H Kennzeichen - ein Versuch

  • Hallo zusammen,
    gestern wollte ich meinem Granada ein H-Kennzeichen spendieren, Fehlanzeige!
    Aber erst mal der Reihe nach.
    Also 2,8 Granada Giha, Bj 1982, Technisch top, Rest nicht restauriert, Orginallackierung, kein Rost
    1. Es muss eine komplette neue Hauptuntersuchung mit AU gemacht werden!
    Hallo die alte ist genau 2 Wochen her! Allso gut machen wir. Wie erwartet technisch alles Bestens, Bremsen Top, Radlager alle ok, kein Ölverlust, Karosserie kein Rost, natürlich auch keine Durchrostungen! Der eine Nebelscheinwerfer steht ein weni9g zu hoch, der Bordcomputer meldet den Tank leer
    Dann geht es weiter:
    2.Die Werbebeschriftung muss runter!
    Was? Erstens ist sie dezent und zweitens besteht das Unternehmen in ähnlicher Form seit 1991! Hab ich noch nirgends gelesen, Diskussion erfolglos!
    3. Das Holzlenkrad trage ich nicht ein, das hätte bis 1992 passieren müssen.
    Wenn ich mich richtig erinnere heißt es das die Eintragungen möglich gewesen sein müssten! Natürlich gibt es für das Lenkrad eine ABE und eine Rechnung von 1986! Auch hier Diskussion erfolglos!
    und jetzt kommt der Hammer!
    4. Mit dem Fahrzeug bekommen sie sowie so kein H der wird ja noch normal als Werkstattwagen genutzt, H Fahrzeuge müssen erhalten werden und nicht im Alltag verwendet werden?
    Was ist das denn für eine Vorgabe bzw. Aussage vom Tüv-Mann! Klar waren über den grauen Recaro-Velursitzen schwarze Schonbezuge, ich lasse doch keinen mit dreckiegn Klamotten auf diese Sitze. Un natürlich waren im Kofferraum über den orginalen sauberen Teppichen ein Kunsstoffwanne mit Werkzeug und so.


    Und Jetzt? Dürfen H Fahrzeuge wirklich nicht im Alltag genutzt werden?
    Prüfer wechseln? Gibt es diese Vorschriften wirklich?
    Helft mir bitte
    H Georg
    der trotzdem schöne Weihnachten wünscht :festedruff:

  • 3 Möglichkeiten:


    1. Das tun was er sagt um das H bei ihm zu bekommen


    2. H-Kennzeichen bleiben lassen


    3.
    Bei nem anderen Prüfer mal anfragen und die Punkte ansprechen. Musst ja
    nicht sagen das ein Prüfer das schon abgelehnt hat. Einfach mal
    informieren


    Das mit den Werbeschriftzügen, Lenkrad etc is einfach Auslegungssache des jeweiligen Prüfers. Wenn einer das nicht abnehmen will dann is das so. Da hilft auch kein diskutieren!

  • Krabapel
    nee,nee der arbeitet in der Werkstatt meines Vertrauens.
    Aber mal im Ernst, alles Blödsinn was der sagt oder ist da wirklich was drann? Habe keine Lust beim nächsten mal das selbe zu erleben, kostet ja jedesmal richtig Geld

  • Hallo Georg



    Hast wohl im alten 2013 noch ein echtes A....loch kennengelernt :scheissepiek:


    Bitte, bitte
    melde den Typ und beschwere dich!


    Nein alles :bla:!


    den hat sicher die Nacht davor die Alte nicht lassen :dc:



    Schöne Weihnachten

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias 72 ()

  • Hallo
    Ja ich kenne auch solche Prüfer X(
    Fahre einfach zum Normalen Tüv
    Verbandskasten warndreieck nicht vergessen :thumbup:
    Werkzeug würde ich draussen lassen(nicht im Kofferraum liegen lassen das der prüfer stuzig wird) :no:
    Was du mit dem Fahrzeug machst kann dem Tüv Man egal sein wenn der wagen 30 ist und im gut gepflegten zustand ist das H kein Proplem
    Den wagen waschen innereinigung und gut ist
    Ich habe die letzten 5 Jahre 4 Wagen mit H übern Normalen Tüv gefahren ohne Propleme :spitze::coyo:
    Schraubergruss

  • DAS ist genau das Problem. Jeder macht was er will.
    Vor allem seitdem einige Vorschriften in sofern gelockert wurden das man sie jetzt auslegen kann wie man will.


    Davon ab:
    Alles was in den ersten 10 Jahren möglich gewesen wäre ist H-Fähig - Nachweis vorausgesetzt. Den hast Du durch das Datum auf dem Gutachten.
    Zeitgenössische Werbebeschriftung ist möglich.
    Alltagsbetrieb ist erlaubt.


    ABER : Gewerbliche Nutzung von H-Fahrzeugen ist eigentlich verboten.
    Insofern sind alle "Werbetafeln" mit H-Zulassung, die gerne mal einfach nur abgestellt werden, eigentlich illegal.


    Eine neue HU wäre nach zwei Wochen auch nicht erforderlich gewesen.


    Hast Du Geld dafür bezahlt ?
    Dann druck Dir das hier aus click mich leg es dem Prüfer vor und verlang entweder Dein Geld zurück oder die H-Zulassung !!!

  • Ich würd sagen die Wahrscheinlichkeit das es bei nem anderen klappen wird ist hoch ;)


    Wobei ein Wort bei denen auch oft nix mehr gilt. Hatte mich vor der Lackierung von meinem 4-Türer Escort extra mit dem Prüfer abgesprochen ob ein Opel Farbton (signalgrün) O.K. sei. Er meinte kein Problem.
    Paar Wochen später wollte :!: genau derselbe :!: Prüfer mir das H-verweigern mit der Begründung das der Farbton ja nicht von Ford sei :stupid:

  • Laut Oldtimermarkt ist Gewerbliche Nutzung erlaubt und geht den Tüver einen Scheißdreck an.
    Die Gewerbliche Nutzung ist ausdrücklich Steuerrecht und hat nichts mit dem TÜV zu tun.
    Der Tüver Hat nur die Beurteilung durchzuführen .
    Bei gewerblicher Nutzung Kann dir unter Umständen das Landratsamt oder das Finanzamt blöd kommen,
    aber auch dazu gibt es Urteile.
    Oldtimer zu Werbezwecken nutzen ist nach meiner Auffassung erlaubt .
    Werd mal nach dem Urteil schauen, kann aber nicht versprechen das ich es finde.

  • glaube auch da hatte sich was geändert wegen der geweblichen nutzung.....


    selbst die alten ups transporter sind hier mit h gefahren....und meine nicht privat........

  • Beim Vorgesetzten melden! Anderen Prüfer von anderer Organisation nehmen. Geld von Ursprungsorganisation rückerstatten lassen.


  • richtig,und das ist noch garnicht so lang her...irgendwann leztes halbes jahr.ob man dann mit der ausgabe beim prüfer eindruck schinden kann,ist fraglich.für viele ist das ja ein spagat.ein kleintransporter wäre meistens steuerlich billiger ohne H nach nutzlastbesteuerung,aber mit H darf man auch kunden in umweltzonen beglücken.auf jeden fall ist da nix grundsätzlich mehr verboten.

  • auf jeden fall würde ich das geld zurückverlangen,
    das was der abgezogen hat ist alles in allem einfach nur eine unverschämtheit.



    was manche von den prüfern sich herausnehmen ist der hammer, keine ahnung haben, aber auf frei erfundenem unfug beharren, natürlich zu ungunsten des KUNDEN.

  • Sodla!


    Hab zwar kein Urteil gefunden, Aber.
    Ausgabe Oldtimermarkt September / 2012
    Ja genau die Ausgabe 40 Jahre Granada.


    Der Artikel Geschäfts-Aufgabe.
    Hier geht es darum wie ich meinen Oldie sogar ins Inventar einbinde!
    Reifen ,Reparaturen , Steuer ,Versicherung alles absetzbar.
    Werbung, und Dachgepäckträger bzw. Werkzeugkiste kein Problem.


    Bei Problemen.


    Aufsatz in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht Dstr 2012 ,Seite 119, Heft 23,
    Da wird die neue Gerichtsentscheidung aus Steuerrechtlicher sicht erläutert.


    Dein Fall zeigt eindeutig , wie der Tüv sich zum Lakaien der Fiskalritter macht.
    Oder aber, daß dein Tüvprüfer einfach ein ein Depp war.
    Oder beides :worship: