei dem alten Brief war es tatsächlich so, das der Inhaber des Briefes auch als Besitzer des Fahrzeugs galt.
    Da die Kiste vermutlich mindestens noch den grünen Brief, wenn nicht sogar den grauen hat, wäre ich mir nicht so sicher ob das Teil nicht herausgegeben werden muss wenn einer kommt und mit dem Originalbrief wedelt.

  • Grad mal bei der Zulassungsstelle angerufen.
    Kaufvertrag und ne eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer einholen. Danach zur Zulassungsstelle mit den Daten vom Fahrzeug.
    Nach Ablauf der Aufbietungsfrist ist der alte Brief, falls er denn wieder auftaucht ungültig bzw quasi "wirkungslos" falls damit gewedelt wird.