Verzollungsfrage bzgl. Uebersieslungsgut

  • Kennt sich wer von Euch aus? Der Zoll selbst ist eher unflexibel und die Speditionen zu faul um sich richtig zu kuemmern.
    :michi:

  • Also ich hab über die Fa. mal mehrere Spielplätze und auch eine Safe-Tür in den USA bestellt. Die Spedition hat da alles gemacht inklu Zollabwicklung. Das war recht problemlos.


    Helfen wird dir das jetzt warscheinlich nicht ... ?(

  • Wenn es hier um die Frage geht, wann das Zeug im Container bei Umzug nach Deutschland nicht verzollt werden muss: mein Moped aus Japan musste vor Umzug 6 Monate auf mich zugelassen sein (Kaufdatum reicht nicht), nach dem Umzug gab es noch eine Verkaufssperre von einen Jahr. So galt es als Teil meines Haushalts ...


    Speditionen wissen so etwas nicht, Verbindliches gibt es dazu nur vom Zoll. Vielleicht den Baur eta mal anfragen?

  • Geht darum, dass ich nen Jahr in Kanada geleht und gearbeitet habe. Nun moechte ich u.a. meine Karren mit nach D nehmen.


    Habe meine Meldeadresse im Elternhaus nixht aufgegeben, da ich private Altersvorsorge, Karre fuer meine Mutter, Anwartschaft auf Krankenversicherung etc weiter mit meinem Deutschen Girokonto gezahlt habe Wollte ncht fuer immer auswandern, wozu also alle Zelte abbrechen. Nun behauptet der Zoll dass Kanda nur mein Zweitwohnsitz waere... was gem bgb aber anders definiert ist. Aher der Zoll nimmt sich ja schonmal gern was raus, hat da einer von EuchAhnung?

  • Hast du das schriftlich? Dann schriftlich widersprechen mit der Androhung, dir auf deren Kosten einen Anwalt zu nehmen. Und dann zur Not wohl wirklich Anwalt fragen und ggf. in Anspruch nehmen. Ist halt so eine Frage der Rechtsschutzversicherung bzw. was man bereit ist auszugeben / zu riskieren.

  • Das sollte dann doch schon mal helfen die Zeit die Du im Ausland tätig warst nachzuweisen...nun ist halt die Frage ob Du verpflichtet bist Deinen Erstwohnsitz über diesen Zeitraum in Kanada anmelden müsstest......