Einmal auskotzen. Danke

  • Moin! Frage, Gutachter von der lvm beauftragt war da, Wagenwert 4500. Schaden 1600 inkl Mwst.
    Werkstatt sagt das wird knapp. Will es evtl slbst machen, sehe aber nicht ein das zu einem Preis unter Werkstattkosten zu erledigen.Was tun?

  • Werkstatt suchen. Abtretungserklärung unterzeichnen. Auto reparieren lassen. Abholen. Freuen. Fahren. Kein Theater. Wie wärs denn damit?

  • a) Wenn Du nicht über eine Werkstatt bzw mit Rechnung abrechnest ziehen die Dir die Märchensteuer von der Summe ab.


    b) Wenn der Gutachter der LVM meint, daß sich das für 1600,- reparieren lässt, dann soll die LVM Dir eine Werkstatt vermitteln, die den Schaden für das Geld ordentlich repariert. Die Versicherungen haben alle Vertragsbuden. Ich empfehle aber regelmäßige Krankenbesuche. Wenn Du da regelmäßig nachschaust und Schritt für Schritt Bilder machst, passieren auch keine Schönheitsfehler. ;)

  • Händler sind zum Verkaufen da. Ich würde eine gute Lackiererei oder einen Karosseriebauer bevorzugen.
    Jutta ergänzt: Hatte neulich ein Interview mit einem Fachanwalt für Oldtimer. Der sagte, die meisten vergessen den Wertverlust hinzuzurechnen. Wenn du den Wagen irgendwann verkaufen willst, musst du den Schaden angeben. Dadurch fällt der Verkaufspreis natürlich niedriger aus. Die Differenz muss deine Versicherung auch noch zahlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von jj ()

  • Ja, Wertverlust bei Oldtimer einrechnen lassen und nachfragen ob das in Benz-Werkstatt zu dem Preis machbar ist. Wenn nicht, mit KVA der DB-Werkstatt zu Gutachter gehen und um Anpassung des Gutachtens bitten. Wenn Gutachter sagt, da du nie in DB Werkstatt warst mit dem Wagen, rechnet er auch nicht mit den Sätzen davon, sondern mit denen einer freien Werkstatt (darf er bzw. die Versicherung glaub ich neuerdings so machen), dann anführen, dass keine freie Werkstatt die exakten Spaltmaßtabellen / -lehren besitzt und diese Arbeit im Gegensatz zu einem Anbauteiletausch (z.B. Stoßstange oder so) somit nur von einer Fachwerkstatt (DB, Oldtimerwerkstatt oder Karosseriebaubetrieb) durchführbar ist.
    Märchensteuer wird abgezogen, wenn du den Schaden selbst behebst bzw. gar nicht behebst.
    Fahrzeugausfall für Dauer des Werkstattaufenthalts (max. aber eine Woche glaube ich) für Oberklasselimousine einrechnen, gibt schwer Schotter.


    Achso: die LVM versucht (wie wahrscheinlich jede Versicherung) sich mit fadenscheinigen Argumenten vorm Zahlen zu drücken, wie ich ja neulich mit meiner kaputten Audi-Heckscheibe ("Heckscheiben gehen durch Herunterfallen der Klappe ohne Dämpfer erfahrungsgemäß nicht kaputt") in der Privathaftpflicht merken musste :-(. Einfach hart bleiben, im Endeffekt ging es bei mir auch ohne Anwalt (dafür habe ich auf die Nutzungsausfallentschädigung verzichtet, eigentlich bin ich wohl zu nett), sondern ein böser Telefonanruf beim SB reichte aus.

  • Zum Lacker fahren und einen Festpreis aushandeln.


    Nach Gutachten abrechnen. ( die zahlen dann nur netto )


    Nutzungsausfall für nicht genommenen Ersatzwagen nach der Instandsetzung beantragen.


    Der Gutachter muss den Wertverlust im Gutachten berücksichtigen.


    Achso fast vergessen :
    Das wichtigste : den Typen finden der den Schaden verursacht hat,
    und ihm in die Fresse schlagen !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Netjunk2 ()

  • Das sieht wirklich nach einem Arschloch ähm Vandalenakt aus.... Diese Hurenkinder würde ich am liebsten mit dem nackten Arsch auf glühende Kohlen setzen....

  • Muss denn sowas wirklich immer so ausarten? Ich finde deinen Hang zur körperlichen Gewalt gegenüber solchen zugegebenermaßen nicht lebensberechtigten Subjekten echt maßlos untertrieben. Man sollte dem Übeltäter die glühenden Kohlen so lange rektal einführen bis sie oral zum Vorschein kommen und es aus den Ohren qualmt - je nachdem was zuletzt eintritt. ;-)